1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Schadensersatz

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by -humi-, Jan 25, 2013.

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  1. -humi-

    -humi- Joker

    ich lass mir zumindest immer ca.den alequoten Teil erstatten, 9€ bei der aktuellen Rechnung, für ein paar Stunden Ausfall und ein paar Anrufe beim Support....

    Wenns einem nicht zu doof wird, senkt man zumindest die laufenden Kosten^^


    Direkten Schadenersatz: da muss imo ein Schaden entstanden sein- sprich, wenn ich finanziell etwas versäume oder dgl.
     
  2. consulting

    consulting Halbes Megabyte

    Man wird den Volltext des Urteils, der am Mittag des heutigen Tages noch nicht vorlag, sehr genau studieren müssen.
    Es ging ja wohl um 1&1, weil die Ursprungsinstanz das AG Montabaur war. Dort hat 1&1 seinen Sitz.

    In der Vorankündigung zum BHG-Urteil hieß es:
    Man wird sehen.
    Wer einen Anschluss nur privat nutzt, wird in jedem Fall die Kosten des Ausweichens auf einen anderen Web-Dienst beanspruchen können. 1&1 hat in einem Fall, der hier bekannt ist, einen Surfstick kostenfrei zur Verfügung gestellt, bis der Anschluss über DSL wieder funktionierte. Der Stick verblieb beim Nutzer, der ihn ohne Grundgebühr weiter nutzen kann, und zwar jeden Monat einen Tag kostenfrei, darüber hinaus für € 1,99 je Tag. Insofern ist der Besitz dieses Sticks jetzt eine Vorsorgemaßnahme.

    Wer das Internet beruflich nutzt, setzt ganz andere Voraussetzungen, bei denen es auch noch darauf ankommt, wie weitgehend der Dienst genutzt wird (etwa auch zum Empfang von Fax-Nachrichten, was wesentlich sein kann, weil dann eine "Nichterreichbarkeit" geltend gemacht werden kann).

    Der "Schaden" muss nicht unbedingt direkt in Geld zu beziffern sein, sondern kann z.B. auch durch Bewertung von verlorener Lebenszeit bei wesentlich erschwerenden Umständen entstehen.

    Man sehe sich das Urteil SEHR GENAU an. Es dürfte weder für die Anbieter noch für die Nutzer ein Freibrief sein.
     
  3. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Mal ehrlich: wem das Internet so wichtig ist, dass er keinen Tag mehr ohne auskommt, der hat doch sicher auch die mobile Version davon.
    Soll er/sie halt die entsprechenden Kosten dem Provider in Rechnung stellen.
    Aber irrwitzig hohen Schadenersatz? Man kanns auch übertreiben. Insofern eine vernünftige Entscheidung des Gerichts.

    Ich hatte auch mal 1 Monat ohne Internetzugang zu überbrücken. Hat mich genau 10€ gekostet + die Beschränkung auf komprimierte Bilder und keine Videos. Wenn mir vorher klar gewesen wäre, dass es so lange dauert, hätte ich halt den nächstgelegenden WLAN-Hotspot der Telekom für die Zeit gebucht, wären dann ca. 30€ gewesen.
     
  4. consulting

    consulting Halbes Megabyte

    Bin mal gespannt, ob die Provider jetzt beim Umzug nicht so schlafmützig verfahren.
    Jetzt steht eindeutig fest, dass es teuer werden kann.
     
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