1. Liebe Forumsgemeinde,

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Schreibfehler in Ebay-Angebot: Verkäufer kann Vertrag anfechten

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by rolley, Apr 11, 2007.

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  1. rolley

    rolley Kbyte

    :rolleyes: . . . gesehen - gelesen - gelacht . . .

    wie soll beim HÖCHSTGEBOT von 1.700 EUR (!!!)
    "...auf Grund der äußeren Umstände für den Käufer der Irrtum ohne weiteres erkennbar gewesen sein (Az.: 4 U 25/06)..."

    Der "Verkäufer" sollte wohl froh & glücklich sein, die Möhre für 1.700 EUR verhökert zu haben !

    (OLG) Oldenburg, ich danke ! :ironie:
     
  2. Choleriker

    Choleriker Guest

    Da kann ja jeder daher kommen und nachher sagen es war ein Schreibfehler oder wie? Der Käufer muss wohl erkennen was eine Ware eigtl. Wert ist.
    Soweit ich weiß nennt man das Pech wenn nicht mehr geboten wird.
    Oder kann da irgend jemand eindeutig klärende Worte drüber verlieren?
     
  3. MWunsch

    MWunsch Byte

    In allen Katalogen / Hochglanzprospekten findet sich die Klausel "Irrtümer vorbehalten", was nichts anderes bedeutet, daß man bei den Preisen EVENTUELL mit Druck- oder Schreibfehlern rechnen muß. Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren.

    Man kann dem Verkäufer höchstens vorwerfen, daß er niemanden hat kontrollieren lassen, ob seine Eingaben bei ebay korrekt sind - aber das hat vertragsrechtlich keine Relevanz.

    Und wer bei einer Fahrzeug-Auktion ein Fahrzeug sieht, für dessen Eigenschaften man ohne Murren 10k hinblättert, aber der Startpreis nur bei 1k liegt, muß entweder mit einem illegalem Angebot oder mit einem Fehler rechnen. Aber dank der "Geiz ist geil"-Mentalität setzt der Verstand bei einem "Ferrari zum Käferpreis" leider aus ... und man sieht sich vorm Kadi wieder.

    Gruß
    MWunsch
     
  4. Eric83

    Eric83 Byte

    Es werden doch täglich tausende Artikel mit hohem Wiederverkaufswert mit Mindestgebot 1€ reingesetzt.
    Das tiefe Mindestgebot soll natürlich viele Beobachter anlocken, davon abgesehen spart man teilweise eBay-Gebühren.
    Soll jetzt jeder, dem zu wenig rauskam und irgendwie glaubhaft macht, dass es nicht beabsichtigt war, vom Vertrag zurücktreten können?
     
  5. muscle

    muscle Byte

    Hab ich irgendwas verpaßt ? War es nicht mal so, daß man seine Auktionen zurückziehen konnte, selbst wenn schon Gebote darauf abgegeben wurden ? ... *grübel*

    Mir erscheint das auch eher als ein Dumpingangebot, um Gebühren klein zu halten, welches hinterher nicht den gewünschten Erfolg hatte.

    Scheint, daß hier Unkenntnis durch Unwissenheit legalisiert wurde...
     
  6. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ich finde das Urteil ok. Klar, dass Schnäppchenjäger das anders sehen. :D
     
  7. Wie blöd sind unsere Richter eigentlich?
    Hier wurde wieder einmal die Dummheit eines Verkäufers von Gerichten Nichtig gemacht.
    Hier wurde übersehen, dass der Verkäufer zu jeder Zeit sein Angebot hätte aufheben können.
    So wie es täglich Verkäufer machen, denen der Preis nicht hoch genug ist.
    So wie es die Rattenfänger unter den Händlern machen, die teure Elektronik zu sofort kaufen anbieten und als Schnäppchen Einiges ab 1 Euro. Nur werden diese Angebote immer von solchen Händlern kurz vor Schluss aufgehoben.

    Also wieso kommt es nur zu solchen Urteilen?
     
  8. gyniko-onkel

    gyniko-onkel Halbes Megabyte

    Ich nehme mal an, das ist auch alles, um das es hier geht. Wieviel spart man denn an Einstellgebühren für einen Artikel von 10k Euro und 1000 Euro?
    Ich hab´ mich vor der letzten Gebührenanpassung / Gebührenerhöhung bei dem Laden abgemeldet; nur noch GiG-Volk.

