1. Liebe Forumsgemeinde,

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Recht: Bundesverfassungsgericht bestätigt Handyverbot am Steuer

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Ronny318, May 11, 2008.

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  1. Ronny318

    Ronny318 Byte

    Die Entscheidung kann man nur begrüßen. Diese RAin hat bis zur Entscheidung nicht selbst erkannt wie abgelenkt man eigentlich bei dem "mit dem Handy spielen" ist. Ein Schlag gegen die RA-Gemeinde!
     
  2. Ronny318

    Ronny318 Byte

    Die Entscheidung kann man nur begrüßen. Diese RAin hat bis zur Entscheidung nicht selbst erkannt wie abgelenkt man eigentlich bei dem "mit dem Handy spielen" ist. Ein Schlag gegen die RA-Gemeinde!
     
  3. Fribbe

    Fribbe Byte

    Kann mir vielleicht endlich mal jemand erklären, was beim Autofahren wirklch ablenkt? Indem ich eine Taste an irgendeinem Gerät drücke (ob Handy, Navi oder Autoradio)? Wirklich abgelenkt wird man doch wohl durch die Konzentration auf das Gespräch selbst, egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung! Demnächst wird wohl auch noch die Unterhaltung mit dem Beifahrer oder das lässige Einhandfahren verboten.
    Naja, Hauptsache, das Verbot füllt die Staatskassen aller Länder!
     
  4. rolfmuc

    rolfmuc Kbyte

    Richtig! Nach § 1 StVO ist JEDER Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sich so zuverhalten, dass andere Verkehrsteilnehrmernicht gefährdet werden. Also - wer sich durch's Telefonieren am Steuer, auf dem Farrad oder auch als Fußgänger so ablenkt, dass er andere Leute umfährt oder umrenbnt, der gehört bestraft. Und abgelenkten Kfz.-Führern gehört mindestens ein dreimonatiges Fahrverbot. Passiert es mit dem Telefon am Ohr: Sechs Monate Führerschein weg! Du regst dich über die möglicher Weise strafbare Unterhaltung moit dem Beifahrer auf? Richtig so: Wer sich ablenken lässt und seien volle Aufmerksamkeit nicht auf die Straße richtet u8nd deshalb einen Unfgall verschuldet, gehört hart bestraft. Was dagegen?
     
  5. MaRode

    MaRode Kbyte

    obwohl es wissenschaftlich längst bewiesen ist dass das Handyverbot einseitiger Blödsinn ist fällen ewig gestrige Richter immer noch solche Entscheidungen. Nicht nur ein Handytelefonat lenkt vom Verkehrsgeschehen ab sondern ebenso das Anzünden einer Zigarette, die Bedienung des Navis, intensive Gespräche mit Beifahrern, essen, etc. Es hätte nie ein zusätzliches Handyverbot geben dürfen denn bei genauerem Nachdenken wäre den offensichtlich schwachsinnigen Vätern dieses Verbotes bewusst geworden, dass sie dann konsequenterweise auch all die anderen Dinge hätten verbieten müssen. Nur ein logisches und nachvollziehbares Verbot macht Sinn. Dem Gesetz nach stellt aber nicht das Sprechen die Gefahr dar sondern dass man sich etwas ans Ohr hält (demnach sollte/dürfte man während der Fahrt auch nicht mehr den Kopf mit einer Hand stützen).

    Das was vom Verkehrsgeschehen ablenkt bei einem Handytelefonat ist erwiesenermassen die Konzentration auf das Gespräch. Demnach wird man auch bei Verwendung einer (erlaubten) Freisprecheinrichtung in gleichem Ausmass abgelenkt. Dieser Umstand zieht das Handyverbot zusätzlich ins Lächerliche.

    Und da dies wohl auch die dümmsten Politiker verstehen und trotzdem nichts ändern ist das Handyverbot inzwischen tatsächlich und offensichtlich nur noch reine Beutelschneiderei.

    Ich frage mich was wohl passiert wenn ich mir während der Fahrt ein abgeschaltetes Handy oder einen ähnlich aussehenden Gegenstand ans Ohr halte und von der Polizei "erwischt" werde.

    Wer aufgrund von Unachtsamkeit, egal wodurch hervorgerufen, einen Unfall verursacht oder sich sonstwie falsch im Strassenverkehr verhält wird doch sowieso zur Rechenschaft gezogen und hat die Konsequenzen zu tragen.
    Wozu also dieses überflüssige Handyverbot?
     
  6. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Bis du selbst von einen unachtsamen "mit dem Handy am Ohr" Autofahrer über den Haufen gefahren wirst, weil dieser den Zebrastreifen übersehen hat...

    Die Juristin ist in meinen Augen milde davon gekommen und hat den Sinn von Gesetzen nicht verstanden und sollte ihren Titel freiwillig wieder abgeben.
     
  7. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Über den Sinn oder Unsinn solcher Gesetze mag man ja streiten. Aber wer sich nicht dran hält, sollte halt die Konsequenzen auch tragen.
    Sich 4mal hintereinander erwischen zu lassen ist schon dreist. Das würde ich als Vorsatz bezeichnen und den Führerschein am besten gleich dauerhaft entziehen. Im Bus kann sie telefonieren, so oft sie will oder bis die anderen Fahrgäste handgreiflich werden :D
     
  8. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Sei mir nicht böse, aber ich habe selten unsinnigere Argumentationen zu diesem Thema lesen müssen.

    Es ist nicht nur entscheidend, dass man beim Telefonieren mit dem Handy in der Hand auf das Gespräch abgelenkt ist.
    Von viel größerer Bedeutung ist der Umstand, dass man dabei nur noch eine Hand am Steuer hat.
    Das sind dann schon zwei widrige Umstände, die für solch ein Verbot sprechen.

