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Verbraucherzentrale: O2-Kunden haben Sonderkündigungsrecht

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by melinux, Feb 6, 2007.

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  1. melinux

    melinux Byte

    Schön und gut ...

    ich hab in meiner Dezember-Rechnung fast 'nen Schock bekommen, als ich für ein 15-minütiges Gespräch knapp 9 Euro zahlen durfte.

    Mein Vertrag läuft aber noch ein Jahr. Wie ist das denn, wenn ich jetzt von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache ... muss ich dann mein subventioniertes Handy zurückgeben?

    Und was ist, wenn O2 der Kündigung wiederspricht?
     
  2. mahe81

    mahe81 Byte

    Hallo,

    hab den Artikel gelesen. Hab mir sofort die Musterkündigung runtergeladen und per Einschreiben mit Rückschein an O2 geschickt.
    Gestern hab ich von O2 Antwort bekommen. Die widersprechen einfach der Kündigung. Und was mach ich jetzt? Wollte mich mal an die Verbraucherzentrale wenden. Aber Hotline sau teuer und eine Beantwortung der e-Mail kostet mind. 15 Euro. Was soll das denn jetzt???
    Wieder mal ist der Verbraucher der dumme. Vielen Dank auch. Die Postgebühr für das Einschreiben hätte ich mir auch sparen können. :bse:
    Hat sonst jemand die Kündigung durchgebracht?
     
  3. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Und mit welcher Begründung widersprechen sie der Kündigung?
     
  4. mahe81

    mahe81 Byte

    Dass die Preisanpassung für alle Kunden gelten würde und in den AGB´s wäre eine Anpassung geregelt. Ist schon lustig, auf der Homepage vom Verbraucherschutz steht, dass sie den Betroffenen durch die Musterkündigung helfen. Jetzt hat O2 einfach widersprochen und jetzt? Wer hilft mir jetzt? Soll ich mir jetzt etwa einen Anwalt holen?
     
  5. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Da musst du dir schon selber helfen, du hast ja auch bei Vertragsabschluss keine Hilfe eingefordert.

    Eine Möglichkeit wäre, die Sache über einen Anwalt zu regeln. Wenn du im Recht bist, muss O2 deinen Anwalt und sämtliche Kosten tragen. Wenn du im Unrecht bist, darfst du auch die Anwaltkosten von O2 tragen.

    Aber so ist das, ein Vertrag ist schnell unterschrieben, die AGB's schnell akzeptiert und hinterher ist das Geschrei groß.

    Also, wenn du da rasu willst, musst du dir schon selber helfen, ist dann dein Risiko. Oder du erfüllst den Vertrag und kündigst rechtzeitig zum Ende der Laufzeit.
     
  6. mahe81

    mahe81 Byte

    Nix für ungut, aber ich glaub du hast hier etwas falsch verstanden. Ich habe mit meinem Vertragsabschluss keinen Fehler gemacht. Ich bin schon seit einigen Jahren ich glaub sogar schon Jahrzehnte lang bei O2. Ich wollte eigentlich nur das machen, was hier vorgeschlagen wurde. Man soll die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen. Ich wollte nur deutlich machen, dass das eben nicht so ist. Meine Erfahrung damit schildern.
    Eine Lehrstunde in Sachen Verträge brauche ich und wollte ich auch nicht. Aber trotzdem nett von dir. Vorallem weiß ich jetzt auch, dass das hier überhaupt jemand liest.
     
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