1. Liebe Forumsgemeinde,

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VoIP- Telefonie Heft 7 Seite 58

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Dubbaer, Jul 13, 2017.

Thread Status:
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  1. Dubbaer

    Dubbaer Kbyte

    Hallo, bekomme bald VoIP von HTP. Die lassen sich doch sicherlich auch in eine App einbinden!
    Oder? Wenn ja,- welche Zugangsdaten sind erforderlich?
     
  2. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Mit "VoIP" ist vermutlich "Telefon und Internetanschluss" gemeint, d. h.: die Telefonie erfolgt übers Internet.
    Warum erkundigt du dich bezüglich eventuell vorhandener VoIP-App fürs Handy usw. nicht beim neuen Anbieter, z. Bs. in dessen FAQ-Bereich?
    Die HTP Zugangsdaten für DSL u. den VoIP-Sprachdienst erhältst du vom Anbieter. Wie der Router (hier die FRITZ!Box) mit diesen Daten eingerichtet wird, findest du u. a. im HTP Downloadbereich
     
  3. Dubbaer

    Dubbaer Kbyte

    HTP bietet nur die "Fritz!Fon App" an, aber die geht nur in der Nähe der Fritzbox!
    Ich möchte aber unterwegs telefonieren,- wie im Artikel beschrieben!!
     
  4. ohmsl

    ohmsl Viertel Gigabyte

    Sofern da seitens HTP oder des verwendeten Internet- /Handyprovider keine Sperre drin ist, VOIP Daten von HTP ins Handy eingeben. Allerdings läuft das übers Datenvolumen des Handytarifs, wenn kein anderweitiges WLAN zur Verfügung steht.
     
  5. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Da verwechselt du etwas. Die "Fritz!App Fon" App fürs Handy bzw. Tablet ist von AVM. Ergo wird sie von AVM (kostenlos) angeboten. Sie funktioniert nur in den eigenen 4 Wänden mit der heimischen Fritz!Box. Handy bzw. Tablet müssen mit ihr oder nem PowerLan Adapter mit integriertem WLAN bzw. mit nem Repeater verbunden sein.
     
  6. Der PC-Welt Artikel schreibt:
    "Zudem ist VoIP praktisch, weil Sie über Ihre Festnetznummer überall erreichbar sind. Denn die einzige Voraussetzung ist ein Internetanschluss - das kann auch irgendwo auf der Welt sein. Selbst wenn Sie also Urlaub im Ausland machen, können Sie zu Hause eingehende Festnetzanrufe über Ihr Mobiltelefon annehmen. Kosten entstehen Ihnen dabei keine,"
    Wie dies zu erreichen ist, ist im Text leider nicht beschrieben. Die genannten VoIP - Apps sind kostenpflichtig.
    Weii jemand, wie es geht?
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Am Einfachsten geht das mit einer Fritzbox als Router daheim. Die bringt alles mit was man braucht - inkl. kostenloser App für's Smartphone.
     
