1. Liebe Forumsgemeinde,

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Urteil: Kunde darf EDV-Anlage bei unzutreffender Fehlermeldung zurückgeben

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Gothie, Jan 2, 2008.

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  1. Gothie

    Gothie Kbyte

    Hallo, welch ein Zufall.

    Dann trifft das Urteil auch auf einzelne Hardware Komponenten zu? Denn ich hatte mir vor kurzem bei KM Elektonik eine ATI 2900 Pro geholt, aber als diese auf meinem System einem Mainboard MSI P6N und dazu noch beschädigte Diese noch mein Mainboard, und sie zurückgeben wollte, wollte der Verkäufer sie nicht mehr zurücknehmen. Und merkte noch an ich solle sie bei Ebay verkaufen.

    MfG

    Gothie
     
  2. RemiK

    RemiK Kbyte

    In Deutschland gibt es kein Präzedenz-Recht wie in den USA. Ein Urteil kann nicht einfach auf einen anderen Fall angewendet werden. Selbst im gleichen Fall können verschiedene Gerichte unterschiedlich urteilen.

    Wenn du den langen Satz in deinem Posting so umformulierst, dann man versteht um was es geht, lässt sich herausfinden, welche Möglichkeiten du jetzt hast.
     
  3. Shaghon

    Shaghon Halbes Megabyte

    In Deutschland gilt: Nach dem Kauf hat man 6 Monate Gewährleistung - in denen der Verkäufer nachweisen muss, dass der Käufer einen Fehler gemacht hat oder die Ware bei Übergabe keinen Fehler aufwies.
    Nach 6 MOnaten liegt die Beweisslast (dass die Ware bei Kauf schon defekt war bzw. der Fehler angelegt war) - bei IHnen. Das ist im Normalfall nur mittels Gutachten möglich und deswegen verweigern immer mehr Händler eine Gewährleistung nach 6 Monaten.


    In Ihrem Fall - nehme ich aber an, dass die von Ihnen gekaufte Grafikkarte gar nicht zum Board passt. Beim Zusammenbau und Einschalten wurde dann Grafikkarte und Mainboard beschädigt. Das ist keine Garantie! Sie haben einen Fehler gemacht und tragen ihren Schaden selber.
    Oder das Mainboard zeigt deutliche Spuren von falschem Einbau (verbogene Kontakte, Risse, abgerissene Bauteile etc.). Das ist dann ein falsches Handling Ihrerseits und sie bleiben auf Ihrem Schaden sitzen.


    Sollte sie beim Kauf aber - dem Verkäufer genau das Modell Ihres Mainboards genannt haben (mit allen wichtigen Daten) und der Verkäufer hat Ihnen daraufhin die falsche Grafikkarte gegeben - dann haben sie ein Recht auf Rückgabe. Sie müssen aber beweisen (Sie brauchen einen ZEUGEN oder den schriftlichen Nachweis) - dass der Verkäufer einen Fehler gemacht hat.

    Bitte schildern Sie ihren Fall doch genauer. Dann kann ich ihnen weiterhelfen!
     
  4. yeTTiz

    yeTTiz Kbyte

    Hi zusammen,

    solche Aktionen kenne ich auch, da bietet man dem Kunden ein System an, der Kunde möchte dann aber noch dieses und dieses nicht.
    Das ganze zieht sich dann über einige Wochen hin, und dann muss alles am besten gestern Betriebsbereit sein.
    Man hat keine Zeit mehr zum testen der 'geänderten Hard/Software',
    dann wird halt beim Kunden getestet.
    Falls es einen Wartungsvertrag gibt, trägt der Händler die Kosten,
    falls nicht der Kunde.
    Auch kann es passieren das ein Update von dem Betriebssystem oder von anderer Hard/Software eben diese Datensicherung unbrauchbar macht,
    ich habe selbst mehrmals erlebt das Windowsupdates eine Fehlfunktion verursacht haben und teilweise mit dem nächsten Update wieder funktionierten.

    Wer eine Computeranlage ohne Administrator betreibt ist eh selber schuld,
    egal ob interner oder externer Administrator, der kostet Geld und da wird meistens gesparrt.
    Das jetzt ein Gericht in diese Richtung urteilt kann ich nicht verstehen,
    es sei denn es ist ein geschlossenes System wie bsw. eine Hardwarefirewall a la Checkpoint.

    so long yetti
     
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