1. Liebe Forumsgemeinde,

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PS4 Controller Richtungs- und Austauschprobleme

Discussion in 'Spielekonsolen' started by UfukFfm, Feb 21, 2016.

Thread Status:
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  1. UfukFfm

    UfukFfm Byte

    Hi,

    hoffentlich kann mir einer von euch weiterhelfen.
    Ihr kennt bestimmt auch diese Problematik dass einem bei angeblichen Kundenhotlines fast nie wirklich weitergeholfen wird...
    Sei es aus mangelnder Kompetenz oder böswilliger Absicht.

    Mal sehen ob hier jemand das gleiche Problem hat, oder weiss was man da machen kann.

    Hatte mir Ende November im Onlineshop von Media Markt eine PS4 bestellt. Die kam am 18.12 an.

    Seit Anfang an schon hat der linke Stick Probleme wenn ich ihn nach oben ( oder noch mehr wenn ich ihn nach oben rechts) drücke.
    Nach oben links, oder nach unten (egal welche genaue Richtung) gibt's keine Probleme.

    Am Anfang war das sehr selten, deshalb dachte ich erst es liegt an NBA2k16, doch mittlerweile hab ich das Problem in mind. 50% meiner Spielzeit.

    Um es bildlich darzustellen: Bei NBA und auch bei Fifa.
    Wenn man in NBA im Park rumläuft und den linken Stick voll in eine Richtung bewegt, dann joggt der Char, wenn man nur in die Richtung lehnt, dann geht er.
    Bei mir ist der Fall dass der Spieler einfach immer wieder vom joggen gewechselt hat ins gehen, obwohl ich voll durchdrücke.

    Im Spiel selber war es noch schlimmer... Um im game zu rennen, muss man noch R2 drücken. Immer wenn ich dann nach oben (oben rechts) rennen wollte, hat er rumgezuckelt.

    Also von wegen Halbschritte oder manchmal auch nur 1-2 Schritte Rennen dann auf einmal stehen bleiben oder halt langsam gehen.

    Bei Fifa wirkt sich das nicht so extrem aus.

    Als Beispiel:

    Stellt euch vor zwischen oben und rechts gibt es insg. 5 Schritte.

    Also:
    Oben
    Oben,oben,oben,rechts.
    Oben,Oben,rechts, rechts.
    Oben,rechts,rechts,rechts
    Und Rechts.

    Wenn ich oben,oben,rechts,rechts gehen will, zuckelt er rum. Also macht halbschritte oder geht 1-2 Schritte und bleibt stehen.

    Wenn ich in die gleiche Richtung rennen will,geht es nicht richtig. Also es ist dann ein Mittelding zwischen rennen und joggen. Sobald ich nur paar Millimeter mehr nach oben oder nachs drücke geht's wieder. So kompensieren ich das ganze bisschen.

    Kennt jemand das Problem?

    Und bzgl dem Problem mit dem Austausch.

    Bei Saturn oder auch Conrad z.B. hab ich schon öfters X-Box Controller oder Kopfhörer ohne Probleme vor Ort ausgetauscht.

    Und Microsoft hat früher (ob jetzt noch... keine Ahnung) die Möglichkeit angeboten dass sie einen Ersatzcontroller schicken, du deinen dann einschickst. Und bei Rückversand dann den Ersatzcontroller zurück schickst.

    Für diese Info musste ich aber mehrmals anrufen, da der erste Microsoft Hotline Mitarbeiter dass vehement bestritten hat dass Ersatzcontroller rausgerückt werden.

    Media Markt Online sagt zum PS4 Controller, dass ich zur Filiale muss und dort wird es eingeschickt zu Sony.
    Filiale sagt direkten Umtausch gibt es nicht.
    Sony sagt mir dass ich es auch direkt zu ihnen schicken kann.
    Aber egal wie ich es mache, definitiv mind. 2-3 Wochen warten müsste, da der Service irgendwo in Europa wäre bla bla.
    Ersatzcontroller würde man nicht rausrücken.

    Weiss einer was Sache ist? An wem liegt das?
    Liegt es an Media Markt dass es keinen direkten Umtausch gibt? Oder hat Sony generell den Händlern die Vorgabe gemacht keinen direkten Umtausch durchzuführen?
    Gibt es keine Möglichkeit da was zu machen?
    Also vielleicht haben mir diese Mitarbeiter in den Hotlines was falsches erzählt?
    Weiss da jemand was?

