1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Urheberrecht: Neuregelung ab 2008

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Shaghon, Dec 31, 2007.

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  1. Shaghon

    Shaghon Halbes Megabyte

    Wir sollten mal in die Schweiz gucken. Dort regiert des Volkes Willen - und nicht die Großindustrie wie bei uns.
     
  2. jojo14

    jojo14 Halbes Megabyte

    Was ist den eine "zweifelhafte" Quelle und wer entscheidet das?
     
  3. unter "zweifelhaften Quellen" wird letztenendes wohl alles fallen, wo man Sachen umsonst findet, für die man eigentlich zahlen muss. Die Formulierung ist nicht umsonst so schwammig, da muss ja auch Platz für Interpretationen sein. Von daher hat es die Industrie echt geschafft, dass man Angst haben kann, wenn man auf irgendwelche Links klickt (nein, damit ist kein Link in einer Tauschbörse gemeint ;) ).

    Was ich mich noch frage ist, wie es mit Streams wie YouTube etc aussieht. Wenn man sich da ein Video anguckt mit nicht genehmigter GEMA-Ware oder mit Filmausschnitten, die sicher auch nicht genehmigt wurden, macht man sich da jetzt auch schon strafbar, wenn man die anguckt?? Stream sind oft ja auch Downloads, wenn auch nur temporär.. aber einmal auf der Platte gehabt... tjaaa

    Kann ja echt lustig werden. In ein paar Jahren bekommt dann die MI noch schön Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung und dann kann der Spaß losgehen!

    So long...
     
  4. X.MAN

    X.MAN Moderator

    ...tja, da kann man noch ein paar EURONEN kassieren von den Usern.
     
  5. VDC 4LIFE

    VDC 4LIFE Byte

    Zum Glück gibt es noch Seiten wie http://downloadgesetz.de , wo einem die neue Reglung in einfachen Worten erklärt wird. Natürlich ist der offizielle Gesetztestext (sehr zu empfhelen zu lesen: www.bmj.de ) auch verständlich geschreiben, jedoch sind viele entweder zu faul oder haben keine Lust es sich vor Augen zu halten, was dort steht.

    Achja, was Streams angeht. Youtube, etc. Wie kommt ihr nur darauf, dass es auch unter Strafe steht, dort Videos anzusehen? Ansehen darf man sie, nur nicht runterladen, geschweige denn hoch. Youtube ist ja nicht zu belangen. Rapidshare ist ja auch nicht zu belangen und es wird dort viel illegaler Mist hochgeladen. Nur wer es (bisher nur hoch) hoch oder runterlädt macht sich laut neuem Gesetz strafbar.
     
  6. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Im angegebenen Link konnte ich leider nur die Änderungen finden. Da ist es doch recht mühsam, diese Änderungen in den richtigen Kontext einzupassen. Für Interessierte ist deshalb der vollständige Gesetzestext besser zu genießen! Den gibt es hier: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000101377
     
  7. VDC 4LIFE

    VDC 4LIFE Byte

    Daher hatte ich ja auch 2 Links eingefügt. http://www.downloadgesetz.de
    ist meiner Meinung nach sehr informativ und verständlich aufgebaut. Aber Dein Link ist auch informativ, danke.

    Man hat das Gefühl, dass zurzeit das Internet nur noch 2 Theman hat:

    Vorratsdatenspeicherung und Downloads. Überall liest man: Ist dies illegal, darf man das noch downloaden....
     
  8. Danke für die Links.
    Und Entschuldigung für meine offensichtliche Faulheit und Unlust, mich durch diese Ergüsse zu quälen :sorry:

    Was ändert sich denn noch so grundlegendes ab 2008 für die IT-Branche? Geht aber auch wieder vorbei die Fragerei ;)
     
  9. Flex6

    Flex6 Halbes Megabyte

    so nach der gesetzeslage kann man ja auch die Gemagebühr wieder abschaffen, ich seh nicht ein auf irgendwas zu bezahlen was nach dem Gesetz verboten. Bitte jetzt nict kommen man kann ja aus der Stadtbücherei oder oder Werke zum kostenlosen Download.Bitte jetzt die Abzocke auch abschaffen.
     
  10. VDC 4LIFE

    VDC 4LIFE Byte

    Gema abschaffen wird schwer. Kannsts ja mal versuchen. Geht in die Kategorie: Schafft die Rundfunkgebühren ab.
     
  11. rolfmuc

    rolfmuc Kbyte

    Läßt sich das auch verständlich ausdrücken? Wann bezahlst du denn GEMA-Gebühren für etwas, was verboten ist? Die Geräteabgaben z.B. werden deshalb erhoben, weil du mit diversen Geräten jederzeit erlaubte Fotokopien von urheberrechtlich geschützen Werken für den eigenen Gebrauch machen kannst., Aus diesen Gebühren werden die Urheber pauschal entschädigt. Das ist doch etwas anderes, als etwa illegal einen Film zu kopieren. Ist das so scvhwer zu begreifen?
     
  12. Flex6

    Flex6 Halbes Megabyte

    erlaubte Fotokopien, das fällt doch unter Privatkopie, also ich muß das Werk besitzen und eine Kopie zu machen, das heißt ich habe das Werk schon bezahlt ...,
     
  13. Was isn mit dem server los?
     
  14. Jetz gehts

    Verstehen muss die gesetze keiner nu bezahle muss dafuer

    Ich habe mir letzte woche bei google(I am a legend) volle lange natuerlich angeschaut. Hatte ich den film auf meiner wbseite zur verfuegung gestellt ware ich jetzt wol weg vom fenster.

    Z.g gibts W.L
    frohes neues Jahr
     
  15. VDC 4LIFE

    VDC 4LIFE Byte

    Du hast Dir einen KINO RIP über google full angesehen? Seit wann geht denn das bitte?
     
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