  8. Ich habe einen Speedlink 5501 von der Telekom. Geht es damit auch?
     
  9. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

  10. Danke für den Hinweis. Ich werde es dort mal probieren.
     
  11. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Kostenlose Apps für Smartphones: Ja, aber keine für VoIP-Telefonie von unterwegs - was der TO ja möchte.
    Für die Nutzung der kostenlosen FRITZ!Fon App ist eine WLAN-Verbindung zur FRITZ!Box erforderlich - ergo kann die App, die sich in der heimischen FRITZ!Box als LAN/WLAN Gerät einträgt, nur in den eigenen 4 Wänden genutzt werden.
    AVMs kostenlose FRITZ!App Ticker (aktivierte FRITZ!Box Fernwartung erforderlich) informiert von unterwegs und zu Hause über entgangene Anrufe an die Telefoniegeräte, die mit der heimischen FRITZ!Box verbunden sind. Des weiteren kann mit der App auf die in der FRITZ!Box hinterlegten Telefonbücher zugegriffen werden oder aber auch aus der App heraus (nach Aufruf der Anrufliste) ein Telefonat (in diesem Falle nur als Mobilfunkverbindung) aufgebaut werden. Im Gegensatz dazu kann zu Hause bei Einsatz von FRITZ!App Fon zwischen Mobilfunkverbindung (Aktion = Telefon) bzw. Festnetzverbindung (Aktion = FRITZ!App Fon) ausgewählt werden.
    Für VoIP-Telefonie siehe Speedlink 5501 Handbuch (ab Seite 41). Pech nur, dass die Telekom (zuständig für den Hardware Support, z. Bs. Firmware) noch der eigentliche Hersteller Zyxel keine speziellen Apps (wie AVM für seine FRITZ!Box Modelle - auch für die Brandings) zur Verfügung stellt.
    Da htp.net FRITZ!Box Modelle im Angebot hat, u. a. FRITZ!Box 7490 bzw. 7580, eine davon auswählen und sich vom Speedlink 5501 verabschieden. Hätte u. a. den Vorteil, dass dir htp.net fürs ausgesuchte FRITZ!Box Modell vollen Support leistet, was der Anbieter für das Speedlink Modell nicht muss.
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö. Es ist eine Verbindung zum lokalen Netzwerk der Box erforderlich. Der Weg dahin ist Wurscht. Ich baue einfach eine VPN Verbindung auf und nutze die App wie ein lokales Telefon.
     
  13. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Hast ja bezüglich FritzBox VPN Möglichkeit sowas von Recht. Sorry fürs nicht Erwähnen. Nicht desto trotz: Die FritzFon App benötigt eine FritzBox.
     
  14. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Genau das habe ich eingangs geschrieben...
     
  15. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Nicht ganz: Von VPN ist darin keine Rede - nur, dass ne Fritz!Box alles mitbringt was man so braucht.
    Was VPN ist und wofür es u. a. mit ner Fritz!Box eingesetzt werden kann, wird sich jemanden der die Spezifikationen und Merkmale seines Speedlink 5501 nicht kennt, nur schwerlich erschließen.
    Die recht einfach einzurichtende FRITZ!Box VPN Funktion gehört nicht zur "Standkonfiguration" - sie muss expliziet aktiviert werden.
    Nachteil von VPN bei Nutzung per Mobilfunkverbindung: Hoher Datenverbrauch. Innerhalb von 25 Min. hat sie mir mit aktiver FRITZ!Fon App und ohne das ein Telefonat geführt wurde, 16 MB verbraten.
     
  16. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nochmal: die Fritzbox bringt alles ab Werk mit, was man zur Umsetzung braucht. Aus und fertig. Um mehr ging es nicht. Zu dem Zeitpunkt war auch der Router des TO nicht bekannt, so dass ich ein recht allgemeingültiges Beispiel genannt habe. Da die Business-Router der Telekom ebenfalls recht umfangreiche Möglichkeiten haben, habe ich den TO an die entsprechenden Fachleute verwiesen. Damit ist das Thema durch und die Fritzbox braucht nicht weiter beleuchtet werden.
     
  17. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Vorweg sorry fürs etwas sehr ausführlich ausgefallen Posting.

    Hast Recht. Habe mir den PC-WELT Online-Artikel mal durchgelesen. Für manchen Leser dürfte er etwas verwirrend sein. Tatsächlich behandelt er nicht die mobile VoIP-Telefonie mit einer vom Internetanbieter erhaltenen und zum Ortsnetz gehörenden (VoIP)Telefonnummer des Internet-Komplett-Anschlusses, bei dem die Telefonate ins deutsche Festnetz eh schon recht lange übers Internet erfolgen (also per VoIP), sondern VoIP-Telefonie als "nomadische Nutzung = entkoppelt vom heimischen Internetanschluss", wofür sich (laut Auffassung des Verfassers) für einen der zahlreichen, meist kostenpflichtigen VoIP-Anbieter entschieden werden muss.

    Dann schreibt der Verfasser:
    Da für die Nutzung der vorgestellten VoIP-Tarife ein vorher überwiesenes Guthaben erforderlich ist, kann von „Kosten entstehen Ihnen dabei keine“ (wie im dritten Absatz des Artikels zu Lesen), keine Rede sein.