    Ich hab nur einen Controller und nicht das Geld mir gerade einen neuen zu holen... Und will auch net mehrere Wochen Däumchen drehen.

    Wären die nicht gesetzlich dazu gezwungen mir direkt einen Ersatz zur Verfügung zu stellen?
    Von wegen beide Vertragspartner müssen ihre Verpflichtungen einhalten, sonst kann der Vertrag rückgängig gemacht (oder auf Schadensersatz verklagt) werden?
     
  2. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Das ist die aktuelle Servicepolitik von Sony.

    An Sony.

    nein, an Sony.
    Gneau so ist es.
    Kauf Dir eine aktuelle Konsole, die 2 Jahre Herstellergarantie hat ...

    Da kannst Du lange suchen

    .

    Pech, wenn man seine Spielsucht nicht im Griff oder keinen PC hat.

    Bei einer Firma, die auf alle Produkte maximal ein Jahr Herstellergarantie gibt?
    Mann bist Du leichtgläubig.

    Bei :D :totlach: SONY?

    Viel Spaß mit den Anwaltskosten.
     
  3. UfukFfm

    UfukFfm Byte

    Dank dir für den konstruktiven und informellen Beitrag (Für Personen deren geistige Kapazität nicht ausreicht. Vorsicht das war Ironie.)

    Ehrlich gesagt ich verstehe das nicht... Woher kommen in den Foren all diese Trolle, die nichts besseres zu tun haben als entweder informellen Dünnschiss von sich zu geben, oder den Fragesteller unkonstruktiv anzugreifen?

    Wie es scheint konnte ich meine Probleme bzgl. dem Controlleraustausch schon klären.
    Gut dass ich BWL studiere und wir auch bisschen was über Recht im Handel und Privaten Leben wissen müssen.
    Hatte da noch was im Kopf, auf was ich ja auch hingewiesen habe am Ende meines Textes. Von wegen beide Vertragspartner müssen ihre Pflichten erfüllen.
    Hab nochmal in den Gesetzen nachgeschaut auch bzgl. Gewährleistung.
    Umgangssprachlich für alle.
    Erstmal bzgl. Vertrag zwischen zwei Partnern. (Gewährleistung regelt im Endeffekt die Folgen davon wenn der Verkäufer seine Pflichten zwar erfüllt hat, aber in der Zeit von 2 Jahren Probleme mit der Ware auftreten )

    Der Käufer hat seine Pflicht erfüllt wenn er die gekaufte Ware bezahlt hat.
    Der Verkäufer hat die Pflicht die Ware in einer angemessenen Zeit zukommen zu lassen.
    In der Regel hat man 2 Wochen Zeit seinen Verpflichtungen nachzukommen(Fristsetzung sollte sein). Sonst kann die andere Vertragspartei von dem Vertrag zurücktreten oder/und Schadensersatzforderungen stellen.

    In der Gewährleistung ist geregelt was passiert wenn die Ware einen Defekt oder Makel hat.
    Ein Verkäufer ist verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung zu gewähren(nicht zu verwechseln mit Garantie vom Hersteller).
    Wir konzentrieren uns hier auf Elektronik (nicht auf z.B. Nahrungsmittel).
    Bei gebrauchter Ware kann der Verkäufer die Gewährleistung auf 1 Jahr mindern, aber nie komplett verweigern.

    In den ersten 6 Monaten geht man davon aus dass die Ware schon defekt geliefert wurde oder die Qualität so mangelhaft war, dass der Schaden deshalb entstanden ist. (Verkäufer muss beweisen dass Käufer Schuld war durch z.B. Sturz).
    Danach muss der Käufer es beweisen dass er nicht Schuld ist.
    Der Käufer hat das Recht zu entscheiden ob er eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung möchte.
    Der Verkäufer darf dem Wunsch nur widersprechen wenn ihm unzumutbare Mehrkosten entstehen würden.

    Als Beispiel: Defekte Waschmaschine die man mit paar günstigen Schrauben reparieren könnte. Da darf der Verkäufer einem Umtausch widersprechen.

    Wenn der Verkäufer nach einer angemessen Frist (Sollte man schriftlich anmerken und am besten 2 Wochen) der Nacherfüllung nicht nachkommt, darf man als Käufer vom Vertrag zurücktreten und auch eine Schadensersatzforderung stellen.

