1. Liebe Forumsgemeinde,

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Viagra: Ebay-Auktion kommt teuer zu stehen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by -CG-MCLAINE, Apr 5, 2004.

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  1. Ned_Burrow

    Ned_Burrow Byte


    Mein Rechtsverständnis ist völlig in Ordnung !
    Nur weil etwas Gesetz ist, heisst das noch lange nicht, dass es auch richtig ist !!! Kommt immer auf den Betrachter an.
    Es gibt eine Menge Gesetze, die nicht im Verhältnis zur Realität stehen.
     
  2. Gast

    Gast Guest

    Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, hat der Mensch die Pillen "angeboten" und nicht "verkauft." Damit erübrigt sich deine Frage.

    Im übrigen solltest du, sorry, noch ein wenig an deinem Rechtsverständnis feilen.
     
  3. Ned_Burrow

    Ned_Burrow Byte

    Und was ist mir dem Käufer ?
    Macht der sich nicht strafbar ?

    Alles in allem finde ich es etwas überzogen, den Typ gleich anzuzeigen. Aber möglicherweise war das nicht das erste mal, dass er gegen die eBay-Richtlinien verstossen hat.

    Fakt ist aber: Wenn vorausgesetzt wird, dass der Verkäufer wissen muss, dass die Pillen verschreibungspflichtig sind, muss auch vorausgesetzt werden, dass dies der Käufer auch weiss.
    Also wenn er sie kauft, nimmt und dabei draufgeht, ist das am Ende seine eigene Schuld.

    Wenn ich illegal eine Waffe kaufe und damit jemanden erschiesse, wird ja auch nicht der Verkäufer der Waffe wegen Mordes drangekriegt, sondern der Käufer.
     
  4. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
    Manchmal hart (wenn man es tatsächlich nicht wusste), aber sonst würde ja jeder sagen "Ich wusste nicht, dass es verboten ist."
     
  5. Gast

    Gast Guest

    Tja, das nennen die Juristen "Verbotsirrtum". Allerdings wäre der Irrtum vermeidbar gewesen. Mit einem bißchen Nachdenken hätte der Betroffene durchaus auf die Idee kommen können, dass man nicht einfach so Viagra bei Ebay verticken darf. Und wenn der Verbotsirrtum vermeidbar ist, hat dies keinen wesentlichen Einfluß auf die Strafe.
     
  6. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    ... ob ihm überhaupt bewusst war, dass er mit dieser Auktion gegen ein Gesetz verstösst!
    Ich kann mir schlecht vorstellen, dass jemand, der einigermaßen klar ist, für drei Viagra-Pillen mutwillig ein Gesetz bricht?!?!
     
  7. jabrovich

    jabrovich Byte

    Wenn ich mit ansehe, wieviele Airbags bei ebay verdealt werden, entgegen der Richtlinien, wundert mich eher, daß die überhaupt was merken:D :D :D
    Die Strafe finde ich gerechtfertigt, selber schuld, wer sich erwischen läßt.
    Und den Compi ersetzt er wahrscheinlich schneller als das Sozialamt glaubt;) ;) ;)

    Gruß ICH
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Viagra ist verschreibungspflichtig. Wer das Mittel ohne Rezept abgibt, macht sich strafbar. Also ist die Geldstrafe in Ordnung.

    Anders sieht es mit der Einziehung des PC aus. Sie steht in keinem vernünfigen Verhältnis zur Tat. Aber der gute Mann hat ein Dilemma: Angreifen kann er die Einziehung nur über eine Berufung. Und das ist - mindestens - ebenso teuer wie ein neuer Computer...
     
  9. Dschowy

    Dschowy Byte

    Wenn unsere Popeljustiz auch so mit richtigen Verbrechern umginge, hätten wir in diesem Land weniger Probleme. In den Städten laufen genug richtige Drogendealer rum.
     
  10. MichaelausP

    MichaelausP Viertel Gigabyte

    Was ist eigentlich aus der Fundsache in Bundestagsklos geworden? Haben die da jemanden bestraft? Und ebay hat wohl aus der Vergangenheit 'gelernt' und zeigt jetzt an, bevor SternTV darüber berichtet und ebay wieder im schlechten Licht dasteht ... ****-Angebote haben sie ja auch nicht sofort angezeigt ...
     
  11. No Aloha

    No Aloha Halbes Megabyte

    Viagra ist kein Betäubungsmittel, fällt also auch nicht unter das entsprechende Gesetzt.

    Wer Arzneimittel von zweifelhafter Herkunft kauft, ist sich des Risikos doch eh bewußt. Da kommt es doch gar nicht mehr drauf an - selber schuld. Trotzdem ist die Strafe gerechtfertigt. Schließlich wird er nicht bestraft, weil er gegen geltende Gesetze verstoßen hat, sondern für die dämliche Art und Weise der Ausführung - kurz gesagt: weil er sich erwischen ließ.
     
  12. Flex6

    Flex6 Halbes Megabyte

    Ich finde das Urteil auch heftig,durch Glück konnte ich letztens einen Fernsehericht verfolgen ind em es um nichtverbrauchte Arzeneimittel ging die noch verschlossen und noch aktuell waren und somit anderen Kranken kostenlos zur Verfügung gestellt werden konnten,der Arzt der diese Praktit versuchte durchzusetzen wurde schon mehrmals vor Gericht gezogen und
    konnte von Glück reden das ihm die Konzession nicht entzogen wurde was ihm beiweiter handhabung auch angedroht wurde,guter ist Arzt und kennt sich mit der handhabung von Medikammenten auch aus,ein Schlooser schon weniger und 3Viagra läßt auf eine angebrochene verpackung schließen ohne weiter Informationen über Alter der Medikamente,kaufen in einem solche Fall ist ein anderer Gesichtspunkt und sollte dem Käufer überlassen bleiben,aber eins steht fest,die Praxis noch verwendbare Medikamente kostenlos zur Verfügung zu stellen würde nach Brechnungen Milliarden das Gesundheitsystem entlasten und auch die Umwelt das sie im Normalfall verbrannt werden.
     
  13. kabeljunge

    kabeljunge Byte

    EIN Verstoß gegen das BTM und da soll es ne Verwarnung von einem privaten Unternehmen tun????
    Also Leute sorry, aber bei welcher Grenze findet Ihr es dann ok das es Strafen gibt? Hasch? Koks?

    Auch viagra hat Nebenwirkungen und kann ohne ärztliche Aufsicht ernste Folgen haben!

    Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt!

    Und mit dem PC... auch wenn er das Recht dazu hat... keine Angst mit solchen Handlungen hat er es sich garantiert verwirkt... denn solche Rechte sind nicht in Stein gemeißelt!
     
  14. cheff

    cheff Megabyte

    Ist es nicht sogar so, dass ein Sozialhilfeempfänger Anspruch auf Computer und Internet hat ? (Damit er online nach Stellen suchen kann, sich am PC fortbilden, etc.)
    Hab ich mal gehört, aber ich kann das selber nicht so recht glauben. Wenn dem aber so ist, ist der Richter nicht besonders intelligent, den dann bekommt er ja nen neuen (womöglich besseren ?) Computer vom Staat :o :eek:

    Das man darauf so heftig reagiert finde ich echtmal überzogen. Drehen jetzt alle durch ? Man man man wo soll das nur hinführen ? Ne Verwarnung seitens E-Bay hätte es wohl auch getan oder ?
     
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