1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Windows-Benutzer automatisch abmelden

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Mylin, Jun 1, 2007.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Mylin

    Mylin Viertel Gigabyte

    Falsch Windows XP ist durchaus in der Lage eine Zwangsabmeldung durchzuführen.

    Schön das PC-Welt sich die Mühe gemacht hat ein pcwShutdown.exe zu kreieren, aber das wäre nicht notwendig gewesen.
    Der Taskplaner ist in der Lage die Benutzer zu unterscheiden. Dazu dem Assistenten für geplante Tasks folgen, auszuführendes Programm "c:\windows\system32\shutdown.exe", Ausführungszeiten wählen, Benutzernamen (kein Kennwort angeben) eingeben, erweiterte Eingenschaften markieren und auf fertigstellen klicken.

    Nachträglich ergänzen wir unter "Ausführen" die Parameter -l -f und aktivieren "Nur ausführen, wenn angemeldet". Um den betroffenen Benutzer zu hindern den Task zu verändern, fügen wir unter "Sicherheit" die Gruppe "Benutzer" hinzu und ändern dir Rechte auf "Lesen, Ausführen".

    Nachtrag: Wir verstecken den Task vor dem Benutzer gänzlich, indem wir die Rechte weiter einschränken.
    Auf dem Reiter "Sicherheit" auf "Erweitert", "Benutzer" markieren und "Bearbeiten..." wählen. Die Rechte "Attribute lesen", "Erweiterte Attribute lesen" und "Berechtigungen lesen" entziehen.
     
  2. Mylin

    Mylin Viertel Gigabyte

    In Zusammenhang mit dem im Artikel verlinkten Tipp erübrigt sich der Einsatz zusätzlicher Software als Kindersicherung.
    Die Kontrolle abrufbarer Inhalte aus dem Internet würde prima ein Router in der "softwareunabhängigen" Kindersicherung erledigen. Wie die dafür notwendige "benutzerabhängige IP-Vergabe" aussehen kann steht in diesem Beitrag.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page