1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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    Dismiss Notice

Urteil: Verdacht auf Diebstahl reicht für Kündigung

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by cheff, Oct 9, 2006.

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  1. cheff

    cheff Megabyte

    Das mit "Im Zweifel für ..." funktioniert auch nicht mehr so richtig. Bin gespannt, wann ein Verdacht ausreicht, dass man lebenslang in den Bau muss. Ich wüsste schon, wen ich auf dem Kicker hätte.
     
  2. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Ich weiß ja nicht, wer diesen Artikel wie recherchiert hat - inhaltlich ist er falsch !

    Das LAG hat die Kündigung nicht bestätigt, sondern der Kündigungsschutzklage stattgegeben, d.h. die Kündigung war rechtswidrig.

    Das Urteil wirft dem Arbeitgeber u.a. vor, den Sachverhalt (insb. die vermeintliche Bestellung) nicht genügend aufgeklärt zu haben.

    Nachzulesen: http://www.arbg.bayern.de/lagn/6sa238.05.V.htm
     
  3. Hammurabi

    Hammurabi Kbyte

    Tja, so sind Sie halt mal, die Leute von der PC Welt.
    Da hat es irgendjemand bimmeln hören und keiner weiss, wo die Glocken hängen.

    Dies gehört so richtig zum Gesamtbild des sich in den letzten Jahren rapide verschlechterten Blattes, das den Verdacht nahelegt, mit seinen merkwürdigen Schlagzeilen auch noch ein Springer-Blatt zu sein ( oder isses vielleicht sogar? Oder doch nicht? ).

    Zum ersteren passt auch ganz gut, dass nachfolgende Notizen
    mit der Überschrift "Ähnliche Themen" direkt unter dem obigen steht. Wirklich sehr ähnlich!

    Ich bin aber sicher, dass, sollte es das Blatt noch länger geben, auch wieder mal bessere Zeiten kommen werden!

    Bis dahin warte ich wieder.

    Adele

    Hammurabi


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  4. B. Kloppt

    B. Kloppt Byte

    Tja ausser beim Bezug von ALGII. Da reicht der Verdacht einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft um Dir as Geld zu streichen.
    Obwohl beim Partner nicht einklagbar weil es lt. BGB keine eheähnliche Lebensgemeinschaft gibt.

    Was ich damit sagen will es gibt diese Gesetze gegen das Volk.
    Nur in einem anderem Fall.
     
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