1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Rückgaberecht innerh. 2 Wochen

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by MyronG, May 19, 2003.

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  1. MyronG

    MyronG Kbyte

    Hi.

    Tut mir leid, dass ich euch in diesem Forum mit einem solchen Beitrag nerven muss, jedoch weiss ich nicht wo ich sonst so etwas posten könnte. Es geht um folgendes. Ich habe mir einen Monitor gekauft für 325euro und da ich nicht mit dessen Leistung zufrieden bin, möchte ich auf mein Rückgaberecht bestehen das mir zusteht. Es ist ja gesetzlich gesagt, das wenn ich eine solche Ware innerhalb von 2 Wochen abgebe dann köönte ich ohne Begründung diese Ware abgeben.

    Heut rief ich da an (avitos.de) und man sagte mir das ich zwar die Ware zurückgeben kann, jedoch diese nur gegen eine andere Ware tauschen dürfe. Und wisst ihr welche Begründung sie mir nannten?? Er meinte, hätte ich mir die Ware per Internet bestellt oder mir die Ware nach Hause liefern lassen, dann würden sie mir das Geld zurück erstatten. Da ich jedoch diese Ware selbst abgeholt habe, will man mir nicht das Geld zurück geben sondern nur dieses gegen eine andere Ware umtauschen. Ich werde verrückt, ich habe noch nie einen solchen Unisnn gehört. Nun meine Frage an euch, was soll ich tun?? Sagt mir bitte wie ich weiter vorgehen soll denn ich verstehe es nicht. Der Händler wohnt von mir etwa 7km entfernt und es ist doch logisch das ich mir die Ware selbst abhole und mir nicht zuschicken lasse. Bitte helft mir ich weiss echt nicht was ich da machen soll. :-((

    PS: Bevor ich diese Ware gekauft habe, sicherte man mir mündlich zu, dass ich die Ware zurückgeben kann und es wurde nicht von so etwas dummen gesagt.

    Danke im vorraus.

    James
     
  2. Keine-Ahnung

    Keine-Ahnung Kbyte

    In so einem Ladne würde ich nach so einem Erlebniss nicht mehr kaufen. Das würde ich denen auch ruhig sagen beim Umtausch des Monitors und Zwangskauf für 75€!

    Unabhängig davon bin ich der Meinung daß in deinem Fall der Fernabsatzgesetz greift, egal was in den AGB\'s von Avitos steht! Kein AGB steht über dem Gesetz.
    Der Fernabsatzgesetz gilt natürlich auch für telefonische Bestellungen, von wegen nur Bestellungen per Internet. Lass dich nicht klein machen und bestehe auf Rückgabe und führe § auf, die dein Recht bestärken.

    Schau dazu hier:
    http://www.vur-online.de/beitrag/11.html

    MfG
     
  3. MyronG

    MyronG Kbyte

    Warum sauer sein?
    Der Gesetzgeber hat jedem Käufer ein Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen eingeräumt, weil er die Möglichkeit nicht hat, den Artikel vor dem Kauf zu testen. Dies kann man aber in einem Geschäft machen und das Gerät gleich anschauen und vorführen lassen, es ist gibt also keinen Grund für ein (grundloses) Rückgaberecht. Der Kunde hat in jedem Fall die üblichen Rechte (Garantie etc.), bloßes Nicht-Gefallen fällt aber nicht darunter.
    Es gibt nichts zu danken, das Forum ist eben da, um sich gegenseitig zu helfen.
    Gruß
    Myron
     
  4. James

    James Byte

    Ich werde schauen was sich machen lässt. Leute, Leute... ihr könnt euch garnicht vorstellen wie sauer mich das alles macht. OK, dass sie nicht das Geld geben kann ich unter diesem AGb zwar nicht ganz verstehen da ich es für dumm halte. Immerhin wohne ich doch direkt beim Händler in der nähe wieso soll ich also etwas per Fernbestellung für mich bestellen wenn ich doch mit dem Auto hinfahren kann und es persönlichen holen kann. Muss ich jetzt wegen 7km immer trotzdem die Ware bestellen und mir liefern lassen damit ich nicht benachteiligt werde?? Es ist doch echt zum kotzen. Entschuldigt das Wort, aber es stimmt und ich finds echt nicht inordnung. Da soll man doch sagen der Kunde ist König... ohh... man... das ist echt verrückt.

    Jedenfalls möcht ich euch danken, dass ihr mir mit euren Posts geholfen habt.

    MegaThx....

    James
     
  5. MyronG

    MyronG Kbyte

    Er muß es nicht. Wahrscheinlicher ist, daß du etwas anderes dazukaufst, um auf den Betrag zu kommen. Es sei denn, er ist kulant und gibt dir die 76 Euro.
     
  6. James

    James Byte

    So ein Mist... Grrr... ich werde versuchen es irgendwie hinzubekommen. Aber eine Frage habe ich noch. Ich habe ja für den Monitor 325euro bezahlt und wenn ich mir jetzt einen für 250euro von Iiyama holle, dann müsten sie mir doch die 75euro zurückgeben und meinen Monitor umtauschen oder??
     
  7. MyronG

    MyronG Kbyte

    Es hat sich inzwischen geklärt, daß beim Anruf nur um die Ankündigung des Vorbeikommens ging.
    Betrachte bitte meine Postings als rein theoretisch.
    MfG
    Myron
     
  8. MyronG

    MyronG Kbyte

    Dann sieht es in der Tat schlecht mit dem Rückgaberecht aus. Es bleibt dir nur auf das Angebot des Händlers einzugehen.
    MfG
    Myron
     
  9. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    ... und damit kein Geschäft gemäss Fernabsatzgesetz... du bist ausser bei wirklich vorliegenden Mängeln auf "good will" des Verkäufers angewiesen.
     
