1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Verbraucherzentralle sucht NextGen/Teconisy Kunden den Guthaben nicht auszahlt wurde!

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Tenker, Nov 17, 2014.

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  1. Tenker

    Tenker ROM

    Liebes Forum,

    ich habe seit dem 30.08.2013 einen SIP-Anschluss bei der Fa.

    NextGen Systems GmbH
    Melatener Str.122
    52064 Aachen
    Geschäftsführer: Alexander Zimmermann
    http://www.teconisy.com/de/

    gehabt, den ich aber leider seit langer Zeit nicht genutzt habe. Aus diesem Grund habe ich den Anschluss gekündigt. Auf meine Emails und Kündigung hat die Fa. niemals geantwortet.

    Die Fa. hat gesetzwidrige AGB
    http://www.teconisy.com/de/?ac=show_page&page_id=3

    Unter anderem die Klausel 5.2 der AGB:
    „Das Vertragsverhältnis kann von dem Kunden mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. In diesem Falle bezahlt der Anbieter das einbezahlte Restguthaben auf ein vom Kunden zu benennendes Konto innerhalb von 7 Werktagen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro aus. Sollte das Restguthaben kleiner als 5 Euro sein kann keine Auszahlung erfolgen.“
    Hier mehr Infos;
    http://www.onlinekosten.de/news/arti...ng-unzulaessig
    http://www.schleswig-holstein.de/OLG...08prepaid.html
    http://www.vzbv.de/mediapics/klarmob...8_o_243_10.pdf

    Die Klausel ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren. Danach können angefallene Kosten nur dann ersetzt verlangt werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Ein Entgeltanspruch besteht nur, wenn
    auf rechtsgeschäftlicher Grundlage Leistungen für Kunden erbracht wurde. Sie schließen die
    Auszahlung des Guthabens, wenn dieses nicht höher als 5 EUR ist, aus. Grundsätzlich ist die Fa.
    bei Vertragsbeendigung jedoch zur Rückzahlung des vollständigen Restguthabens nach § 812 BGB
    gesetzlich verpflichtet. Die Rückzahlung stellt keine Dienstleistung für den Kunden dar.
    Weder ist ein Entgelt noch der Ausschluss der Auszahlung im Wege der AGB zulässig.
    Ergänzend wird auf die Entscheidung des BGH vom 09.06.2011 (NJW-RR, S 1618ff.) sowie
    des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 27.03.2012 verwiesen (Az. 2 U 2/11).

    Mir wurde am 20.10. von meinem Restguthaben in Höhe von € 8,04 nur € 3,04 zurück überwiesen.
    Auf meine zahlreichen weiteren Emails und Nachrichten reagiert die Firma nicht und hat meine 5 € gesetzwidrig einbehalten.

    Aus diesem Grund habe ich mich an die

    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
    vzbv
    Markgrafenstr. 66
    10969 Berlin
    Tel.: 030/25800-0
    Fax: 030/25800-518
    info@vzbv.de

    gewandt. Die Verbraucherzentrale sucht weitere Personen, denen ebenfalls das Restguthaben nicht vollständig ausgezahlt worden ist um die AGB der NextGen Systems GmbH abzumahnen.

    Bitte meldet Euch an die o.g. Adresse/Email und sagt mir per PM Bescheid.
    So kann ich Euch die direkte Email-Adresse von der zuständigen Mitarbeiterin geben.


    Danke und viele Grüße
    Tenker
     
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