1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Sicherheit(en) bei privater Notebookreparatur

Discussion in 'Smalltalk' started by Firefoxutube, Feb 20, 2018.

  1. Hallo PC-Welt,
    ich möchte über Kleinanzeigen jemanden aussuchen, der mir mein Notebook neu bespielt, eventl Lüfterreinigung.

    Nun habe ich ein mulmiges Gefühl jemanden Fremdes mein Notebook zu überlassen.

    Kann ich so eine Art schriftliche Bestätigung von diesem Menschen verlangen, dass er mein Notebook Modelangabe für solche und solche Dinge von mir bekommt und dass er es auch wieder ordungsgemäß zuschraubt?

    Und ist dieser private Vertrag gültig, falls dieser Jemand dann sagt, nö ich habe von dir kein Notebook bekommen oder tja.. ich kann leider dein Notebook nicht mehr wie vorher zusammenschrauben?

    Wie kann ich mich in so einem Fall absichern?

    Liebe Grüße
     
  2. Sele

    Sele Freund des Forums

    Als Privat-Person, die praktisch einen Freundschaftsdienst leistet, würde ich niemals eine vertragliche Bindung, in welcher Form in Bezug auf Reparatur deines Notebooks auch immer, mit dir eingehen.

    Wenn du abgesicherten Service haben möchtest, dann nimm auch die andere Seite der Medaille in Kauf - nämlich die Kosten!
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

  4. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    :schieb:

    Vereinbaren kann man eine Menge, aber wie gesagt, wer ist schon so blöd und übernimmt unentgeltlich unfassende Haftungsrisiken beim Tätigwerden für einen Unbekannten? Schutz vorm "Nichtzurückgeben" bietet eine Quittung (sofern man Name und Adresse des Reparierenden kennt).

    Wer die Kosten für den Fachmann scheut und keine fähigen Freunde hat (die ja wie erwähnt nur sehr begrenzt haften), kann ggf. in einem Repariercafé o.Ä. mit etwas fremder Hilfe derartige Kleinigkeiten selbst erledigen. Neuaufsetzen und Lüfter reinigen ist ja nun keine Zauberei. Dann ist man an den eigenen Fehlern aber natürlich auch selbst Schuld.
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Zudem sollte man nicht vergessen: wer einen Vertrag schließt, sollte auch bereit sein, diesen im Zweifel durchzusetzen. Ein Rechtsschutzversicherung dürfte bei solchen Konstrukten aber ebenso wenig zahlen wie eine Haftpflicht.
     
  6. Sry friends,

    ich habe mich wohl unverständlich ausgedrückt.
    Bei Kleinanzeigen gegen *+Bezahlung+*.

    Aber danke für Eure lieben Antworten. :D :D
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Privat gegen Bezahlung ist Schwarzarbeit. Das dann auch noch schriftlich festhalten, eieiei....
     
  8. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Privat würde ich sowas nur gegen eine schriftliche Verzichtserklärung jeglicher Haftung etc. machen.
    Und geschäftlich ist ein ordentliches Übergabeprotokoll incl. Ist-Zustand und gewünschter Leistungen ja wohl selbstverständlich.

    Wer sowas eher unter der Hand anbietet, dem würde ich niemals vertrauen, dass er nicht in den Daten stöbert oder gar Teile ausbaut. Sowas hatte ich schon im Bekanntenkreis. Notebook war bei einem "Freund", der eigentlich nur über 3 Ecken irgendwie mit dem Besitzer bekannt war zum "Reparieren" (irgendwas mit Windows war im Argen) und als ich dann später mal wegen einer anderen Sache nachschauen sollte, sah ich, dass da nur noch halb so viel RAM drin war, wie beim Kauf eigentlich hätte drin sein sollen. Sowas kann man nur später dann kaum noch nachweisen, gewscheige denn durchsetzen. Der Besitzer wüßte ja nicht mal wo er nachschauen soll, um das überhaupt rauszufinden.
     
  9. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    das "Problem" lässt sich imo recht simpel lösen: TO muss das ganze nur bei sich zuhause durchführen lassen oder zumindest bei OS-Installation und evt. Wartung dabei bleiben
     
  10. Ich bin Euch dankbaur für Eure wertvollen Hinweise.

    Ihr habt wohl alle Recht...
     
  11. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Ich kenne jemanden aus einem Onlinespiel, der hat mir erzählt, er hatte ein entsprechendes Gerichtsverfahren mitgemacht.
    Der "Kunde" hatte das "plattmachen" des Rechners irgendwie falsch verstanden und hat dann gegen den Verlust seiner Daten geklagt gegen den Freundschaftsdienstler. Naja, im Prozessverlauf stellten sich zwei Dinge heraus.

    1. Der Freundschaftsdienstler war natürlich unschuldig.
    2. Die verlustigen Daten waren irgendwelche illegal heruntergeladenen Sachen. :D

    Oh mann..
    Naja die Folgen waren, dass der Freundschaftsdienstler leider keine Freundschaftsdienste mehr machte. Und dass der "Kunde" eine höhere Summe zahlen musste!
     
  12. Manchmal ist es echt nicht leicht.., Dogeater :PatPat:
     
  13. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Na mir ist es nicht selbst passiert! Jesses.
     

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