1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Sehr geehrter Herr Christian Löbering

Discussion in 'Ihre Meinung zum Internetauftritt der PC-WELT' started by magiceye04, Jul 1, 2013.

Thread Status:
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  1. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ich hatte in der Vergangenheit bereits unbestellte Newsletter abbestellen müssen und dabei darauf geachtet, dass auch wirklich alle Häkchen für sämtliche Newsletter weg sind.

    Und heute finde ich nun wieder eine Spam-Mail mit dem lustigen Titel "Das Ende der Privatsphäre".
    Diese unfreiwillige Komik ist das Einzige, was mich daran amüsiert hat.

    [Kleingedrucktes: Ja, ich weiß, dass die Verantwortlichen nicht im Forum an zutreffen sein werden, man wird aber wohl mal öffentlich sauer sein dürfen]
     
  2. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Kann ich so nicht bestätigen. :)
     
  3. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Ich kipp da mal ein paar Kubik Säure mit dazu.

    Wird wohl ein Feature der neuen Forensoftware sein.
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ich habe heute "Jetzt geniale Funktionen nachrüsten - Aktuelle Tipps in der neuen AndroidWelt" Newsletter gekriegt auf eine Mailadresse, die ich nur hier im Kontrollzentrum eingetragen habe.
    Newsletter habe ich keine hier bestellt. Ich nutze nur RSS.
    Dann bin ich auf Abbestellen gegangen und in dem Formularfeld war nur der "PC-WELT intern" aktiviert, den ich auch nicht bestellt habe.
    Da ist wohl die Technik schief gelaufen.
    Ich hoffe, dass die NSA das wieder gerade biegt. ;)
     
  5. Mariofan13

    Mariofan13 Kbyte

    Bei mir ist das mit dem SPam genau so. Kaum gebe ich bei der Amneldung im PCWelt-Forum eine Mailadresse an, werden an diese Newsletter geschickt, die ich gar nicht abbonniert habe - also "echte" Spammails, da sie ja ungewollt sind.
     
  6. Cold Steel

    Cold Steel Megabyte

    Es geht noch besserrer. Ich bekomme sogar auf Emailadressen diesen Spam, welche ich niemals hier angemeldet habe. Da ist ein Bot am Werk, definitiv.
     
  7. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Die Mailadresse hatte ich hier nach dem Vorfall geändert. Auf die vorherige Adresse habe ich von PC-Welt als Absender nichts gekriegt.
     
  8. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Die NoSpamAgency? ;)
     
  9. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Latürnich, die verschickt niemals Spam an ihre "Schäfchen".
     
  10. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Toll, der nächste, der Spam verschickt. Irgendso ein Sebastian Hirsch.

    WAs zum Geier hat das mit "PCWELT intern" zu tun??

    Und das sch...Forum hat immer noch Ladezeiten von mehreren Minuten.
    Echt traurig.
     
  11. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Das ist der Chef.
    http://www.pcwelt.de/news/Impressum-975146.html

    Ist doch nett, dass der sich für Dich Zeit nimmt. :topmodel:
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ist der Neu?
     
  13. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Aha!
    Dann gibt's ja 'nen Einstand. :saufen:

    :muhaha:
     
  14. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Seit 08.11.2011 ist der im Amt. Kam von der Macwelt.
     
  15. Mariofan13

    Mariofan13 Kbyte

    Habe auch schon Spam von dem bekommen - und das an eine Email, die ich hier gar nicht registriert hatte, und bei der ich nie irgend einen Newsletter abonniert hatte.
     
  16. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Hast Du die mal für ein Gewinnspiel verwendet? Man vergisst so etwas mit der Zeit ja. :)
     
  17. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Ja ja, da werden Adressen bei Gewinnspiele verschleudert und später regt man sich über ungebetene Post auf. Immer druff, selber hat man ja kein Fehler begangen...

    :wegmuss:
     
  18. Mariofan13

    Mariofan13 Kbyte

    Jo, das stimmt - ich erhalte, seitdem ich meine eMail bei der HM5-Casemod-Wahl angegeben habe, daran Spam aus Fernost. Und eines ist siche: Ich habe die Internetadresse nirgendwo sonst angegeben, wo sie verscherbelt werden könnte.
     
  19. TulliusT

    TulliusT ROM

    Gewinnspiele

    6. Datenschutz
    6.1. Allgemein
    Da der Datenschutz derzeit besonders im Fokus der Öffentlichkeit steht, sollten Sie klar und eindeutig informieren, wie und welche Teilnehmerdaten gespeichert und verarbeitet werden. Sollen die Teilnehmerdaten nur für das Gewinnspiel verwendet werden, dann ist dies rechtlich weitgehend unproblematisch.

    6.2. Verwendung der Teilnehmerdaten für spätere Werbezwecke
    Falls die Teilnehmerdaten auch zu Werbezwecken verwendet werden sollen, ist hierzu eine gesonderte Einwilligung notwendig, die die Teilnehmer explizit und aktiv ankreuzen müssen. An die Formanforderungen einer wirksamen Einwilligung in die anschließende Verwendung der Teilnehmerdaten zu Werbezwecken werden hohe Anforderungen gestellt. Daher muss diese genau und präzise formuliert werden. In der Praxis kommt es hierbei immer wieder zu größeren Problemen:

    Die Einwilligungen müssen datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen entsprechen und dürfen – da die Teilnahmebedingungen im deutschen Recht wie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) behandelt werden – nicht zu unbestimmt sein. Dies bedeutet, dass je nach Art des späteren Werbemediums (Brief, Email, SMS, Telefon) unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.

