1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Störerhaftung: Gericht verpflichtet jeden zur WLAN-Verschlüsselung

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by kds-d, Feb 26, 2008.

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  1. kds-d

    kds-d Byte

    Was soll das Passwort für jeden PC bringen?
    Es ist dann aus meiner Sicht trotzdem nicht erkennbar, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
    Auch wenn Funk abgeschaltet ist.

    Klaus
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Es bringt, daß nur ein überschaubarer Personenkreis Zugang zum PC hat.
    Und wenn man diese Personen dann auch noch darüber belehrt, daß bitte keine illegalen Sachen gemacht werden sollen und desweiteren der Überzeugung ist, daß die Personen das auch beherzigen, ist man eigentlich seiner Pflicht nachgekommen, illegale Aktivitäten zu unterbinden. *
    Und wenn doch, kann man sich als Anschlußbesitzer eben darauf berufen, daß man nicht weiß, wer es war.
    Wenn man aber seinen Anschluß für Hinz und Kunz offen zur Verfügung stellt, fördert man illegale Aktivitäten geradezu und muß sich nicht wundern über Post vom Anwalt.

    *Daß es eigentlich sinnlos ist, weil trotzdem Jemand Unberechtigtes mit ner Knoppix-CD die Kiste booten und surfen könnte, ist mir klar...
     
  3. Brian77

    Brian77 Byte

    Ich finde es immer wieder herrlich zu lesen, dass der Gesetzgeber WLAN-Betreiber dazu verpflichtet, ihr WLAN abzusichern, denn sonst sind sie für alles, was andere damit machen, verantwortlich, und dabei wird vor allem erwähnt, dass sie dann für Urheberechtsverletzungen haften - dagegen ist die Unterhaltungsindustrie nicht selbst schuld, wenn ihre Kopierschutzmaßnahmen nicht erfolgreich sind und ihre Produkte ohne großen Aufwand endlos kopiert werden können... Das ist doch totaler Widerspruch in sich :-) Der Gesetzgeber sollte die Unterhaltungsindustrie genauso dazu verpflichten, ihren Produkten wirkungsvolle Kopierschutzmaßnahmen anzugedeihen (die sich mit der Zeit ja eh erledigen, wie z.B. WEP bei WLAN nicht mehr als ausreichend sicher angesehen wird). Stattdessen wird bei Urheberechtsverstößen der normale User belangt und verantwortlich gemacht, obwohl die Unterhaltungsindustrie ihre Produkte nicht ausreichend geschützt hat! Ich kann da nur den Kopf schütteln...!
     
  4. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ähm, "der Gesetzgeber" ist doch mehr oder weniger ein Zusammenschluß von gekauften Politikern, die genau das beschließen, was ihre Geldgeber wollen, ohne davon die geringste Ahnung zu haben...
     
  5. Zanzaroth

    Zanzaroth Byte

    ich hoffe WEP gilt für diese regelung auch.
    ich hab von meinem kack provider nämlich nur nen wireless router mit wep bekommen...
     
  6. Jogy05

    Jogy05 Kbyte

    Ich überlege gerade:
    Ist dass das Aus von "FON". Denn eigentlich kann ich selbst dabei nicht überwachen, wer mit meiner IP surft.
    (Gibt's die eigentlich noch? Selbst hier bei der PC Welt liest man schon lange nichts mehr davon)

    Das Andere ist dies:
    Vor ein paar Tagen lief eine Sendung, in der über Rechtsanwälte berichtet wurde, die im "Auftrage" maroder Firmen massenweise Abmahnungen verschicken. Das Problem ist ja in der Internetgemeinde hinlänglich bekannt.
    Sind unsere Gerichte mit dem großen Thema "Internet" überfordert? Da werden doch, ich sag mal, viele Urteile gesprochen, die Erkennen lassen, dass der Richter von der Materie keine Ahnung hat. Oder liegt es "nur" an unseren Gesetzen?
     
