1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Urteil: Eigenes Gedicht auf Website ist urheberrechtlich geschützt

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by RemiK, Mar 25, 2008.

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  1. RemiK

    RemiK Kbyte

    Dafür muss ein Gericht bemüht werden und es ist auch noch ein Nachricht wert? Dass das Gedicht urheberrechtlich geschützt ist, sollte doch klar sein. Urheberrecht haben nicht die Musik- und die Filmindustrie gepachtet!
     
  2. Toby

    Toby Halbes Megabyte

    Vermutlich ist DAS die Neuigkeit. Wenn mal jemand anders als irgendwelche Labels eine Urheberrechtsklage führen und gewinnen, ist das inzwsichen sowas von außergewöhnlich, dass es tatsächlich eine Nachricht wert ist ;)

    Viele Grüße,
    Toby
     
  3. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Alle veröffentlichten Beiträge und sonstiges Verfasstes auf öffentlichen Plattformen sind das "geistige Eigentum" des Verfassers und somit durch geltendes Recht geschützt.

    Meiner Meinung nach ist das aber nicht neu und gilt schon seit eh und je! Aber selbstverständlich muss man hin und wieder sein Recht vor Gericht erstreiten. Diese Tatsache ist aber ebenfalls nicht neu und wurde auch schon vor hundert Jahren praktiziert.
    Deshalb verstehe ich die Aufregung nicht so recht.
     
  4. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Stimmt so nicht, dies gilt nur wenn diese Beiträge eine gewisse Schöpfungshöhe haben.
    Was z.B. bei Forenbeiträgen eher weniger gegeben ist.
     
  5. Micha45

    Micha45 Kbyte

    Das mit der "gewissen Schöpfungshöhe" scheint aber wohl nur eine Sache der Definition zu sein.
    Denn es gibt Forum-User, die erfolgreich vor Gericht gezogen sind, weil man deren "geistiges Eigentum" in diversen Threads ohne deren Einwilligung gelöscht bzw. auf ausdrückliches Verlangen nicht gelöscht hatte.
    Ich glaube, heutzutage gibt es nichts, was es nicht gibt. Jeder kann wegen jedem Kinkerlitzchen unsere Gerichtbarkeit belästigen.
    Aber so is es halt.
     
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