1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Rechtliche Frage

Discussion in 'Web-Know-how für die Homepage' started by Tuxman, Sep 15, 2004.

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  1. Tuxman

    Tuxman Guest

    Ein hier nicht genannter Hoster hat kürzlich in einer öffentlichen (!) Mitteilung in seinem Forum - wenngleich dort Registrierzwang herrscht - seinen Kunden das Verbot einer weit verbreiteten Forensoftware mitgeteilt, da diese angeblich serverschädlich ist, was ich dem Hoster gegenüber als Lüge bezeichnet habe, zumal er dies nicht wirklich beweisen konnte.
    Ich habe diese für jeden lesbare Mitteilung an Online-Newsseiten, u.a. die PC-Welt, weitergegeben, weil ich dachte, das wäre vielleicht auch für die User interessant, die erst später zu diesem Hoster wechseln wollen, so als "Warnung", dass man mit diesem Forensystem dort nicht arbeiten kann, da in den AGBs bislang kein entsprechender Paragraph zu finden ist...

    Na ja, nun droht mir dieser Hoster mit einer Anzeige, weil ich angeblich "interne" Informationen veröffentlicht habe.
    Noch mal als Hinweis: Diese Informationen waren für jeden, der sich dort im Forum registriert hat, frei zugänglich, auch für Nichtkunden.

    Ist so eine Anzeige überhaupt auf irgendeiner rechtlichen Grundlage fußend? :confused:
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Also prinziell hat der Hoster "virtuelles Hausrecht" - d.h. er kann in jedem Fall erst mal festlegen, dass eine bestimmte Software nicht installiert werden darf - es sei denn es handelt sich um einen Exklusivserver eines Kunden. Begründen muss er dieses Vorgehen nicht.

    In wie weit du durch die Verbreitung der Information haftbar bist, ist ohne den gesamten Zusammenhang und alle Quellen zu kennen nicht möglich. Sicher Auskunft wird wohl nur ein spezialisierter Anwalt geben können...

    Gruss, Matthias
     
  3. Tuxman

    Tuxman Guest

    Das bestreite ich ja auch gar nicht, das ist für mich auch eher nebensächlich. Auch wenn die Art, wie er das mitgeteilt hat, fast schon an Rufmord an den Softwareautoren grenzt.

    :jump:
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wie gesagt, da ich weder die Software noch den Hoster kenne, kann ich mich dazu nicht äußern.
     
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