    Außerdem wird bei Reparatur die Gewährleistung, für den Zeitraum in dem die Ware dem Verkäufer nicht zur Verfügung steht, verlängert.

    Jetzt gehe ich noch auf die Antworten/Fragen von meinem netten Nachredner ein.

    Aktuelle Servicepolitik von Sony:

    Ja gut kann sein. Jeder Hersteller hat ein Recht darauf seine Garantie zu handhaben wie er möchte. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller die er handhaben kann wie er möchte (jedoch muss er sich dann an seine Versprechen halten.)

    Liegt an Sony dass es keinen direkten Umtausch gibt:

    Wie ich oben geschrieben habe, hat Sony gar nicht die Befugnis dem Verkäufer Vorgaben zu machen solange es die Gewährleistung betrifft. Nur wenn es die Garantie betreffen würde.

    Kauf dir eine Konsole die 2 Jahre Herstellergarantie hat:

    Wie gesagt... Nicht nötig. Die Gewährleistung ist hier wichtig.

    Pech wenn man seine Spielsucht nicht im Griff hat oder keinen PC:

    1. Was denkst du eigentlich wer du bist, dass du irgendwelche Aussagen treffen könntest bzgl. der Sucht von dir gänzlich unbekannten Menschen?

    2. Ich habe viel Geld bezahlt (Meine Pflicht erfüllt) und darf ja wohl davon ausgehen, dass mein Vertragspartner seine Pflichten erfüllt und mich nicht 3-4 Wochen warten lässt, bis ich mein mir vom Gesetz gegebenes Recht auf Nutzung der gekauften Ware wahrnehmen kann.

    3. Tut mir leid dich zu enttäuschen. Ich habe einen sehr guten Rechner und auch viele Spiele (einige doppelt mit PS4). Jedoch hab ich keine Lust auf die cheater in der PC Welt.
    Außerdem geht es dich ja wohl nichts an was ich lieber spielen möchte.

    4. Warum schreibst du überhaupt irgendetwas, wenn du von der Materie keine Ahnung hast und nichts konstruktives beitragen kannst?

    Beim Rest:

    Wie gesagt Media Markt ist als Verkäufer verantwortlich und nicht Sony.
    Da die Gewährleistung betroffen ist und nicht die Garantie.

    Fazit: Ich muss in die Media Markt Filiale. Auf Gewährleistung und Umtausch pochen. Und im Zweifelsfalle mit Anwalt drohen.
    Da ich Student bin und ein dementsprechendes Gehalt, kriege ich vom Amtsgericht ohne Probleme einen Beratungsschein für 10€. ;-)
     
  4. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Wir wollten und haben hier keine Rechtsberatung.
    Das solltest Du unterlassen.

    Im übrigen wird sich der Mediamarkt vor Lachen den Bauch halten.

    597.- EUR?
    Glaubst Du, daß Dir ein Anwalt als Student mit dem Bruttogehalt zuhört?


    Na gut, ohne Bafög vielleicht.

    Weißt Du, was die Amtsgerichte bei einem Streitwert von 49,99 EUR in 99,999% entscheiden?

    Und ja, ich hab schon ein paar Controller zum Sonycervicecenter nach Langenhagen geschickt.
    Bearbeitungszeit: 3-4 Wochen.

    Der Verkäufer KANN Dir aus Kulanz ein Ersatzgerät stellen, muß er aber nicht und ich kenne keinen Händler, der es macht.
    Beim Handy geht das öfter, das kostet meist auch etwas viel mehr, als so ein Verbrauchsteil.

    Viel Spaß vorm Amtsgericht.
    In 3 Jahren. :D
     
  5. UfukFfm

    UfukFfm Byte

    Rechtsberatung muss gar nicht sein.
    Aber wenn jemand bisschen Ahnung davon hat, hätte er eine Anmerkung machen können zur Gewährleistung.
    Hätte gereicht.