    Wer gegen das Handyverbot beim Autofahren ist, hat den Sinn der Gesetzgebung nicht verstanden. Die Strafandrohung für diese Unsitte ist desweiteren noch viel zu milde und gehört richtig deftig bestraft.

    Ich habe es in einem anderen Thread mit dem gleichen Thema bereits angemerkt:
    Wer von einem dieser "Handyraudies" schon Mal gerammt worden ist, wird seine negative Ansicht über dieses Verbot ganz schnell revidieren.

    Ich würde das Telefonieren während der Fahrt sowieso grundsätzlich verbieten.
    Denn was spricht dagegen, dass man zum Telefonieren nicht Mal kurz anhalten kann?
     
  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Der eigentliche Unmut liegt wohl damit begründet, daß man in der Vergangenheit und auch jetzt noch, z.B. mit dem Mikro vom Funkgerät in der einen Hand und vielleicht noch der Zigarette in der Anderen mehr oder weniger straffrei durch die Gegend kutschieren darf, obwohl man da auch nicht gerade auf den Verkehr konzentriert ist.
    Beim Handy ist zudem ja nicht nur das Telefonieren verboten, sondern auch das Ablesen der Uhrzeit. Nur beim Umlagern des Telefons von einer Ecke in eine andere gibt es Richter, die das gerade noch haben durchgehen lassen...
    Es fehlt einfach der Gleichheitsgrundsatz: Entweder darf man alles oder gar nichts.
     
  10. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Nun, zum rauchen sollte man auch anhalten, die Pause zwischendurch tut einem ganz gut. Und bei meinem Navi wird bei jedem Start darauf hingewiesen, dass man das Navi nicht während der Fahrt bedienen darf. Diesem Hinweis muss man zustimmen, bevor man die Daten eingibt. Man kann das navi auch so einstellen, dass die Eingabe während der fahrt nicht funktioniert.
     
  11. Hascheff

    Hascheff Moderator

    Zunächst zum Thema: die Richter mussten so entscheiden. Nicht jeder Unsinn ist gleich verfassungswidrig.
    Dass die Rechtsanwältin das nicht wusste, zeugt von wenig Kompetenz.

    OT:
    Dann hast du wohl keinen der fünf Threads in den letzten eineinhalb Jahren gelesen, in denen ich versucht habe, immer wieder die gleichen unsinnigen Argumente zu widerlegen? Ich bin es leid, alles noch einmal zu runterzubeten, zumal ich die Argumentation von MaRode gar nicht so schlecht finde, besonders das:

    Also was ist da unsinnig?
     
  12. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... multitaskingfähig zu sein ist nicht jedermanns fähigkeit.
    bei frauen sagt man, sie können gleichzeitig reden, essen und nägel lackieren.
    solange niemand geschädigt wird, ist das in ordnung.

    wenn aber ein lkw-fahrer gleichzeitig zeitung liest, kaffee kocht,
    fernsehn schaut und telefoniert und dann noch ganz so nebenbei
    zehn pkw's zu einer metallkugel formt, dann habe ich kein verständnis dafür,
    dass das telefonieren (und alles andere was die konzentration beeinträchtigt)
    am steuer erlaubt sein soll.

    dann lieber der gleichheitsgrundsatz: "gar nichts"
     
  13. RemiK

    RemiK Kbyte

    Womöglich ist sie eine so schlechte Anwältin, dass sie sich keine Freisprecheinrichtung leisten kann.
     
  14. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Natürlich lenkt auch das Gespräch über die Freisprecheinrichtung ab und auch das sollte man verbieten.
    Der Gesetzgeber hat aber wahrscheinlich einen Kompromiss zwischen einem Verbot und der Wahrung der Rechte des mündigen Bürgers gesucht und dabei noch die Vernunft und den gesunden Menschenverstand eines Erwachsenen Menschen vorausgesetzt und deshalb diese Möglichkeit des Telefonierens im Fahrzeug gestattet.

    Natürlich ist auch Essen, Trinken, am Hintern kratzen, Sex(!?), sich einen Holzklotz oder ein ausgeschaltetes Handy ans Ohr halten(!?)....etc. pp im Straßenverkehr nicht empfehlenswert.
    Da frage ich mich allerdings allen Ernstes, welcher normale Mensch auf solche Ideen kommen kann!!

    Aber wie gesagt, der Gesetzgeber geht bei der Gesetzgebung und dabei bei der Findung von Kompromissen davon aus, dass der zivilisierte und mündige Autofahrer bestimmte Tätigkeiten beim Steuern eines Fahrzeuges ganz von alleine unterlässt, ohne dass man es ihm durch Gesetz erst verbieten muss.

    Allerdings sollte man sich immer vor Augen führen, dass die Freiheit des Einen da aufhört, wo beim Anderen die Gefahr einer Einschränkung oder gar Schädigung in Erwägung gezogen werden muss.

    Man hat aber gerade beim Telefonieren im Auto, ohne die Nutzung der Freisprecheinrichtung, nach Auswertung von Statistiken festgestellt, dass diese Unsitte wohl übermäßig oft zu Unfällen im Straßenverkehr geführt hat und somit erkannt, dass man dem durch Gesetz einen Riegel vorschieben musste.

    Wenn man irgendwann feststellen sollte, dass Essen, Trinken, Rauchen oder sonstige andere merkwürdige Tätigkeiten beim Autofahren zu übermäßig hohen Unfallzahlen führen sollten, wird man sich diesbezüglich ganz sicher dann ebenfalls Gedanken über die Möglichkeit eines Verbots machen.

    Ich verstehe diese ganze Diskussion zu diesem Thema gar nicht. Für mich ist die Sache durchaus einleuchtend und nachvollziehbar.
     
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