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Urteil: Rechteinhaber muss Handel mit Gebraucht-Software zustimmen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by matzelein, Jul 28, 2008.

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  1. matzelein

    matzelein Kbyte

    Da springt mir doch der Draht aus der Mütze:

    Mein Auto darf ich nur mit Zustimmung des Herstellers verkaufen.
    Ebay ist demnach der größte "Schwarzmarkt" seit dem Ende des 2. Weltkrieges.

    ...und das alles, nur weil die Software-Lobby glaubt, den "Heiligen Gral" erfunden zu haben.

    "Man fasst es nicht!"
    (Hoffentlich bekomme ich jetzt kein Verfahren wegen dieses Satzes - der stammt nämlich vom Lümmel auf der ersten Bank...)
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    na ja, das ist ja auch ein sehr spezieller Fall - dieses Urteil hat mit den Einzellizenzen von Otto-Normaluser nix zu tun und deren Verkauf ist und bleibt rechtens (BGH-Urteil aus 2000)! ;)
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Das geht gegen Gewerbliche. Wer sein Vista verkaufen will, weil er XP auf seinem neuen PC weiternutzen will, soll das weiterhin tun. ;)
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...mal abwarten. Sicher nicht beim Handel unter "privat", aber die professionellen Bezugsquellen von 2nd Hand Software könnte es trocken legen.
     
  5. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... müssten da nicht auch dvd-filme und musik-cd
    den gleichen regelungen unterliegen?

    beim kauf erwirbt man wie bei der software
    auch nur die rechte zur benutzung.
     
  6. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  7. hans10

    hans10 CD-R 80

    .... im privatbereich zulässig, ok.
    aber kalweit hatte die 2nd hand läden erwähnt.

    ich denke da an die vielen läden,
    die mit gebrauchte musik-cd's handeln (ankauf - verkauf).
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    IMO werden die in den meisten Fällen nicht Eigentümer der Ware, sondern verkaufen gegen Provision. Schwieriger wird die Sache, wenn ordentliche Rechnungen ausgestellt werden - man kann schließlich nichts verkaufen, was man nicht besessen hat.
     
  9. tosho-nr1

    tosho-nr1 Byte

    Irgendwie auffällig: solche Urteil kommen immer aus München...
     
  10. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    :)

    <<...es nicht hinnehmen, dass ein deutsches Gericht fundamentale Rechtsgrundsätze dermaßen missachtet.>>

    Sehe ich genauso.

    Microsoft musste natürlich gleich einen Kommentar abgeben. Denen ist es nämlich ein Dorn im Auge, dass sich viele Leute mit "gebrauchten" XP- Lizenzen versorgen, weil sie das tolle Vista nicht haben wollen. Statt rumzunölen und Händler vor den Kadi zu zerren könnten die Redmonder/Münchner ja XP einfach weiter verkaufen. Aber dann müsste man ja eingestehen, dass man mit Vista den Bock des Hahrhunderts geschossen hat. Das geht natürlich nicht.:bse:
     
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