    Nicht alle Anwälte nehmen einen Beratungsschein ein, aber es gibt genug die es machen.
    Besonders wenn der Anwalt ein Freund ist.
    Es ist Wurscht was wann die Amtsgerichte entscheiden.
    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
    Und wie schon gesagt der Käufer hat das Recht zu entscheiden ob Reparatur oder Ersatzlieferung (Also Austausch).
    Der Verkäufer kann nur widersprechen wenn unzumutbare Mehrkosten entstehen.
    Die ihm wohl kaum entstehen werden wenn er es im Shop einfach nur austauscht gegen ein anderes.

    Ich kenne genug. Ich sag nur Saturn Sennheiser In Ear oder X-Box Controller. Schon mehrmals problemlos umgetauscht in der Gewährleistungszeit.
    Oder Conrad mit Headsets.

    Ich sag es gerne nochmal...
    Die Gewährleistung ist für den Verkäufer verbindlich.
    Da hat er sich dran zu halten. Nur weil 90% der Bevölkerung ihre Rechte nicht kennt, tanzen die Unternehmen ihnen auf der Nase herum.

    Das ist das Problem von Media Markt was die dann mit dem defekten anstellen.
     
  6. daLexi

    daLexi Kbyte

    @TE:
    Die ganze Geschichte liest sich sehr konstruiert.
    Ich habe hier den Eindruck das das Ganze nur dazu dient, dir selbst Genugtuung zu verschaffen, um dein vorgebliches Wissen an den Mann zu bringen.
    Nichts gegen dich, denn ich kenne dich nicht, fuer mich ist das typisches Studentengeblubber.
    Sorry, so sehe ich das.
    Und, ich sehe es genauso wie chipchap.
     
    Last edited: Feb 22, 2016
  7. UfukFfm

    UfukFfm Byte

    Der ganze Text wieder weg. Also Kurzfassung:

    So so... Geltungssucht.
    Das mit dem Controller beschäftigt mich schon länger und deshalb wollte ich nen Tipp oder z.B. eine konkrete Hilfeleistung.
    Wofür sonst gibt es Foren? Nur um rumzusabbeln und fragende persönlich anzugreifen?

    Momentan ist Prüfungsphase und ich lerne zufällig für ein Fach wo es um Verpflichtungen, Ziele usw. von Unternehmen geht.
    Da kamen alte Erinnerungen hoch und ich habe rumgestöbert.
    Tut mir leid dass es auch nette Menschen gibt die anderen helfen wollen, anstatt Egoismus und andere negative Eigenschaften des Menschen an den Tag legen wollen.
    Wenn mein 2. Beitrag nur 1 Menschen hilft, dann freut mich das und es hat sich gelohnt.

    Wäre Chipchap nicht so anmaßend gewesen hätte ich auch nicht so weit ausgeholt. Aber so einem Menschen muss man zeigen wie es richtig geht.
     
  8. daLexi

    daLexi Kbyte

    Aha, eine Laus - Leber - Geschichte... :wink:
     
  9. UfukFfm

    UfukFfm Byte


    Genau...
    Tut mir Leid...
    Aber wenn ich eine Frage in einem Forum stelle, erwarte ich dass nur Leute schreiben die entweder wirklich Ahnung haben, oder vielleicht nützliche Anregungen geben können.
    Also man muss erkennen können dass die Intention der Person war jemanden helfen zu wollen.

    Da kann ich sowas wie von Chipchap nicht gebrauchen der nur unkonstruktiv über Sony herzieht, sich über mich lustig macht und mich dann noch privat angreift im Form von Vorwurf der Spielsucht und der finanziellen Situation.

    Das ist unterste Schublade.
     
  10. daLexi

    daLexi Kbyte

    Hm, den Smiley hast du am Ende von chipchap's Beitrag gesehen?
    Den Hinweis mit der Rechstberatung nimmst du auch nicht an.
    Viel mehr als er haette ich auch nicht geschrieben.
     
  11. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Genau.
    Du hast keinerlei praktische Kennung vom Sony Service und theoretisierst irgenwelches BWL-Geschwätz.

    Wenn Du so überlegen informiert bist, geh zum Markt und setze Deine Forderungen anwaltlich durch.
    Man fängt sich da gern mal ein Kreuzchen ein im Feld "Verkaufssperre bundesweit".

    Mehr Futter gibt es nicht.
    Nur noch so viel:
    Ich hab schon mehr Teile zu Sony geschickt, wie Du je kaufen kannst; und nicht nur so Spielzeug. ;)

    Und da nun mal die Praxis das Kriterium der Wahrheit ist, kann man Fakten nicht widerlegen.

