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Urteil: Bank muss für "Phishing"-Angriff haften

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by MD5003, Jul 8, 2008.

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  1. MD5003

    MD5003 Kbyte

    Wie funktioniert das? Klar per Keylogger kommt man an Zugangsdaten, aber für eine Überweisung braucht man doch dann eine PIN/TAN. (Oder ist das bei dieser Bank eventuell nicht der Fall?)
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn der PC auf eine täuschend echt aussehende Bankseite mit Login umgeleitet wird, muss man schon genau hingucken. Die fehlende Verschlüsselung kann man übersehen, wenn die Benachrichtigung über verschlüsselte Verbindungen abgeschaltet wurde, weil sie lästig ist. Das rächt sich dann.
     
  3. Feuerfux

    Feuerfux Moderator a. D.

    Ob es ein Keylogger war ist doch gar nicht bekannt:

    http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01...CEAA96DE399E680092~ATpl~Ecommon~Sspezial.html

    Ich bin jedenfalls auf das Urteil im Volltext gespannt. Mal sehen, wie es weitergeht, bisher ist es ja ein erstinstanzliches Urteil. Ich denke nicht, dass die Bank sich damit zufrieden gibt... :popcorn:
     
  4. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Völlig richtig, das kommt ja höchst selten vor, dass eine Bank ein erstinstanzliches Urteil akzeptiert.
    :idee: Es sei denn, sie will durch ein höchstinstanzliches Urteil keine Grundsatzentscheidung herbeiführen, die für alle Banken teuer werden könnte! :rolleyes:
     
  5. Feuerfux

    Feuerfux Moderator a. D.

    Stimmt, dieses "Antesten" von möglichen Verfahrensausgängen gibt es aber meistens nur vor den Arbeitsgerichten. Aber zumindest in die zweite Instanz werden sie sich wohl trauen.
     
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