1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Weltfremd..

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by brzl, Sep 7, 2011.

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  1. brzl

    brzl Halbes Megabyte


    Der Verkaufsaufwand sollte in einem realistischen Verhältnis zum Verkaufspreis stehen.

    Was muss also ein Artikel mindestens kosten, damit sich die Erstellung eines Artikelbildes im Wert von EUR 6.000.-- lohnt?

    Also bitte... :PatPat:
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Für Kleinkriminelle lasse ich immer 10k€ festlegen.
     
  3. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    Wieso ein Artikel? Es können doch auch 10.000 Artikel mit diesem Bild beworben werden.
     
  4. tempranillo

    tempranillo Guest

    Jo, damit lässt sich prima die Seriosität von Anwälten testen (bei nem Streitwert von 10k gilt Anwaltszwang). Kleinkriminelle sind schon mal gerne unpfändbar. Und dann hängt man selbst auf den hochgepuschten Kosten. Ergo würde ich einen Rechtsberater postwendend in die Wüste schicken, wenn er so etwas widerspruchslos mitmacht.
     
  5. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  6. tempranillo

    tempranillo Guest

  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...ich weiß. Das Problem steht aber so oder so. Man muss sich halt überlegen ob und wie man seine Rechte durchsetzt. "Kleinkriminelle" bezieht sich hier auch eher auf dreiste Mitbewerber und weniger auf die ahnungslose Mutti, welche ihren ausrangierten Hausrat vertickt. Die ist meist nach einer ersten Nachricht böse erschrocken und lässt das in Zukunft. Die erste Gruppe ist hingegen eine "ganz Besondere".

    Da ich nur gegen Verstöße vorgehe, die mir durch ihr Vorhandensein selbst direkt oder indirekt Geld kosten, ist es letztlich eine einfache Kosten-/Nutzenrechnung.
     
    Last edited: Sep 8, 2011
  8. tempranillo

    tempranillo Guest

    Ok, im gewerblichen Bereich ist ein Streitwert von 10k durchaus angemessen.
     
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