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T-Mobile: Guthaben verfällt nach der Message-Time????

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by mexx3000, Mar 25, 2004.

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  1. mexx3000

    mexx3000 Byte

    Hallo liebe Foren-User,


    Folgendes, "KLEINES" Problemchen:


    Meine Mutter hat im Jahre 2000 eine Xtra-Card der T-Mobil erworben.

    Seit damals ist sie eigentlich immer Wenig-telefonierin.

    Hat aber immer brav die 25dm bzw 15? oder so aufgeladen, muss man ja.

    Tja, seit Juli hat sie nun das Handy fast nicht mehr benutzt, nur noch als Notfall-Handy, falls was sein sollte, es waren immer so 50? drauf (sammelte sich mit der Zeit an).

    Seit Dezember war sie nun in der bekannten Message-Time, die ja 92 Tage dauert.

    Nun, diese Message-Time ist nun abgelaufen.

    Wenn sie jetzt ihr Handy einschaltet, kommt nur noch "SIM-Karte nicht registriert", geht also nix mehr.

    Ok, Xtra-Service-Center vor 20min angerufen.

    Da sagt mir der Typ, dass das Vertragsverhältnis (Prepaid ist ja auch ein Vertrag mit der Telekom) nach Ende der Message-Time läuft, stehe auch so in den AGB. Rausgekramt, aufgeschlagen, nachgelesen.

    Da steht unter Punkt 13.2:

    Das Vertragsverhältnis endet nach Ablauf der 92-tägigen Message-Time.


    Ok, versteht noch jeder...

    Aber warum wird dann a) die Handy-Nummer GELÖSCHT, die SIM-Karte deaktiviert (ok, logische Folge), aber das schärfste:

    Das GESAMTE Guthaben EINBEHALTEN....


    Auf gut deutsch: Die 50?, die noch als Xtra-Guthaben BEZAHLT waren, sind damit verfallen.



    Ich mache in Wirtschaft / Recht Abitur, bin also n bisserl im BGB bewandert.

    Dort sagt der Paragraph 812 (1) folgendes aus:

    Wer durch die Leistung eines anderen (..) etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

    Auf den Fall angewandt: Die Telekom hat "etwas" (das Guthaben) "ohne rechtlichen Grund" (der Vertrag is ja mit der Kündigung von T-Mobil nach der Message-Time weggefallen, es gibt also keinen rechtlichen Grund mehr) "erlangt" (sprich einbehalten). Ich kann demnach theoretisch das Guthaben wieder bekommen.

    Außerdem: Ich habe ja für die Leistung, telefonieren zu dürfen (sprich Xtra-Guthaben) bezahlt... Und diese Leistung wurde nicht erbracht...



    Ich will jetzt keine Einzelberatung, sondern mich würds nur interessieren:

    Gibts andere, solche Fälle da draußen??

    Habt ihr das Guthaben wiederbekommen?

    Wenn ja, wie?


    Und generelle Diskussion:

    Ist sowas wie der "Aufladezwang" überhaupts zulässig??

    Wofür kauf ich denn ein Handy bzw Prepaid?? Um telefonieren zu können, ohne den Zwang der Grundgebühr zu haben. Dafür nehm ich dann auch die höheren Preise in Kauf, oder nicht??


    Oder hat die Telekom kein Interesse an solchen "Kleinst-Kunden", sondern nur an den SMS-süchtigen Kiddies, die ihr Taschengeld bei Prepaid-SMS versemmeln wollen???



    MfG,
    mexx3000


    P.S.: Ich persönlich habe nen O2-Select-Vertrag. Gibts ne Möglichkeit, dass ich ne 2. SIM-Karte mir hole, die ne andere Nummer hat wie meine, aber über meinen Vertrag abgerechnet wird??

    In Österreich gibts sowas, da kann der Vater über den Vertrag das Prepaid-Konto seiner Kinder aufladen...

    Und gleich noch Frage: gibts Alternativen für so Fast-nix-Telefonierer? Oder nur die Prepaid??
     
  2. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    also ich denke da wird nicht viel zu machen sein.

    In den früheren Anleitungen stand, dass das Guthaben für 12 Monate gültig ist. alleine daraus kann man schon ableiten, dass es danach verfällt. Sonst wäre diese Angabe der Gültigkeit ja unsinnig.

    Ebenso gibt es jetzt ja auch verträge mit frei-sms und freiminuten, wo nicht genutzte freiminuten oder frei-sms verfallen.

    und mit dem aufladezwang... das ist halt ein tarifangebot, bei dem nichts unbedenkliches dabei ist.

    mit der nutzung hast du den bedingungen des betreibers letztendlich zugestimmt, also kannst du im nachhinein auch nicht aufmucken, hättest dich ja auch für ein anderes angebot entscheiden können...

    demnach also nix zu machen...
     
  3. hoegi1973

    hoegi1973 Kbyte

    Warum sollte der Mobilfunkanbieter Dir hinterherlaufen und schauen, daß ein eventuell vorhandenes Restguthaben ausgezahlt wird? Wenn Du es nicht nutzt, dann ist das alleine dein Problem.