  7. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    Mich würde auch interessieren, ob man seiner "Verpflichtung" nachgekommen ist, wenn man eine WEP- Verschlüsselung umsetzt, weil WAP vom Router oder einer WLAN Karte nicht unterstützt wird. Oder wird der nächste Richterspruch lauten, dass man sich in kurzen Abständen neue Hardware kaufen muss, um über die neuesten Verschlüsselungstechniken zu verfügen?
     
  8. Darkness

    Darkness Kbyte

    Da kann ich nur sagen selber schuld.
     
  9. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    Worauf bezieht sich diese Aussage?
     
  10. Jogy05

    Jogy05 Kbyte

    Das ist doch (fast), wie mit den Musik CD. Du darfst eine CD solange kopieren, wie sie kein Kopierschutz hat. So bald ein Kopierschutz besteht, darf er nicht umgangen werden.
    So müsste es mit WEP/WAP und dergleichen auch sein. Du hast ja ein Schutz!
    Ob man das Ganze allerdings mit "logischen Denken" begleiten darf - ich weiß nicht so recht.
     
  11. fessi1

    fessi1 Byte

    das ist doch faktisch auch das aus für hotspots... oder wie
     
  12. Kurze Info, es heißt WPA und nicht WAP. Des weiteren geht es darum das man die Verschlüsselung seines WLan-Router aktiviert und sie nicht deaktiviert bleibt. Denn es ist allgemein relativ einfach sie zu aktivieren und ein vernünftiges Kennwort zu benutzen.
     
  13. MWunsch

    MWunsch Byte

    (Zunächst etwas off-topic):

    Man kann bei den meisten Providern fragen, welche Router da angeboten werden (wenn das nicht schon aus den Broschüren hervorgeht).

    Ist der Provider nicht in der Lage, die Auskunft zu geben, würde ich das Geld stattdessen im normalen Handel investieren. Sooo teuer sind die Router dort auch nimmer; man bekommt heutzutage das Ex-Flaggschiffmodell einer Berliner Firma mit 3 Buchstaben für rund 100 Euro. In dem Ding steckt außerdem eine Telefonanlage und mittels kostenlosem (!) Firmware-Update werden neue Funktionen spendiert, für die man normalerweise extra Geräte bräuchte ;) .

    Wem das zu teuer ist, hat IMHO nicht das Recht sich über schlechte Produkte zu beschweren - man bekommt keinen Ferrari zum Preis eines Käfers (vergoldete Miniatur-Modelle mit Edelsteinverzierungen ausgenommen :) ).

    :btt:

    Die Entscheidung des "ahnungslosen" Richters mag vielen bescheuert vorkommen, aber was bisher nicht angesprochen wurde, ist die Privatsphäre:

    Viele schreien heute "der Staat will überall herumschnüffeln ..." (Stichworte "Bundestrojaner" & "Online-Durchsuchungen") - was aber vergessen wird ist, daß über ungeschützte WLAN's auf freigegebene Verzeichnisse und je nach Windows sogar die Default-Administratorfreigaben (= *alle* Festplatten-Partitionen) zugegriffen werden kann. Sprich, man bräuchte gar keinen Aufwand zu betreiben, um sich in Ruhe auf dem Rechner umsehen zu können. Mit persönlichen Dokumenten können die richtigen / falschen Leute mehr gegen einen unternehmen als die Schäuble-Behörden es vorhaben.

    Was bitte sind dagegen ein paar Minuten Aufwand, um
    - die vorhandene Verschlüsselung einzuschalten (jede ist besser als keine),
    - die Anmeldung fremder WLAN-Clients zu verbieten (sofern der Router diese Option besitzt) und
    - die gesendete SSID zu ändern und ggfs. "unsichtbar" zu machen?

    Viele Router bieten auch an, die Sendeleistung zu reduzieren - damit kann der Router nicht mehr aus großer Entfernung angefunkt werden.

    Mit diesen einfachen Maßnahmen hat man dem Gesetz Genüge getan und sein Netzwerk vor ungebetenen Gästen geschützt. Ihr laßt ja auch nicht Haus- und Wohnungstür offenstehen, oder?

    Gruß
    M.Wunsch
     
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