1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Urteil: Einfache Mail reicht nicht als Widerspruch gegen ALG-II-Kürzung

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Hagestolz, Mar 29, 2008.

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  1. Hagestolz

    Hagestolz ROM

    Also ganz verstehen mag ich diese Entscheidung nicht, denn bei einem Widerspruch handelt es sich doch um eine ohnehin personalisierte Kontaktaufnahme. Wer sollte denn Interesse haben einen Widerspruch zu formulieren wenn nicht der betroffene selbst? Außerdem gibt man in der Regel seine Kundennummer und die Aktenzeichen worauf sich der Widerspruch bezieht mit an, mehr eindeutige Identifizierung geht meiner Meinung nach nicht.
    Außerdem glaube ich das eine Geschäftemacherei dahintersteckt, denn diese "qualifizierte Signatur" wird sicher nicht kostenlos zu haben sein und welcher Arbeitsloser hat schon genug Geld um sich solche Extravaganzen zu leisten?
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Die wollen sicher nur verhindern, daß jeder pauschal gegen alles mal schnell eben per Mail einen Widerspruch einlegt.
    Wenn das mit stundenlanger Warterei zusammenhängt, überlegt man sich vorher, ob es auch sinnvoll ist, zu widersprechen... :rolleyes:
     
  3. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    Eine einfache Mail reicht in diesem unserem Rechtssystem für gar nix.
    .na klar. Schon mal so eine richtig gut gemachte Phishing-Mail gesehen?
    ..wer sind denn "die"?
     
  4. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... ich halte es für bedenklich, wenn behörden
    überhaupt mail-adressen einrichten.
    eine rechtliche grundlage wird eine mail, wenn überhaupt,
    nur in ganz seltenen fällen haben.

    wenn eine mail nicht geignet ist, widerspruch einzulegen,
    für was soll denn die mail-adresse sonst noch einen geeignet sein?

    etwa für manipulierte unterlagen (belege) einzureichen oder
    für festtagsgrüße an das amt?
     
  5. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Im Gegenzug genügt ein einfacher Telefonanruf, um in einem solchen Fall einen persönlichen Termin zu bekommen.
     
  6. Hagestolz

    Hagestolz ROM

    Mein Firefox sieht immer wie hängen geblieben aus, sorry.
     
  7. Hagestolz

    Hagestolz ROM

    Bei der zuständigen ARGE bekommt man wegen einem Widerspruch keinen Vorsprachetermin, denn der Widerspruch bedarf der Schriftform.
     
  8. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Welchen Zweck sollte ein Phisher verfolgen, wenn er für fremde Leute Widerspruch einlegt? Gibt er seine Kontonummer dann für die Rückzahlung an?

    "Die" geht aus dem Artikel doch hervor, in diesem Fall das Arbeitslosenverwaltungsamt (wie auch immer es in diesem Jahr wirklich genannt wird). Allgemein halt "die Behörden".
     
  9. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...es gibt jede Menge Dinge zu kommunizieren, die rechtlich keine bestimmte Form erfordern..

    ...war als Beispiel dagegen gedacht, dass diese Angaben eine eindeutige Identifizierung ermöglichen...
     
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