    Dann will ich den Artikel-Schreiber bezüglich Möglichkeit mit zum „Komplett-Anschluss“ gehörender (VoIP)Rufnummer/n einmal schlau machen:
    Mobile VoIP-Telefonie Nutzung (VoLTE, das momentan nur von sehr wenigen Smartphones unterstützt wird, lasse ich hier weg) funktioniert auch ohne einen der von ihm vorgestellten speziellen VoIP-Anbieter und sogar ohne vorhandene FRITZ!Box (mit aktivierter FRITZ!Fon App sowie aktivem VPN).

    Im Artikel viel mir auf, dass (hoffentlich nicht aus Unkenntnis) nicht erwähnt wird, dass auch die zu einem „Komplett-Anschluss, sprich: Internet inkl. Telefonie“, also ohne Festnetzanschluss der Telekom bzw. eines anderen Festnetzbetreibers, gehörende/n Telefonnummer/n echte VoIP-Rufnummer/n sind, d. h., sie können (Ausnahme siehe bei „Voraussetzungen… unter 1.“) auch an jedem anderen Internetanschluss genutzt werden, vorausgesetzt, die am anderen Anschluss eingesetzte ist nicht im heimischen (aktiven) Router als „aktiv“ hinterlegt, es ist ein Router mit Telefoniefunktion vorhanden und hat die zur Rufnummer gehörenden Zugangsdaten dabei oder, wenn sie mobile genutzt werden soll, z. Bs. mit Smartphone, Tablet usw., auf dem mobilen Gerät eine geeignete SIP-App installiert.

    Voraussetzung für die „nomadische Nutzung einer VoIP-Rufnummer aus dem Rufnummernpool des Internetanschlusses“ mittels mobilem Gerät:
    1. Die „nomadische Nutzung“ ist im Tarif zum „Komplett-Anschluss (Internet und Telefonie)“ nicht ausdrücklich untersagt bzw. vom Provider nicht intern gesperrt (siehe AGB bzw. Leistungsbeschreibung).
    2. Der „Komplett-Anschluss (Internet und Telefonie)“ beinhaltet mehr als eine VoIP-Rufnummer
    3. Eine freie, nicht im Router mit Telefoniefunktion registrierte VoIP-Rufnummer aus dem zum Tarif gehörenden Rufnummernpool. Sie ist im Kundencenter entweder neu anzulegen oder, wenn bereits alle zum Tarif gehörenden Rufnummern im Router als „aktiv“ angelegt, dort die für die „nomadische Nutzung“ vorgesehene Rufnummer Löschen.
    4. Die Daten zum SIP- und STUN Server, die Angaben zum Nutzernamen (mit oder ohne + Zeichen vor 49, das Passwort zur eingesetzten VoIP-Rufnummer (das sich mit Login ins Kundencenter und dort unter dem entsprechenden Menü i. d. R. problemlos ändern lässt)

    Wie mit einem mobilen Gerät, z. Bs. mit Android 6x System, nutzen?
    1. Auf dem mobilen Gerät eine SIP-App installieren, z. Bs. die kostenlose “CSipSimple“
    2. In der App die entsprechenden Daten (Einrichtungshilfe siehe hier) eintragen. Bei einem anderen Provider dessen SIP- u. STUN-Daten usw. (siehe in dessen FAQ oder per Anruf bei der Hotline)
    3. Einrichtung Parallelruf bzw. Parallel Call von der heimischen Hauptrufnummer auf die mit der SIP-App genutzte VoIP-Rufnummer (nur möglich, wenn vom Provider oder dem Router mit Telefoniefunktion unterstützt, z. Bs. mit ner FRITZ!Box unter „Rufumleitung / Art der Rufumleitung“)
    4. Wenn es funktioniert (was auf meinem Samsung S5 und Samsung Tab 4 der Fall ist): Freuen.

    Meine Nutzung in der Praxis, hier mit Original FRITZ!Box 7390, der FRITZ!Fon App sowie CSipSimple App auf Samsung S4 bzw. Tab 4
    Zu Hause:
    Mit abgemeldeter CSipSimple App und aktiver FRITZ!Fon App, auf der u. a. auch die Hauptraufnummer klingelt bzw. mit der ausgehende Gespräche geführt werden können.

