1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Verbraucherverbände fordern besseren Datenschutz im Internet

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by sg69, Jan 19, 2006.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. sg69

    sg69 Halbes Megabyte

    Zitat: "Die Verbände befürchten, dass der Datenschutz mit dem geplanten Telemediengesetz des Bundeswirtschaftsministeriums eingeschränkt wird. Das Ministerium wies die Bedenken zurück. "Das Risiko gibt es nicht", sagte ein Sprecher auf dpa-Anfrage."


    Das hat mir meine Bank vor zehn Jahren auch gesagt als ich bei der Kontoeröffnung fragte, ob das Finanzamt Zugriff auf die Kontodaten hat.
    Heute ist die Kontoabfrage der Finanzämter erlaubt und eine Regelabfrage.

    Wenn erstmal Daten gesammelt sind, macht sich schon jemand Gedanken, wie man diese Daten verwenden kann.
     
  2. mopani

    mopani Kbyte

    Zumindest weiß man wann welche Daten abgefragt werden, wenn man es verlangt, denn:

    Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 19/34, Absatz 1, Unterabsatz 2: Der Betroffene kann Auskunft verlangen über Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden.

    Eine Verweigerung dieser Daten oder Einschränkung dieses Rechts gibt es nicht, denn:


    Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 6, Absatz 1: Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.

    Übrigens: Niemand weiß wie viel Geld man wirklich hat. Es ist nicht verboten ein Sparkonto Online in der Schweiz zu führen und dort sein Geld zu deponieren. Das kostet nicht viel und darauf hat mit Sicherheit keine Deutsche Behörde Zugriff.

    Das zeigt auch wieder die geistige Unzurechnungsfähigkeit unserer Politiker. Seit bekanntwerden dieses Rechts, also noch vor Inkrafttreten, gab es eine ungeheuere Flut von Privatkapital ins Ausland. Das heißt, man hat erst den Bürger durch inkompetente Politik dazu gebracht auf seinem Geld sitzen zu bleiben und dann zwang man ihn auch noch es im Ausland zu deponieren.

    Schade, dass ich nicht geistig minderbemittelt bin, sonst würde ich auch in die Politik wechseln.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page