1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Telekom Sperre, trotzdem online über 1und1?

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by pemebi, Jul 26, 2007.

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  1. pemebi

    pemebi ROM

    hallo,
    wegen nichtzahlung der telelonrechnung (telekom)wurde angeblich mein telefonanschluss von der telekom gesperrt. ich habe den grundanschluss von telekom und habe über 1und1 den dsl anschluss. ich telefoniere über internet(1und1). nun meine frage: wenn die telekom den anschluss sperrt, kann ich dann weiterhin über 1und1 online sein und inettelefonie machen ? oder ist dann alles abgeschaltet ? seit 2 tagen sei angeblich mein anschluss gesperrt aber ich bin weiterhin online ? an was liegt das ? oder kommt noch das große erwachen ? ich habe den fehlenden betrag heute angewiesen aber die telekomleute meinten es dauert eine woche biss der anschluss wieder freigeschaltet ist.
    wäre sehr dankbar über aufklärende antworten ;-)
    viele grüße
     
  2. Indako

    Indako Kbyte

    Hallo pemebi,

    bei der ersten Speere werden nur die Abgehenden Gespräche gesperrt. Du kannst dabei weiterhin von anderen Angerufen werden und auch dein Internet bleibt weiter geschaltet, denn diese Kosten bekommt die Telekom ja von 1&1. Und ob du 1&1 bezahlst ist der Telekom egal. Ich glaub Call by Call dürfte auch noch gehen. Weiß dies aber jetzt nicht genau.

    Nur wenn nach dieser Vorwarnung keine Zahlung erfolgt, wirst du nach vier Wochen komplett gesperrt. Dann geht garnichs mehr.

    Indako
     
  3. sinus

    sinus Megabyte

    1. Künftig Telekom-Rechnungen per Einzugsermächtigung begleichen. Alles andere ist out.
    2. Weitere Auskünfte zur Sperrung im nächsten T-Punkt.
     
  4. Bei den Erfahrungen, die ich mit den Rechnungen des besagten Unternehmens gemacht habe, garantiert nicht. In bald jeder Rechnung hatte ich mindestens eine Position, die nicht nachvollziehbar war.
    Lasse ich einfach abbuchen, renne ich meinem Geld hinterher und sehe es wahrscheinlich nicht wieder. So bezahle ich nur das, was zweifelsfrei zu bezahlen ist. (Was dem Dienstleister zusteht, soll er auch bekommen!)

    Und dass es in einem solch grossen Unternehmen zu Fehlern in den Rechnungen kommen kann, ist schon quer durch sämtliche Medien gegangen.
     
  5. sinus

    sinus Megabyte

    Bei Call & Surf mit Flatrates für Telefon im deutschen und europäischen Festnetz gibt es hier keine Probleme. Die Abrechnungen der letzten Jahre waren nachvollziehbar. Also kein Grund, umständlichere Vergütungswege zu wählen.
    Problematischer wären Abrechnungen, die die Dienstleistungen anderer Provider beinhalten. Die sind kaum kontrollierbar.
     
  6. jojo14

    jojo14 Halbes Megabyte

    Umständlich bei der T-com ist nur das hinterher laufen des Geldes sobald die abbuchen dürfen.
     
  7. Indako

    Indako Kbyte

    Weshalb?

    Ist doch ganz einfach. Sollte die Telekom nicht in der Lage sein die falsche Rechnung innerhalb, sagen wir mal 14 Tagen, zu klären, einfach innerhalb einer 6 Wochenfrist ab Abbuchung an deine Bank ein kleines Schreiben, und schon ist das Geld wider auf deinem Konto.

    Indako
     
  8. grummel70

    grummel70 Byte

    Theoretisch ist das 'ne gute Idee. Nur: Dadurch, daß das Geld wieder auf Deinem Konto ist, hast Du noch lange nicht die T-Com vom Hals. Neben der nach wie vor offenen Forderung, die im Normalfall zumindest teilweise berechtigt ist, hast Du dann nämlich auch noch die Rücklastschrift-Gebühren an der Backe.

    Selbst wenn Du die T-Com irgendwann davon überzeugen kannst, daß die ursprüngliche Forderung falsch war, kannst Du nicht davon ausgehen, daß die Rücklastschriftgebühren dann auch als unberechtigt ausgebucht werden.Dann geht das Spielchen nämlich wieder von vorne los.

    Insofern kann ich Xandros nur absolut recht geben: T-Com und Einzugsermächtigung sind nach meiner Erfahrung nicht miteinander zu vereinbaren.

    Aber davon mal ab: Das Ganze läßt sich natürlich am einfachsten vermeiden, wenn man seine Rechnungen rechtzeitig bezahlt (eigentlich 'ne Selbstverständlichkeit).

    Kleiner Tip am Rande: Wenn man als Rechnungszahler feststellt, daß eine Rechnung fehlerhaft ist, dann sollte man zumindest den unstrittigen Betrag überweisen. Die T-Com wird im Regelfall nur dann zickig (damit meine ich die Abschaltung des Anschlusses), wenn sie überhaupt keinen Zahlungseingang zu einer Rechnung erhält. Bei Teilzahlungen verhalten die sich doch erstaunlich zurückhaltend. Eine kurze schriftliche Mitteilung an die T-Com, warum der Rechnungsbetrag nicht voll bezahlt wurde, ist aber auf jeden Fall notwendig.
     
  9. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...scheint in der heutigen Zeit aber eine eher unübliche Methode. Mitlerweile geht es soweit, dass sich Kunden automatisch Skonto abziehen wollen, nur weil sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
     
  10. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Korrekt. Nicht "Rechnungszahlung ist out", sondern "Einzugsermächtigung ist fahrlässig".
     
  11. Noch besser ist, man ist kein Telekom Kunde! :baeh:
     
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