1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dismiss Notice

******* Video auf Seite stellen ?

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Niklas1812, Jan 9, 2010.

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  1. Niklas1812

    Niklas1812 Byte

    Hallo,

    Dürfte ich ein Video aus ******* auf meine Seite stellen ohne zu Fragen?Wen ich unter das Video schreiben würde das es nicht meins ist ?

    ******* = Größte Video-Platform der Welt ihr wisst schon.

    Ich glaub nicht aber da es vllt eh die ganze Welt sehen kann wollte ich nochmal nachfragen.

    Gruß
     
    Last edited: Jan 9, 2010
  2. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Nein, das darfst du nicht...Außer, du holst dir eine schriftliche Genehmigung vom Urheber ein!
     
  3. wenn ich ein eigenes video auf y****** stelle, kann ich unter den video einstellungen einstellen, ob andere das video auf andere auf anderen seiten einbetten darf oder nicht.
    ich weiß aber nicht, wo man das bei anderen videos nachlesen kann
     

    Attached Files:

  4. Niklas1812

    Niklas1812 Byte

    Ist das so wen da Einbetten steht oder ist das auch da wen man das nicht Einbetten darf ?
     
    Last edited: Jan 9, 2010
  5. sebbo94

    sebbo94 Kbyte

    Meines Wissens nach steht da bei jedem Video "Einbetten". Aber achte darauf, auch wirklich den Urheber des Videos um Erlaubnis zu bitten und nicht nur den Uploader. Denn wenn der, wie so oft, keine Rechte an dem Video hat, machst du dich trotz der Einholung der Erlaubnis schuldfähig...
     
  6. Niklas1812

    Niklas1812 Byte

    ok danke euch
     
  7. Niklas1812

    Niklas1812 Byte

    Hallo,

    Wen der User es nicht will das jemand das Video in seine Seite einbaut steht nicht der Code sondern Einbetten auf Anfrage deaktiviert da!

    Muss man da jetzt trotzdem noch Fragen?
     
  8. sebbo94

    sebbo94 Kbyte

    Sicherer ist es auf jeden Fall. Vor allem, weil du auf den entsprechenden Videoportalen auch genügend Videos findest, an denen die Uploader, wie bereits gesagt, gar keine Rechte haben, dennoch ist bei diesen Videos das Einbetten aktiviert. Wenn du es schwarz auf weiß hast, dass dir der (scheinbare) Rechteinhaber zugsichert hat, er habe die Rechte an dem Video und du könntest es nutzen, stehst du in jedem Fall besser da, als wenn dies lediglich durch die aktivierte Funktion "Einbetten" aktiviert wurde.
     
  9. Niklas1812

    Niklas1812 Byte

    Hallo,

    Kann ich schreiben das ich keine Haftung für´s Urheberecht der Videos habe/nehme ? Gibt es ja auch manchmal.
     
  10. sebbo94

    sebbo94 Kbyte

    Ich glaube, dass was du meinst, ist ein Disclaimer, in dem erklärt wird, man distanziere sich trotz ausführlicher Prüfung der Links auf der eigenen Website vond eren Inhalt, da man keinen Einfluss darauf habe. Also wenn du auf ein Video auf ******* verlinken würdest, und das Video wäre rechtswidrig, würde das funktioniueren. Auch wenn der Disclaimer rechtlich nicht unumstritten ist.

    Wenn du aber ein Video auf deiner Site einbettest, dass, nehmen wir es nun einmal an, urheberrechtlich geschützt ist, ist das rechtlich genauso als würdest du einem flüchtigen Bekannten (ausdrücklich flüchtig, denn im näheren Bekanntenkreis ist das erlaubt) eine gebrannte Audio-CD mit den Worten "Ich übernehme keine Haftung" übergeben. Das rettet dich ja schließlich auch nicht.

    Deshalb: Schick dem Uploader ne kurze Mail. Wenn er dir bestätigt dass er die Rechte besitzt und du das Video benutzen darfst (und nicht klar ersichtlich ist, das vielleicht andere an dem Video Rechte haben, wie es bei einem Trailer oder einem Musikvideo der Fall ist) kannst du spätere Forderungen an dich vom Urheber von dir weisen.
     
  11. Niklas1812

    Niklas1812 Byte

    ok danke soweit

    Aber wen jmd sagt er hatt die Urheberrechte aber in wirklichkeit hatt er sie garnicht bin ich dan immernoch schuld ?
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ja .
     
  13. sebbo94

    sebbo94 Kbyte

    Zunächst ja, aber wenn du nachweisen kannst, dass du nichts von den Ansprüchen Dritter gewusst hast, und dies auch nicht offensichtlich war, so kannst du wiederum Ansprüche gegenüber dem geltend machen, der sich dir Gegenüber als der Rechteinhaber ausgegeben hat.
     
  14. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...up's, ich hab nicht gewusst, dass man in Deutschland keine Banken überfallen darf. Mein Kumpel aus dem Knast hat doch aber gesagt...
     
  15. sebbo94

    sebbo94 Kbyte

    Du versuchst mit Gewalt mich auszuknocken? ;)

    Da du vom scheinbaren Rechtsinhaber arglistig getäuscht wurdest, indem er angab, er sei der Rechtsinhaber, kannst du ihm gegenüber Ansprüche geltend machen.

    Das befreit natürlich nicht von den Ansprüchen, die der wirkliche Rechtsinhaber dir gegenüber geltend machen kann.

    Sicherlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, schon gar nicht im Zivilrecht, aber durch den Tatbestand der Täuschung ist der vermeindliche Rechtsinhaber dir gegenüber in Schuld geraten.
     
  16. Niklas1812

    Niklas1812 Byte

    Hallo,

    Es würde evtl. auch gehen wen nur Links von den Videos da sind.

    Aber, was ist wen ich auf ein Video verlinke , das U-Material bestitzt oder generell illegal ist ?

    Gruß
     
    Last edited: Jan 15, 2010
  17. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...du hast zu prüfen, ob du mit dem Richtigen sprichst - eine E-Mail reicht da nicht. Klar könnte man getäuscht werden. Der einzige Fall, wo aus der Nummer rauskommen würdest, wäre wenn der tatsächliche Urheber dich über die Rechtslage täuscht - er z.B. die Verwertungsrechte an einen Dritten abgetreten hat.
     
  18. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das ändert nichts an der Sache.
     
  19. Niklas1812

    Niklas1812 Byte

    Ach mist ... wie kan ich das den sonst machen ?
     
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