1. Liebe Forumsgemeinde,

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Unterschied Gewährleistung /Garantie

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Silvester, Oct 1, 2012.

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  1. Silvester

    Silvester Viertel Gigabyte

    Es müßte Gewährleistung heißen und nicht Garantie.

    Wobei man die Gewährleistung nach den 6 Monaten, liebe EU, auch für den Arsch ist. Denn dann muß ich als Käufer den Mangel beweisen. Statt dessen sollte man 2 Jahre Gewährleistung machen ohne Beweislastumkehr. Dann würden auch wieder bessere Produkte auf den Markt kommen. Ach, auch wieder falsch, dann wird ja unser Wirtschaftssystem auf den Kopf gestellt, denn es gilt ja die geplante Obzelenz.

    Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers, kann muß aber nicht
     
  2. tempranillo

    tempranillo Guest

    Da bin ich mir nicht sicher. Aber die Begriffe werden ja dauernd durcheinandergeschmissen und in der Praxis ist gerade bei Läden wie Apple ne saubere Trennung kaum möglich.

    Es wird um die Garantie gehen, weil sich die Gewährleistungsanspüche aus dem Gesetz und nicht dem Vertrag ergeben. Aber es ist trotzdem reichlich schräg, was Apple da macht:
    Hey Leute, vertraut nicht auf die Gewährleistung. Nach 6 Monaten habt Ihr die Beweislast. Und glaubt dann mal bloß nicht an unsere Kulanz. Die müsst Ihr dann schon dazu kaufen."
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Da gibt es dann zwei Theken, die aber von der selben Person betreut werden. "Gehen Sie bitte eine Theke weiter, ich bin gleich da." :rolleyes:
     
  4. tempranillo

    tempranillo Guest

    So isses. :D
     
  5. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Genau darum wird es Silvester gehen. Im Artikel ist nämlich nur im letzten Absatz von "Gewährleistung" die Rede, obwohl auch an anderen Stellen Gewährleistung gemeint ist.

    Du meinst mit Beweislastumkehr. Ohne Beweislastumkehr müsste der Verbraucher immer beweisen, dass ein Mangel bereits vor der Übergabe vorlag.
     
  6. ludwig28

    ludwig28 ROM

    Frau Denise Bergert möchte sich doch mal über die Begrifflichkeiten Garantie und Gewährleistung informieren.
    Es gibt keine gesetzlich festgelegte Garantie für Händler sondern nur eine 2jährige Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
     
  7. Silvester

    Silvester Viertel Gigabyte

    Ich meine ohnen Beweislastumkehr: Man hat 2 Jahre Gewährleistung, der Hersteller muß es mir beweisen, das das Teil in Ordnung war.
     
  8. Sadman

    Sadman Byte

    Auch wenn ich mir jetzt vermutlich viele Feinde unter den Apple-Lovern mache: Sorry Leute, aber irgendwo ist doch die Nutzergemeinde vom faulen Obst selber schuld. Letztlich kauft Ihr deren Produkte, egal wie teuer sie sind, egal, wie sehr Ihr an's Unternehmen gebunden und beschnitten werdet, egal, was sich diese Firma sonst noch für Schnitzer leistet.
    Wenn ich mir nur wieder ansehe, was für ein Menschenauflauf vor den Apple-Stores ist bzw. war, als das neue iPhone vorgestellt wurde, kann ich nur noch den Kopf schütteln. Diese Firma weiss genau, wie sie seine Nutzer melken kann, und die lassen's mit Freuden mit sich machen und huldigen dieses Unternehmen beinahe schon wie eine Gottheit, quasi als Gegenleistung (Apple mittlerweile wertvollstest Unternehmen der Welt, glaub' ich!). :sorry:
    Man muss der Firma sogar eingestehen, dass sie sehr schlau ist: Sie holen raus, was geht, und noch darüber hinaus.
     
  9. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Der gesamte Artikel basiert wohl auf einer fehlerhaften Agenturmeldung: http://www.bildblog.de/42602/verwirrung-garantiert/

    Zusammenhangloses Detail am Rande - die Agentur hat Insolvenz angemeldet: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/dapd-pleite100.html

    Genau das würde eben mit Beweislastumkehr bedeuten. Der Normalfall ist, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, beweisen muss den Anspruch auch zu haben. Bei den sechs Monaten nach Kauf, aus denen Du 24 machen möchtest, ist diese Beweislast eben zu Lasten des Verkäufers umgekehrt.
    Das ist hier kein Juraforum, drum ist die korrekte Verwendung der Begrifflichkeiten nicht so wichtig, solange klar ist was gemeint ist, aber wenn wir uns schon alle über die Vermengung von Garantie und Gewährleistung beschweren, sollte auch der Rest stimmen... :)
     
  10. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ob mit oder ohne Beweislastumkehr, hängt doch eigentlich vom Standpunkt ab.
    Aus Sicht des Verbrauchers ist mit Beweislastumkehr eben, dass er selbst nach 6 Monaten das Ganze beweisen muß. Ergo will er ein Produkt ohne Umkehr.
     
  11. tempranillo

    tempranillo Guest

    So ist es. Wenn die umgekehrte Beweislast wieder umgekehrt wird, ist das auch eine Beweislastumkehr. :)
     
  12. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Aus alltagssprachlicher Sicht ist das natürlich korrekt. Da werden aber Garantie und Gewährleistung auch häufig synonym verwendet.
     
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