    Unterwegs (ohne WLAN- aber mit guter UMTS-Verbindung):
    Mit angemeldeter CSipSimple App und im Kundencenter des Providers unter „Rufnummern verwalten“ eingerichteter Parallel Call Konfiguration für die beiden Hauptrufnummern (Privat und Büro), die dadurch bei aktiver CSipSimple ebenfalls auf dem Smartphone klingeln. Abgehende Telefonate ins deutsche Festnetz werden per CSipSimple App geführt.

    Anmerkungen:
    Ab Android Version 2.3 ist in der „Telefon-App“ auch ein integrierter SIP-Client enthalten.
    Konfigurationshilfe siehe z. Bs. hier
    Für die „nomadische Nutzung“ einer „VoIP-Rufnummern aus dem Rufnummernpool des Komplett-Anschlusses“ ist der Android SIP-Client nicht geeignet. Grund ist die darin fehlende STUN-Server Konfiguration, dessen Eintrag für die Anmeldung der „VoIP-Rufnummer aus dem Rufnummernpool des Komplett-Anschlusses“ erforderlich ist.

    So nebenbei:
    VoIP-Telefonie mit ner Rufnummer aus dem Rufnummernpool meines Internetanschlusses nutze ich bereits seit mehreren Jahren.
    Dafür eingesetzt:
    A) Eine vor langer Zeit vom Provider im Kundenbereich bereit gestellte VoIP-Software, die eigentlich nur für Windows XP gedacht war, allerdings auch unter Windows 7 sowie 10 (mit kleinem Kniff) einwandfrei läuft.
    B) Ein Notebook mit Windows 7 Pro (64Bit) und der VoIP-Software sowie ein Tablet mit Windows 10 Pro (64Bit) und ebenfalls mit der VoIP-Software.
    C) Parallelruf, eingerichtet im persönlichen Kundenbereich des Providers, d. h., die Bürorufnummer klingelt parallel auch auf der (VoIP)Rufnummer, die für die VoIP-Software eingesetzt wird.
    D) Anmerkung: Die für die genutzte VoIP-Rufnummer darf im Router mit Telefoniefunktion nicht registriert sein.

    Die Internet Telefonie funktioniert damit auch aus dem Ausland. Hatte erst kürzlich mit nem Bekannten Kontakt, der mich mit einer seiner eigentlichen Ortsnetzrufnummer anrief, das Telefonat führte er aber mittels der besagten “VoIP-Software“ – und zwar aus Spanien.

    Kleiner Nachteil:
    Notebook bzw. Windows Tab benötigen eine aktive Internetverbindung, die oben genannte VoIP-Software muss gestartet sein.

