1. Liebe Forumsgemeinde,

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Verträge per Internet kündigen

Discussion in 'Kleinanzeigen: Suche' started by fslagos, Sep 13, 2003.

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  1. fslagos

    fslagos ROM

    Können Verträge die per mouseclick und per internet abgeschlossen wurden auch per mouseclick und internet gekündigt werden????

    WEB.DE nimmt zwar Verträge per internet an und verlängert sie stillschweigend will aber Kündigungen nur per Fax oder Brief akzeptieren!!

    Ist das überhaupt rechtens!!!!!!!!!!!!

    Wer hat Erfahrung mit diesen Machenschaften?????

    MfG

    fslagos
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ja nur was würde dir das helfen, da du im Zweifel nicht nachweisen kannst, dass du die Onlinekündigung auch wirklich gemacht hast.

    Gruss, Matthias
     
  3. fslagos

    fslagos ROM

    mathias,

    deswegen meine ich ja wer verträge per internet annimmt muß sich auch gefallen lassen das diese per internet gekündigt werden können!
    Und dieses kann man nicht durch kleingedrucktes ausschließen.

    Ich bin ja erst durch die belastung auf meinen kreditkartenkonto auf diese machenschaften aufmerksam geworden und mußte mich mühsam zu der entsprechenden stelle durchmailen bevor ich überhaupt erfahren habe wie und wo man kündigen kann!!!

    MfG
    Frank
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nunja, man kann nur etwas abbuchen, wenn eine Kontonummer bei einer entsprechenden Aktion angegeben wurde und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Erlaubnis deinerseits erteilt wurde. Das Problem wäre in dem Moment vom Tisch, wenn du den Betrag zurückgebucht und schriftlich bekundet hättest, dass du diesen Dienst nicht beantragt hast. Alles andere ist rechtlich uninteressant oder du must nachweisen, dass man dich vorsätzlich getäuscht hat, was dann meist nur vor Gericht Endgültigkeit erlangt.

    Gruss, Matthias

    PS: Natürlich kann man moralisch dieses Verhalten der Firma für nicht gut erachten, aber die Zeiten sind schlecht, das Geld ist knapp und rechtlich scheint die Sache eindeutig.
     
  5. fslagos

    fslagos ROM

    Mathias das mag ja sein aber das geld ist ohne vorherige rückfrage einfach vom konto abgebucht worden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte ich gemerkt das ich diesen dienst garnicht will. Ich habe alles probiert aber ich kann diesen dienst hier im senegal garnicht nutzen.
    Solche praktiken sind bei aol an der tagesordnung aber bei web.de hätte ich soetwas nicht erwartet.

    gruß frank
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ist ein normaler Zustand. Der Vertrag wird zwar online geschlossen, aber rechtlich meist erst durch die erste Zahlung wirksam bzw. nachweislich für den Vertraggeber - übersetzt: es wird mit Zahlung einer Leistung der Nachweis erbracht, dass die Leistung willentlich gewollt war - sonst sind Onlineverträge nur mit digitaler Signatur rechtlich eindeutig beweisbar. Bei einer Kündigung gibt es keinen Anscheinsbeweis dieser Art, somit ist in dem Fall der Schriftweg eindeutig zu beforzugen, da du im Zweifel in der Beweispflicht bist.

    Gruss, Matthias
     
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