1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Verbrauchertipp: Verhandeln über"s Honorar bei Anwälten erwünscht

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Wiupiuwiu, Oct 4, 2006.

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  1. Wiupiuwiu

    Wiupiuwiu Kbyte

    Wie ist das denn jetzt, darf ich mir Musik von einer Tauschbörse herunterladen oder nicht?
     
  2. backdoor

    backdoor Byte

    Klar, zu diesem Thema benötige ich doch mal juristischen, fachkundigen Rat (keinen Troll!, gell Wiupiuwiu): Wenn ich mit dem Anwalt einen Betrag vereinbare, kann meine Versicherung diese Kostenübernahme mit dem Argument "zu hoch" verweigern?
    :ironie:
    Oder muss ich erst anwaltlichen Rat einholen, bevor ich zum Anwalt gehe?
     
  3. wildsurfer

    wildsurfer Kbyte

    ...keine Honorarabzocke mehr nach dem Prinzip "unterschreiben sie hier mal die Vollmacht". und dann 2 Minuten Beratung für 300 Euro sowie ein verkackter Prozeß, weil das auch die einzigen 2 Minuten bleiben, die sich der Anwalt mit dem Fall beschäftigt.

    :ironie: Na gut, das mit dem Prozeß bleibt wohl erst mal so, solange Zivilprozesse mehr nach Geldbeutel als nach Gerechtigkeitsprinzip "In Dubio pro Reo" geführt werden und Richter wie der "liebe Gott" schalten und walten dürfen.

    Ciao
    Wolfgang
     
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