    Immerhin reaktiviert die T-Mobile ein in der Message-Time flachgefallenes Guthaben bei erneuter Aufladung - manch anderer Anbieter behält schon dieses ein und bei stellt bei Neuaufladung nur den gekauften Kartenbetrag ohne das alte Guthaben zur Verfügung...

    Achtet das nächste Mal einfach darauf, daß Ihr rechtzeitig wieder aufladet oder schließt gleich ein 2-Jahres-Vertrag ab, da braucht Ihr Euch um Aufladung nicht zu kümmern und bekommt alle 2 Jahre ein aktuelles Handy zum günstigen Preis...

    mfg


    hoegi1973
     
  4. mexx3000

    mexx3000 Byte

    In den AGB ist beim Punkt "Kündigung" nur der oben genannte Absatz vom Ende des Vertragsverhältnisses.


    Kein Wort vom Guthabenverfall...

    Deshalb bin ich ja so sauer... :D
     
  5. Gast

    Gast Guest

    Hallo,

    auch mit einer Prepaidkarte geht man einen Vertrag ein, mit dem kartenausgebenden Unternehmen. Eine Geschäftsbeziehung. Raberti hat also völlig recht. Ich wunder mich auch immer, wenn die Leute sagen "mit Karte, also ohne Vertrag", denn in JEDEM Handy ist eine SIM-Karte drin und einen Vertrag schließt man bei (fast) jeder wirtschaftlichen Transaktion ab. (Das "fast" nur, weil ich nicht alle Sonderfälle im Hinterkopf haben kann ;-) )

    Frage: Ist das in den AGBs (oder sonstwo im Vertrag) geregelt, was mit einem Restguthaben passiert nach dieser Messagetime von 92 Tagen? Wenn ja, dann habt Ihr voraussichtlich leider verloren, es sei denn, diese Regelung würde für ungültig erklärt.

    Wenn es nicht geregelt ist, dann würde ich drauf hinweisen, daß ein Restguthaben vorliegt und um Auszahlung bitten. Die Chancen stehen allerdings eher schlecht, vermute ich.

    Was den Wunsch eines Nutzers angeht, erreichbar zu bleiben:
    Da gelten eben die Bestimmungen des Mobilfunk-Anbieters... ich find's auch bescheiden, aber wenn im Vertrag drinsteht, daß es so ist, dann hat man nur die Wahl, es nicht zu unterschreiben (dann eben keine Prepaid) oder es eben zu unterschreiben.
     
  6. mexx3000

    mexx3000 Byte

    nun, wenn ich das handy nutze, dann buche ich mich ja bei den funkmasten ein... und dann sieht man ja, dass der nutzer sich die möglichkeit offen lassen will, zu telefonieren...

    gut, sie hat zwar telefoniert, aber halt nicht viel genug, um die letzten 15? vom letzten aufladen wieder wegzubekommen. und wozu aufladen, wenn mans eh ned braucht??

    das versteh ich jetzt ned...

    habe ich auch schon festgestellt...

    nur ist eben dieser grund, der sie zum "besitz" des guthabens berechtigen würde, eben mit der kündigung weggefallen...

    prepaid, ugs für handynutzung ohne vertragliche bindung... :D


    MfG,
    mexx3000


    P.S.: mir gehts nur darum, ob wir das guthaben wiederbekommen ... 50? sind doch nicht gerade wenig... die kündigung muss wohl akzeptiert werden, wenns in den agb steht...
     
  7. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Woran sollen denn die Telekomiker merken, daß Du noch lebst und noch telefonieren willst? Daran, daß eine neue Prepaid-Nachfüll-Karte eingelesen wird, richtig. Und der Vertrag lautet eben so, daß die Telekom annehmen darf, daß Du nicht mehr telefonieren willst, wenn die Message-Time abgelaufen ist. Ist doch schon richtig freundlich von denen, daß sie nicht immer nach einem Jahr den Rest des vorangegangenen Zeitraums ausgebucht haben.

    Außerdem: "ohne rechtlichen Grund"? Na klar: Es gab einen rechtlichen Grund: Den Prepaid-Vertrag. Wenn da immer von "Telefonieren ohne Vertrag" gefaselt wird, stellen sich mir die Nackenhaare hoch.

    MfG Raberti
     
  8. Raulando

    Raulando ROM

  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Schonmal aufs Datum des Threads geachtet...?
     
  10. kadejott

    kadejott ROM


    Na und ?
    Hat der etwa auch ein Verfallsdatum ?


    Hier noch das Aktenzeichen des Urteils

    XI ZR 274/00

    und hier der Link dazu

    ["http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php"]

    T-Online überträgt ein Guthaben auf eine neue Nummer, wenn die alte nicht mehr reaktiviert werden kann (kein Hörensagen, sondern eigene Erfahrung). Kostenlose Servicenummer 2202 vom Handy aus anrufen und "persönliche Beratung" sagen.
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Was man so Link nennt...
     
  12. michag

    michag Kbyte

    ich empfinde sowas als ABZOCKEREI.
    machen ja leider alle so. ist mir mal bei d2 passiert. ich dachte damals ich tille...

    mg
     
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