1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Widerruf: Rücknahme bei Selbstabholern

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by rolfmuc, Jun 30, 2005.

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  1. rolfmuc

    rolfmuc Kbyte

    Na Klasse!
    Da hilft nur eines: Knallhart vertraglich regeln! Und das, bevor der Mensch aus Oberammergau beim Verkäufer in Buxtehude auf der Matte steht, um das Klavier abzuholen.

    So lung ...
     
  2. Idee i.o. und verständlich, aber nicht durchführbar, denn:
    Du kannst nicht vertraglich ausschließen, was dem Käufer per Gesetz zusteht.
    Das geht nur in solchen Fällen, wo das Gesetz dies im Rahmen der Vertragsfreiheit explizit zuläßt. Ansonsten gilt die Rechtslage - die aber wohl im geschilderten Fall nicht ganz eindeutig ist.
     
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