    So muss z.B. klar das spätere Kontaktmedium genannt sein (erfolgen die späteren Kontakte per SMS oder Telefon oder Email etc.) und auch wer (die Firma, konkret benanntes Partnerunternehmen) und zu welchem konkreten Werbezweck (Konkretisierung der Werbung; zudem sollte ein Bezug der späteren Werbung zum Gewinnspiel bestehen. Rechtlich ist hier allerdings vieles umstritten) später die Teilnehmer bewirbt. Für die wettbewerbsrechtliche Wirksamkeit sollte zudem eine sogenannte „opt-in” Lösung gewählt werden (hierzu muss der Teilnehmer aktiv ein Kästchen ankreuzen oder nochmals gesondert unter der Einwilligungserklärung unterschreiben). Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte die Einwilligungserklärung zudem deutlich hervorgehoben sein (z.B. Fettdruck oder Umrandung).

    Rechtlich kritisch ist insbesondere die Einwilligungserklärung für eine spätere Telefonwerbung. Hier ist umstritten, ob eine Einwilligung in Telefonwerbemaßnahmen bei Gewinnspielen überhaupt wirksam vereinbart werden kann. Nach neuester Rechtsprechung ist dies wohl wieder möglich, müsste gegebenenfalls aber durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall geprüft werden.

    Kritisch kann auch eine Koppelung der Teilnahme an die Einwilligung zu Werbezwecken sein. Falls ein Gewinnspiel in dieser Weise geplant wird, müsste hier eine genaue rechtliche Prüfung stattfinden. Allerdings ist von einer solchen Koppelung oft aus Marketinggründen abzuraten, da ansonsten bereits bei der Bewerbung des Gewinnspiels auf diese „besondere” Einschränkung hingewiesen werden müsste, da diese Teilnahmebedingung in jedem Fall als „ungewöhnliche Bedingung” gelten dürfte.

    7. Jugendschutz
    Es empfiehlt sich, nur volljährigen Personen die Teilnahme am Gewinnspiel zu ermöglichen um jugendschutzrechtliche Probleme zu vermeiden. Dieser Schritt fällt dann leicht, wenn Jugendliche nicht zur Kundenzielgruppe gehören. Falls das Gewinnspiel auch Unter-18-jährige ansprechen soll, ist dies nicht per se unzulässig, bei den Teilnahmebedingungen müssen aber diese Besonderheiten berücksichtigt werden. Speziell für Gewinnspiele, die im Internet angeboten werden, gelten neben allgemeinen jugendschutzrechtlichen Vorschriften teilweise besondere Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages (§§ 8a, 58) und der darauf beruhenden Gewinnspielsatzung der Länder.

    8. Gewinnspiele im Internet
    Es gelten die vorangegangenen Ausführungen. Allerdings werden sie um die Informationspflichten nach §§ 5 ff Telemediengesetz (TMG) ergänzt. Hat der Veranstalter eines Internetgewinnspiels seinen Sitz im EU Ausland und wendet sich mit seinem Spiel auch an Nutzer in Deutschland, gilt das Herkunftslandprinzip, d. h. die Zulässigkeit des Gewinnspiels richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat. Das Herkunftslandprinzip gilt allerdings nicht für das Wettbewerbsrecht. D.h. in Bezug auf werbliche Maßnahmen gilt das Recht des Staates, auf dessen Markt der Unternehmer werblich in Erscheinung tritt (sogenanntes Marktortprinzip).

    9. Folgen unzulässiger Preisausschreiben/Gewinnspiele
    Folge eines unzulässigen Gewinnspiels ist in aller Regel eine Abmahnung von Mitbewerbern oder Wettbewerbsvereinen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daraus folgt, dass das Gewinnspiel beendet werden muss. Noch vorhandene Materialien wie Teilnahmescheine oder Werbemittel müssen vernichtet werden. Da regelmäßig auch keine Frist zur Beendigung der Aktion gewährt wird, bedeutet das auch, dass die versprochenen Gewinne nicht mehr ausgegeben werden dürfen. Gerade diese Folge ist wegen des damit verbundenen Image-Verlustes besonders schmerzhaft für die betroffenen Unternehmen.
     
  20. VBQuiz

    VBQuiz Kbyte

    Sehr geehrte Mitarbeiter & Verantwortliche Betreiber der Webseite(n) www.pcwelt.de & www.pcwelt.de/forum.

    Ich fordere Sie hiermit höflichst auf, die Icon-Button Facebook sowie weiterer soziale Netzwerke und Dienste wie Twitter erst mal zu deaktivieren und die es dann verwenden wollen, mögen diese doch nach der Zwei-Klick-Lösung durchzuführen!

    Einer der Anbieter, wie ich es meine, ist heise.de:
    http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html
    (Nur ein Beispiel für eine Möglichkeit... und was auch wichtig für Sie sein kann: es ist KOSTENLOS !)

    Immer mehr deutschsprachige Webseiten folgen diesen Beispiel für ein WENIG mehr Datenschutz!

    BITTE gehören SIE mit Ihren Webseiten auch zu diesen "Mehrwert"-Unternehmen für Datenschutz!

    Vielen Dank!
     
    Last edited: Nov 1, 2013
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