    @deoroller: Eine NAT-Firewall ist ein schwarzer Schimmel.
    Das Wörtchen 'ein' ist zu viel ... :-))
     

  9. Du darst nicht vergessen, dass sehr viele von diesen 1 Euro Rattenfängerangeboten kurz vor Schluss aufgehoben werden.
    Mit solchen Urteilen wird Verkäufern bei Ebay doch Narrenfreiheit gegeben.

    Auch mir sind schon mal Fehler beim Einstellen von Angeboten passiert, nur hab ich dann das Angebot sofort geändert.
    Das dieser Verkäufer so Dumm ist, dass Er delei Möglichekeiten nicht nutzt, kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
    Ihm ging es allein um die Ebaygebühren, die ja im Autosektor nicht gerade billig sind.
     
  10. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    :baeh:
    Es gibt auch spezielle Seiten dafür:
    www.vertippdich.de
    Nur ob man damit durchkommt ist ne Frage!
    Auch in Geschäften habe ich es schon erlebt, das eine falsch ausgezeichnete Ware mir nicht zu dem Preis verkauft wurde!
    Manche Verkäufer andererseits haben den Fehler zähneknirschend akzeptiert und mir die Ware für den niedrigen Preis verkauft!
    Dies hätten sie nicht tun müssen, da meines Wissens die Rechtsprechung dies nicht fordert.
    Aber die allgemeine Verunsicherung hierüber scheint sogar bei Geschäftsleuten vorhanden zu sein?

    Zu Geiz ist geil sage ich: Super, warum denn nicht?

    Jeder, der im Supermarkt eine Plastiktüte kauft, sollte sich im klaren sein, das der Preis von 0.10€ nur möglich ist, weil Werbung verbreitet wird!
    In Bezug auf die Umwelt ist dies ein Desaster!

    Besser sollte es heißen:
    "Umwelt egal ist geil!"

    Damit würde es auf den Punkt gebracht sein!?!
    :heul:
     
  11. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    :dumm: Mei, wird hier wieder ein Haufen Dummsinn geschrieben! :rolleyes:

    Es ist schon länger so, dass Auktionen nur bis 12 Std. vor Schluss vorzeitig beendet werden können! Damit müssen sich die Anbieter von "1 Euro Rattenfängerangeboten" was anderes einfallen lassen.

    Das Urteil ist sicher kein Freibrief für Verkäufer, ihre Ware nicht rauszurücken. Aber ohne Details zu kennen, ist es müßig, dumme Sprüche drüber zu machen. Imho wäre der Verkäufer sicher nicht damit durchgekommen, wenn er alle seine Autos ab 1000 €umel anbietet.

    Und es gab auch schon mal ein Urteil, wo ein Gericht andersrum entschieden hat und der Verkäufer den Höchstbietenden für "entgangenen Gewinn" entschädigen musste (Verkehrswert abzgl. Gebot). Also wie immer: nichts ist sicher! :D

    :wink: Und nein, ich finde auch nicht alles toll @ibäh!

    P.S.: http://pages.ebay.de/help/sell/motorfees.html

    glaube aber nicht, dass es diesen thread rettet! :bse:
     
  12. cheff

    cheff Megabyte

    Scheinbar hat sich das Gericht nicht ausreichend mit der Materie beschäftigt. ... ist aber nicht neues. Ich sage schon immer: Vor Gericht brauchst du einen guten Anwalt, aber vor allem sehr viel Glück. Mit Rechtssprechung haben unsere Gerichte sowieso kaum mehr was zu tun.
     
  13. High-Tech

    High-Tech Halbes Megabyte

    Also´ich finds wirklich ne Verarschung, dass die das Angebot einfach zurückziehen.

    Der Verkäufer hat angegeben: 1000 € Startgebot

    Also hat er auch 1000 € Stargebot gehabt und nicht mehr oder weniger.

    Wenn keiner seine Wagen will, haat er hald Pech gehabt, aber sowas ist Vertragspflichtig.

    Wenn er so dumm ist und einfach nicht aufpassend einen falschen Betrag reintut, hat er Pech gehabt.

    Und ich glaube ja nichtmal, dass das aus versehen war, sondern eher bissl Absicht oder verschlampt.

    -------
    Ich hätte dem Käufer den Wagen für 1700 € gegeben, so wie das Angebot ist!

    Das könnte ja jeder machen, irgendwas teures für 1 € startgebot reinstellen, und wenn keiner bieten möchte, sagen "och ich hab mich verschrieben, ich wollte 1000 € startgebot machen, ..."
     
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