    Im PC-WELT Online-Artikel viel noch einiges mehr auf:
    … ebenso wie die übrigen Provider entspricht nicht ganz den Gegebenheiten. Die Telekom Mitbewerber (ohne eigenes Festnetz) wie 1&1, Vodafone, O2 usw. sowie ALLE Kabelnetzbetreiber setzen schon sehr lange (lange vor der Telekom) ausschließlich VoIP-Telefonie ein. Nur die Telekom benennt diese Technik „All-IP“ und tut in ihrer Werbung dafür auch noch so, als sei „All-IP“ etwas ganz neues, von ihr erfundenes. Tatsächlich ist es so, dass die Telekom (ihre damalige Billigsttochter T-Online) mit der VoIP-Technik ganz gewaltig auf die Nase gefallen war, d. h., sich von der VoIP-Telefonie, wie es zu diesem Zeitpunkt bereits von 1&1, Freenet usw. angeboten wurde, nach kurzer Zeit wieder verabschiedet hatte.
    Bei dieser Behauptung zeigt sich, welche „(Un)Erfahrung“ der Artikelschreiber besitzt. Seine Feststellung ist zu Pauschal gehalten und daher Falsch. Warum siehe oben.
    Auf den beiden Geräten muss dann eine für VoIP-Telefonie geeignete Software installiert sein.
    Sorry Herr Verfasser: Was verlangen Sie für einen Dienst ohne monatliche Grundgebühr denn noch an „kostenlosen Extras“? Selbst nur den „kleinen Finger reichen“ aber von der Gegenseite gleich die „ganze Hand“ verlangen? Oder wie ist das zu Verstehen?
    Die meisten telefonieren bereits per VoIP, was sich z. Bs. daran bemerkbar macht, wenn die Verbindung nicht sofort, sondern mit etwas Verzögerung zu Stande kommt. Viele, besonders die Nutzer, die beim „Blauen“ aus Montabaur sind, können eine ihrer vom Provider erhaltenen bzw. im Tarifprodukt (also im Kundencenter) zusätzlich buchbaren Rufnummern (deren Anzahl vom Tarif abhängt) aus dem gekoppelten Telefon- und Internetanschluss als „nomadische Telefonnummer“ verwenden, egal ob auf dem Smartphone, Tablet oder Notebook, die gleiche Rufnummer allerdings nicht gleichzeitig, z. Bs. auf dem Smartphone mit aktiver SIP-App und zusätzlich auf dem Notebook mit aktiver „VoIP-Software“ sowie als „aktiv“ im Router registriert.
    Da hat der Verfasser etwas nicht bedacht:
    Wer seinen Internetanschluss selbst kündigt, muss beachten, dass für einen Neuanschluss (ein Wechsel ist es mit einer an den momentanen Provider selbst eingereichten Kündigung ja nicht) nicht nur höhere Anschlusskosten anfallen (z. Bs. für einen 1&1 Neuanschluss 69,95 € anstatt 49,95 € bei einem echten Wechsel zu diesem), die Schaltung für den Neuanschluss dauert auch etwas länger, je nach Anbieter können mehrere Wochen ins Land gehen. Der sogenannte „Bonus“ des neuen Providers ist für „echte“ Wechselkunden deutlich höher als für Neuanschlüsse (ohne Rufnummernübernahme). Bs. 1&1: für „echte Wechselkunden“ 360 € (24 Monate lang 15 € / Mon. gespart) - für Kunden mit „Neuanschluss“ (also ohne Rufnummernübernahme) lediglich 180 € (12 Monate lang 15 € / Mon. gespart).
    Wer ist hier der Dumme? Der „echte Wechselkunde mit Portierungsauftrag“ oder der, der wie es der Verfasser vorgeschlagen hat, selbst kündigt und auf die Rufnummernportierung (auf Grund „angeblicher“ (laut Verfasser) Probleme) verzichtet?
    Die meisten Probleme bei der Rufnummernportierung werden von den Nutzern selbst verursacht.
    Sei es, weil sie:
    a) den falschen „Anschlussinhaber“ (z. Bs. den Rechnungsempfänger anstatt wie in den Vertragsunterlagen hinterlegt) im Portierungsformular eingetragen haben
    b) sich beim „Anschlussinhaber“ nicht an den genauen Wortlaut (so wie er in den Vertragsunterlagen steht, z. Bs. mit Bindestrich beim Namen, obwohl dort eigentlich keiner hingehört usw.) gehalten haben
    oder
    c) bei ihrem jetzigen Provider selbst gekündigt haben – und zusätzlich dem neuen Anbieter das Portierungsformular eingereicht haben. Dass in diesem Falle der jetzige Anbieter (weil die selbst eingereichte Kündigung Vorrang hat) das Ansinnen des neuen Providers (die Rufnummernübernahme) zunächst ablehnt, sollte (eigentlich) einleuchten. Eine spätere Rufnummernportierung setzt die Kulanz (die freiwillige Leistung) des abgebenden Providers voraus.

    Ach Ja:
    Wer jetzt meint, dass die deutlich länger dauernde Aufschaltung von „Neuanschlüssen“ gegen die Vorgabe der Bundesnetzagentur bzw. gegen das TKG verstößt, der irrt. Die Auflage (innerhalb von 24 Stunden) bezieht sich auf „echte Wechselaufträge“, d. h., mit an den neuen Anbieter korrekt eingereichten Portierungsauftrag zum Ende der Vertragslaufzeit.
    Was hat das „Sipgate Beispiel“ mit dem im dritten Absatz des Artikels beschriebenen: „Kosten entstehen Ihnen dabei keine“ zu tun? Nichts. Die Sipgate Telefonie verursacht Kosten, da führt kein Weg dran vorbei.
     
    Last edited: Aug 27, 2017
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