  10. James

    James Byte

    Hab etwas schlecht erklärt. Ich habe dort telefonisch angerufen und angekündigt das ich an dem Tag komme und ihn mir abhole. Eine Bestelllung am Telefon hat nicht direkt stattgefunden.
     
  11. MyronG

    MyronG Kbyte

    m. E. kommt es auf den Vetragsschluß an, nicht auf die Lieferung (=oder Abholung). Es stellt sich aber sicher die Frage, ob der Vertragschluß schon bei der (telefonischen) Bestellung zu sehen ist oder erst bei der Abholung (wenn z.B. das Telefonat als eine Art Reservierung anzusehen ist).
    Interessante Frage.....
     
  12. MyronG

    MyronG Kbyte

    Am besten auch die Fehler reklamieren und zwar schriftlich (um die Einhaltung der Frist beweisen zu können). Darüberhinaus solltest du vielleich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
     
  13. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    so wie er das geschrieben hat, tritt nicht das "Fernabsatzgesetz" in Kraft, er soll ja dorthin gefahren sein und sich den Monitor ausgesucht und abgeholt haben ...
     
  14. James

    James Byte

    Ich habe den Monitor telefonisch bestellt. Und diesen persönlich ahgeholt da ich nur ungern so etwas mit der Post bekomme. Ihr alle wisst ja wie die Deutsche Post mit einigen Packen umgeht. Und da avitos nur 7km von meinem Wohnort entfernt ist was dies kein Problem.

    Innerhalb der ersten zwei Wochen kann ich doch immer ohne Begründung die Ware abgeben.

    Und ausserdem sind Mängel vorhanden. Bei einer Auflösung von 1600x1200 macht er nur 70 anstatt 75Hz. Zusätzlich flimmert es schon bei der Auflösung und es laufen am Monitor ganz feine Streifen von unten nach oben.
     
  15. MyronG

    MyronG Kbyte

    Bin ich mir nicht so ganz sicher. Laut §312b BGB kommt es auf die Art des Vertragsschlusses an, nicht auf die Lieferungsart.
    MfG
    Myron
     
  16. MyronG

    MyronG Kbyte

    Meiner Meinung nach ist es ein Fernabsatzvertrag i.S.v. §312b BGB, weil dessen 1. Absatz nur auf die Art des Vertragsabschlusses abstellt, und der Vertrag wurde in diesem Fall unter "auschließlicher Verwendung von Fernkommunikatonsmittel" abgeschlossen, oder?
    wenn das zutrifft, hast du das volle Rückgaberecht.
    MfG
    Myron
     
  17. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Ich kenne die AGB}s von avitos nicht, jedoch ist dies wie von dem "netten" Herrn dir am Telefon zugesagt wurde, zumindest in Teilen soweit rechtlich einwandfrei. Alles weitere wäre Spekulation weil mir die AGB}s nicht bekannt sind und zu denen ich mich hier im Forum nicht hinreissen lassen werde. Eine Rechtsberatung wäre verbindlich und die werde ich hier sicherlich nicht abgeben.

    Du kannst keinen Mangel am Monitor aufzeigen und somit bist du in gewisser Weise auf "good will" des Verkäufers/ Händlers angewiesen.

    Frage: Warum hast du dir den Monitor nicht bei avitos oder anderweitig angesehen und dann "zugeschlagen", bzw. dein entsprechendes "Wunschgerät" gekauft.
     
  18. James

    James Byte

    Hab hier mal einen Satz. " Ein Widerrufsrecht der Ware besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die - nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder - Verträgen zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen.... bla bla blaaa...

    Was heisst dass??

    Hier ist dasAGB und es steht nichts davon drinne, dass ich es nicht zurückbekomme, also das Geld.

    http://www4.avitos.com/shop/ext/agbs.asp?service_group=20900&product_group=100&product_code=&fct=&search_str=&sid=4221752345



     
  19. James

    James Byte

    Ja der Umtausch wäre OK. Aber das Problem ist folgendes:
    Ich Fragte denn "netten" Herrn am Telfon wie es den ist. Ich habe nämlich 325euro für den Monitor bezahlt (Samsung SyncMaster 957DF 19" DynaFlat). Und würde mir gerne einen von Iiyama holen, der günstoger ist und da sagte man mir das man mir den Restbetrag nicht auszahlen würde. Vermutlich einen Gutschein oder so. Aber ich brauche nur meinen Monitor uns sonst möchte ich ncihts kaufen.

    Ich ahbe mir die Ware telefonisch bestellt und selbt abgeholt da ich nur ca 7km von avitos wohne und somit ist es doch lächerlich das ich nun nicht so wie bei einer Online-Bestellung einfach mein Geld zurück bekomme. Mittlerweile hab ich genug von avitos und ich will einfach nur mein Geld und mir einen PC bei einem anderen Händler holen.
    [Diese Nachricht wurde von James am 19.05.2003 | 20:27 geändert.]
     
  20. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    ohne jetzt im BGB blättern zu müssen, guck} doch mal in die AGB}s - die findest du wohl auf der Rückseite der Rechnung.

    Ein uneingeschränktes Rückgaberecht hast du nur bei Onlinegeschäften, wie von dir ausgeführt. Aber auch da sind teilweise gewisse Einschränkungen hin zu nehmen.

    Die mündliche Zusage des Verkäufers hast du nicht schriftlich - und somit keinen Beweis.

    Ansonsten tausch den Monitor der dir nicht zusagt, gegen einen der dir zusagt um und dann ist doch alles in Ordnung - oder etwa nicht?

    Andreas
     
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