    Für's Mißachten der Forenregeln laß ich mir noch was einfallen.
    Ich kenne auch ein paar Leute ... :D


    Viel Spaß im Grünen :wink:
     
  12. UfukFfm

    UfukFfm Byte

    Sag mal geht es dir noch gut?
    Achte erstmal auf deine Wortwahl bevor du hier irgendetwas von dir gibst.

    Ist doch schön dass du soviele Teile zu Sony geschickt hast.
    Wo hast du die Sachen gekauft?
    Schon mal in dem Geschäft auf die Gewährleistung in Form von Ersatzgerät gepocht?

    Aber dass du schon wieder anfängst vom Sony Service...
    Wieso willst du nicht verstehen dass Gewährleistung und Garantie 2 Paar Schuhe sind?
    Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller.
    Gewährleistung ist eine Pflicht die dem Händler auferlegt wird. Damit hat der Hersteller nichts zu tun.
    Und Sony darf den Händlern auch keinerlei Vorgaben machen was Gewährleistungsansprüche betrifft.

    Aaahh du lässt dir da was einfallen?
    Ohhhhh jetzt bin ich aber traurig dass du mich verpfeifen willst. :-(
     
  13. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Wenn Ihr Euer Rumgekeife bitte an Orte verlegen würdet, die ich nicht lesen muss und kann...

    Dann ist das Problem nicht lösbar, hier im Forum sowieso nicht.

    Die drei naheliegenden Optionen sind:
    1. Neuer Controller (Geld)
    2. Einschicken wie vom Hersteller vorgesehen (Zeit)
    3. Professioneller Rechtsbeistand (Zeit+Geld)

    Alles andere ist Theorie und hilft Dir in der konkreten Situation kein bisschen weiter. Ein (hypothetischer) Rechtsanspruch auf einen Ersatzcontroller bis zum Austausch des Eingesendeten wäre ohnehin wertlos, wenn weder Händler noch Hersteller Dir diesen gewähren wollen. Den müsstest Du dann nämlich über Option 3 durchsetzen.
     
  14. UfukFfm

    UfukFfm Byte

    Lieber Feuerfux, ich will ja niemanden etwas böses.
    Sorry wenn ich mich auch nicht ganz an die Forenregeln gehalten habe, jedoch wirst du ja seine Antworten durchgelesen haben.
    Wie heisst es so schön? Der Ton macht die Musik... Ohne seine dreiste Antwort hätte ich mich in meinem 2. Post nur auf nen Verweis auf die Gewährleistung und evtl. Rechtsbeistand beschränkt.


    Wie gesagt... Ist mir schon klar dass mir hier wahrscheinlich keiner zu 100% hätte helfen können. Ich hatte einfach nur auf z.B. Einen Tipp gehofft, was z.B. Jemand anderes gemacht hat um das Problem zu lösen. Oder wie oben geschrieben... Wenn jemand der bisschen Ahnung hat z.B. gesagt hätte: Geh zum Anwalt und frag mal bzgl. Gewährleistung.

    Aber dir ist ja wahrscheinlich aufgefallen dass chipchap nichts anderes getan hat als mich persönlich anzugreifen. Da hätte man anderes reagieren können und müssen.

    Ps: Es wäre kein Anspruch auf einen Ersatzcontroller bis mein alter repariert wird, sondern ein Anspruch auf 1:1 Tausch zwischen alt und neu.
    Der Verkäufer (Media Markt) hätte logisch und rechtlich gesehen keinen begründeten Einwand um das abzulehnen.
    Aber du hast 100% Recht. Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe.
     
  15. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Ah, das hatte ich dann falsch aus all dem Text extrahiert. Aber wie gesagt, ein Anspruch führt nun in der Praxis erstmal zu nichts, wenn der Verkäufer nicht will. Du kannst es natürlich nochmal versuchen und hast dann evtl. bei einem anderen Mitarbeiter und bewaffnet mit dem § 439 I BGB mehr Glück, aber da würde ich mir keine allzu großen Hoffnungen machen.

    So tragisch ist es letztlich aber auch nicht, Du bekommst den Controller schließlich ersetzt. Mach das halt grummelnd so wie die es wollen und berücksichtige dieses Ärgernis dann bei künftigen Kaufentscheidungen. Das dürfte bei der Ware und dem Warenwert letztlich der sinnvollste Weg sein.
     
