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Raubkopien-Händler muss hinter Gitter

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by tosho-nr1, Aug 25, 2008.

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  1. tosho-nr1

    tosho-nr1 Byte

    Ich möchte einmal wissen, warum das Wort "Raubkopie" so selbstverständlich gebraucht wird, obwohl es eine extreme Kriminalisierung ausdrückt: Das Wort Raub ist klar definiert als Eigentumsdelikt mit Androhung und/oder Anwendung von Gewalt gegen Menschen. Davon kann bei Urheberrechts-Verletzung ja keine Rede sein.
    Noch dazu ist Raub ein Verbrechen - und damit die höchste Kategorie des Strafrechts.
    Kann man solche Sprach-Kriminalität wirklich damit entschuldigen, dass es halt ein guter Aufreisser ist und schneller über die Lippen geht als "Urheberrechtsverletzung"? Und, dass es schließlich allgemein üblich ist? Ich möchte jetzt nicht aufzählen, was im "3. Reich" alles allgemein üblich war - oder zur Zeit der Inquisition.
    Ich möchte nur einen einzigen Bericht lesen, wo dem "geistigen Eigentümer" körperliche Gewalt angetan wurde, damit ein paar Dateien oder ein Programm kopiert werden konnten.
     
  2. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Diebeskopie müsste es eigentlich treffender heißen, aber das lockt in der Headline eines Artikels keinen Hund vor dem Ofen hervor.^^
     
  3. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Diebstahl erfordert unter anderem die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, ergo reicht es auch nicht zur "Diebeskopie".

    Aus "rechtswidriger Kopie" lässt sich nur leider kein einprägsames Schlagwort formen... ;)
     
  4. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Da hast du recht. Vielleicht ist der Begriff "Schwarzkopie" dann doch nahe liegender.
    Tja, da stellt sich dann eben die Frage, ob es wirklich rechtswidrig ist, wenn sich jemand, ohne kommerziellen Nutzen daraus zu ziehen, für den Eigengebrauch "Schwarzkopien" vom Original fertigt.

    Dabei gibt es offensichtlich rechtliche Grauzonen, auch wenn das die Musik- und Filmindustrie nicht so recht wahrhaben will und ganz anders sieht.
     
  5. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Jo, so ähnlich ist die Raub-Definition im deutschen Strafrecht.

    Ist das Strafgesetzbuch Vorlage für die Verwendung von Worten im Alltagsgebrauch?
    Gilt dies auch für Ereignisse, die fernab jenseits des großen Ozeans stattfinden, wo das deutsche Strafrecht keine Gültigkeit hat? :D

    Darüber hinaus:
    Wo immer die deutsche Sprache in vorgefertigte Formen gepresst wird, ist das Ergebnis ein gar grauslich anzuhörender Sprachstil:
    Findest Du wirklich Juristendeutsch, Beamtendeutsch und diverse Formen des Sprachgebrauches in Verwaltungen so schön, dass Du sie zum gültigen Standard erheben willst?

    Nicht wirklich, oder? Aber vielleicht bist Du ja ein Verwaltungsmensch, der aufblüht, wenn er einen Antrag zur Erteilung eines Antragsfomulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt bearbeiten darf. ;)

    MfG
    Rattiberta

    P.S. Der Typ hat in Florida Spielekonsolen verkauft mit vorinstallierten Spielen ohne die zugehörigen Lizenzen.
     
  6. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    Liebe Rattiberta,

    findest du wirklich, dass der TO so verstanden werden könnte? Nicht wirklich, oder? Aber vielleicht bist du ja eine ..... ach lassen wir das.

    SCNR, Frau Moderatorin...;)
     
  7. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Eine waaas? :cool:

    Ach, es nervt mich einfach als Beitragsleserin - und als Moderatorin bin ich ja dazu verdonnert hier mindestens querzulesen - zum 1782.mal zu lesen, dass der Begriff "Raubkopie" nicht der juristischen Definition von Raub entspricht.

    Es beschäftigt hier Legionen von Mini-Matlocks und Hüter der deutschen Sprache, das jedesmal wieder neu aufzudröseln. (Puh! Jammer! Seufz!)


    Was die ganze Raubkopiendiskussion angeht, so halte ich es für einen fatalen Fehler, große Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren. Der Rechtsstaat sägt damit an seinen eigenen Grundfesten. Aber das ist ein gaaanz anderes Thema und passt auch nicht zu der Nachricht aus den fernen US&A. ;)

    MfG
    Rattiberta

    P.S. Falls es um die kleinen "Anleihen" geht: Die Antragsformulierung habe ich bei Reinhard Mey "geraubt", das US&A aus dem Borat-Film mitgehen lassen.
     
  8. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Genau USA,
    jemandem einfach den Verdienst wegnehmen heißt da schon Raub, deswegen haben die ja auch so wahnsinns Summen wenn sich bei nem heissen Kaffe das Maul verbrennt...!

    Möcht mal wissen wies aussieht, wenn mit Kammerjägergift das Nagetier von Berta draufgeht?
    Kommt da auch eine Millionenklage?

    aua...nicht...das fühl ich auch!


    Gruß kingjon
     
  9. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Verrate mir mal, wie Du da jetzt auf das Thema Schadenersatzklagen kommst ... :confused:

    MfG
    Rattiberta
     
  10. Hascheff

    Hascheff Moderator

    Also ich finde das schon. Wie sonst?

    @ kingjon: Warum gehst du OT?
     
  11. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Ich habe versucht das überzogene Wort "Raubkopie" in Zusammenhang zu setzen mit dem Land aus dem es vermutlich kommt, den USA. Bezogen auf übertriebene Millionenklagen von US-Software,-u. Medienproduzenten. Dadurch das es um so hohe Summen geht entsteht vermutlich der Eindruck eines Raubes!


    Gruß kingjon
     
  12. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Steht so im Artikel!

    >>Fünfzehn Monate Haft und eine Schadenersatzsumme von 280.000 Euro<<


    Gruß kingjon
     
  13. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Jo, stimmt! :)

    MfG
    Rattiberta
     
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