1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Wer trägt Rücksendekosten bei defekter Ware?

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by schnert, Jan 4, 2016.

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  1. schnert

    schnert Byte

    Hallo,

    meine Freundin hat über Amazon einen 12 Euro Artikel bestellt. Dieser wurde defekt geliefert. Nun möchten wir ihn zurückschicken aber bekommen vom Händler nur ein unfreies Rücksendeformular und Amazon behauptet der Käufer müsse seit 2014 diese Rücksendekosten (egal welcher Grund, auch defekt) nicht mehr tragen. Es ist erst eine Woche her seit dem wir den Artikel erhalten haben. Ich bin mir eigentlich sicher, dass hier der Verkäufer das Porto zumindest rückerstatten muss, oder?
    Weiß hier jemand mehr? Am besten mit Quellen.
    Dieser Artikel hier sagt z.B. auch was anderes, aber ich kann mich am Telefon ja schlecht auf einen Chip Artikel berufen: http://www.chip.de/artikel/Kaputte-Hardware-Reklamation-Garantie-Gewaehrleistung-6_39302534.html

    Vielen Dank,
    Grüße
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    ich denke, es kommt darauf an, wie Du bisher agiert hast: hast Du nur den Kauf widerrufen, oder hast Du den Defekt reklamiert und eine Nacherfüllung verlangt? ohne die AGB des Händlers zu kennen, lässt es sich aber auch nicht endgültig beurteilen ...

    hier ist das Ganze zum Thema ganz gut zusammengefasst: http://www.finanztip.de/kaufrecht/

    (wobei die Frage der Rücksendkosten auch da zu kurz kommt - im Zweifelsfall muss man sie tatsächlich "erstreiten"!)

    und nein, dies ist keine Rechtsberatung - hab' ja selber keine Ahnung! :wegmuss:
     
    Last edited: Jan 4, 2016
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  4. schnert

    schnert Byte

  5. ohmsl

    ohmsl Viertel Gigabyte

    Das gilt aber nur, wenn du bei Amazon direkt gekauft hast.
    Es sollte jedoch §439 Abs. 2 BGB gelten.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
    https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=4#sect_3
     
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