  16. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Hab ich doch schon etliche male geschrieben: als Serviceingenieur im Großmarkt hab ich die Kundengeräte eingeschickt (PCs, Notebooks, Konsolen, Zubehör, Kaffemaschienen, Bügeleisen, Stereoanlagen, Verstärker, Fernseher, ... ).

    Also fast alles, was es gibt im Elektromarkt.
    Deshalb kenne ich die Vorgehensweise, Reparaturzeiten und Gepflogenheiten von Sony und noch 100 anderen Firmen sehr genau.
    Als Kunde?
    Nö.

    Bei mir ist in den letzten 30 Jahren immer nur der Fernseher abgeraucht.
    Weit außerhalb der Garantie.

    Alles andere hab ich als Verschleiß angesehen - und das war es auch.
    Über Garantie und Gewährleistung kenne ich mich gut aus nach 20 Jahren im Elektronikhandel.

    Die einzige Vorratshaltung, zu der der Händler von den Herstellern vertragsmäßig verpflichtet wird, ist der Mobilfunkbereich.
    Da muß man ein Ersatzgerät erhalten.
    Wir hatten so 50-70 Stück im Schrank.
    Das muß aber nicht vom gleichen Hersteller sein und auch nur telefonieren können und evtl. die emails abrufen.

    Alles andere ist freiwillige Leistung des Händlers.
    Und bei Controllern hast Du da kein Glück.

    Die sind einfach "zu wenig" Wert, um sich darüber aufzuregen.
    Wenn Du einen Ersatz bekommst, schreibe mal den Händler, da kauf ich dann auch.
     
  17. UfukFfm

    UfukFfm Byte

    So ich will nicht länger die Forumsregeln mißachten...
    Ich schreibe nur noch das zu diesem Thema und dann ist es für mich gegessen.
    Ich kann nicht verstehen, wieso du einfach nicht hören willst.

    Gewährleistung ist eine vom Gesetz vorgegebene 2 Jahre währende Leistung die dem Händler aufgezwungen wird.
    Er MUSS sich an die Gesetze bzgl. Gewährleistung halten. Und kann nicht einfach entscheiden wie er es handhabt bei Defekten.
    Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung vom Hersteller. Kann er machen wie er will. Was er verspricht muss er aber halten.

    In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war, oder das Material so schlecht verarbeitet war, dass es deshalb kaputt gegangen ist.
    In dieser Zeit muss der Händler dem Käufer nachweisen dass der Käufer Schuld ist (z.B. Sturz, Wasserschaden etc.).

    BGB §437 Rechte des Käufers bei Mängeln

    Wichtigster Punkt.

    1. nach §439 Nacherfüllung verlangen.

    § 439
    Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    Was heisst das?

    Ich darf entscheiden ob Reparatur oder direkter Austausch. Der Händler darf das nur verweigern wenn es mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre UND wenn mir als Käufer keine erheblichen Umstände dadurch entstehen.

    Einen Controller (Neuwert ca. 50€) direkt vor Ort auszutauschen, wo sie ja da soviele haben werden Ihnen wohl kaum unverhältnismaßige Kosten entstehen.

    Außerdem muss man berücksichtigen dass mir als Käufer ca. 3-4 Wochen der Controller fehlen wird + ca. 1 Monat von den 12 (4€ Schaden) die ich mein PS Plus Acc. nicht nutzen kann.

    Wie Feuerfux und ich schon gesagt haben... Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
    Vor dem Gesetz jedoch bin ich zu 100% im Recht.
    Also hör bitte auf hier irgendeinen unausgegorenen Schwachsinn von dir zu geben.
     
  18. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Schreib mal, wie viel Rabatt Du erhalten hast. ;) :D
     
  19. UfukFfm

    UfukFfm Byte


    Ich kann dir sogar sagen dass ich einen neuen Controller bekommen habe, nachdem ich denen in der Filiale erstmal erzählt habe was Gewährleistung ist und was ihre Pflicht ist.

    Das die den alten zu Sony schicken und von mir das Geld für den neuen verlangen falls rauskommt dass ich Schuld war, ist natürlich legitim.

    Siehst du? Wenn man seine Rechte kennt, kriegt man auch das was einem zusteht. ;-)
     
Thread Status:
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