1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Strafanzeige gegen Anbieter von Knack-Software

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by ich2001, Nov 8, 2004.

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  1. ich2001

    ich2001 Kbyte

    Mal wieder blödsinn:

    Aushebeln tun weder Clony XXL noch der Profiler und ******* EIGENTLICH auch nicht.

    Clony XXL Sagt einem nur war für ein kopierschutz drauf ist. Das steht ja meist sogar auf den CDs oder wird einem beim starten des spiels gesagt (Safedisc, Starforce)

    Der Profiler gibt nur daten weiter und macht sonst gar nix. Der hebelt auch nix aus.


    ******* hebelt den kopierschutz ebenso wenig aus sondern erstellt nur exakte 1:1 kopien auf denen sogar der schutz noch drauf ist. zumindest war das bei der von elby so.


    Was regt sich die MI so auf ich kann mit fast jedem CD xtractor mp3 von geschützten cds erstellen. Den einzigen effekt den diese KS-Mechanismen haben ist das die CDs in meiner Sony Anlage nicht mehr gehen.

    gruß

    Robert
     
  2. SirAlec

    SirAlec Kbyte

    Da es ja bei machen kopiergeschützten Musikcds schon reicht, den Autostart abzuschalten, damit man die CD mit dem Rechner auslesen kann, frag ich mich warum die doch so arg gebeutelte MI nicht MS verklagt. :aua:
     
  3. <|OreZ|>

    <|OreZ|> Byte

    Ich dachte von den Herstellern gibt Es ein Gutachten das Clone CD den Kopierschutz nicht aushebelt....

    Außerdem stell ich mir unter einem "wirksamen" Kopierschutz einen Kopierschutz vor der nicht geknackt werden kann... Denn kann man Ihn knacken war Er ja nicht wirksam...
     
  4. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Ja, es gibt nur keinen Kopierschutz, der nicht geknackt werden kann. Das ist ja das Problem. Im Grunde genommen geht es nur um größtmögliche Schadensbegrenzung!
     
  5. cheff

    cheff Megabyte

    FALSCH!!!
    Das gilt nicht bei Computerprogrammen. Da darf man den Kopierschutz umgehen, knacken oder was auch immer, SOLANGE es der Privatkopie (Sicherheitskopie) dient. Das Problem das Clone CD hat ist, dass es AUCH Audio Cds die "kopiergeschützt *lol* sind kopieren kann. Könnte man das abstellen dürfte man Clone CD hierzulande auch verkaufen.
    Bitte um Korrektur.

    P.S. Ich glaube Alcohol 120% wird hierzulande sogar legal verkauft (Hab da mal nen Artikel in einer der zig Zeitschriften, die ich montlich lese gefunden), allerdings fehlen die Profile um den Kopierschutz auszuwählen, bzw. zu umgehen. Muss man selber einstellen.
     
  6. x86

    x86 ROM

    Nur mal zur Info weil ich's langsam nimmer lesen kann dass immer wieder völlig falsche Begriffe verwendet werden:
    ******* ist KEIN Knackprogramm!
    ******* kopiert den Inhalt einer CD 1:1 und hebelt dabei keinen Kopierschutz aus, dieser bleibt unangetastet!!!
    Knacken würde heissen, den Inhalt der CD so zu modifizieren, dass die CD auch unter Umständen läuft wo die Original-CD nicht läuft (z.B. Spiel läuft ohne CD, Audio-CD lässt sich ohne weiteres am PC abspielen, ..., da muss ich jetzt denk ich nicht ins Detail gehen.)

    MfG,
    Stefan
     
  7. PC-WELT

    PC-WELT Redaktion

    Hallo,

    das ist korrekt, dennoch ändert das nichts an der Aussage in meinem Text, denn es ist verboten, diese Tools anzubieten, zu verkaufen, zu bewerben, etc. etc...

    Aber zum besseren Verständnis wurde die Passage überarbeitet.
     
  8. PC-WELT

    PC-WELT Redaktion

    @x86

    auch das ist korrekt, allerdings kann das Programm eine Original-CD kopieren, was nach Ansicht der Industrie durch den Schutz nicht möglich sein soll. Daher wird von Knackprogrammen gesprochen, auch wenn es de facto (rein technisch gesehen) kein Knacken ist. Nichtsdestotrotz ist es nach dem neuen Urheberrechtsgesetz unersagt, eine kopiergeschützte musik-CD oder DVD wie auch immer zu kopieren.
     
  9. <|OreZ|>

    <|OreZ|> Byte

    "Wie auch immer" würde doch eine Analoge Kopie einschließen!?
    Analog Kopieren darf man doch aber!? Zumindest schreibt Ihr das immer ins Heft.
     
  10. gracchus

    gracchus Kbyte

    Bei einer Analog-Kopie entsteht halt auch keine exakte 1:1-Kopie, auch wenn der Unterschied kaum hörbar ist.
     
  11. PC-WELT

    PC-WELT Redaktion

    Hallo,

    natürlich meine ich eine digitale 1:1-Kopie. Analoge Aufnahmen sind weiterhin erlaubt.
     
  12. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    Ich frage mich ja immernoch was in folgendem Fall wäre:
    Ich lege eine angeblich "kopiergeschütze" CD in meinen Brenner und öffnen mein Brennprogramm. Dann zeigt er mir mehrere Musik-Tracks und einen Datentrack am Ende der CD. Ich kopiere die Musik-Tracks als Wave auf meinen Rechner und lasse den Datentrack wo er ist. Dann brenne ich die Wave-Dateien auf CD.
    Somit habe ich nun eine kopierschutzlose CD.
    Habe ich mich dabei jetzt strafbar gemacht, obwohl ich nur mein normales Brennprogramm benutzt habe??

    Außerdem: Warum die Unterscheidung in Analog- und Digitalkopie?
    Mache ich mich strafbar, wenn ich die CD in meinen CD-Player lege, den Digitalausgang meines CD-Players mit dem Digital-In meiner Soundkarte verbinde und aufnehme??
     
  13. <|OreZ|>

    <|OreZ|> Byte

    Vermutlich schon...

    Gilt als analoge Kopie. Die Frage ist wie Sie Dir im Zweifelsfall
    beweisen wollen/können ob Du digital oder analog kopiert hast...
     
  14. Flex6

    Flex6 Halbes Megabyte

    Wenns danach ginge müßte ja halb Deutschland im Gefängnis sitzen oder auf dicke Bußgeldbescheide warten.
     
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