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Yello gegen Goyellow: Gericht verbietet Internetauskunft ihren Namen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by SuziQ, Jun 6, 2006.

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  1. SuziQ

    SuziQ Byte

    So ein Bullshit. Manchmal frage ich mich doch, ob Richter auch logisches Denken beherrschen. Das ist doch ziemlich einfach zu kapieren, daß sich Goyellow nicht an einem Stromanbieter (nur weil der den Namen einer Farbe mißbraucht) orientiert hat, sondern an den Gelben Seiten. Vielmehr hätte ich von denen Protest erwartet.
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ja echt mal.

    Haben die Richter denn noch nie von den GELBEN Seiten gehört?? Die sind seit Jahrzehnten ein Synonym für AUSKUNFT und nicht etwa für Strom.
    Klar, da hat zwar die Telekom schon längst alle Rechte drauf, wenn die also geklagt hätten, würde ich es noch einigermaßen verstehen...

    Der gelbe Strom war mir zum Glück vorher schon unsympathisch und viel zu teuer. Allein schon die Sauerei, wenn mal der Stecker nicht richtig drin ist - da bleibe ich lieber beim farblosen Strom ;)
     
  3. Ratio

    Ratio Byte

    Problem-Gerichte!

    Das einzige was mir dazu einfällt sind zwei Fragen:

    Wie hoch ist der Verblödungsgrad der Richter?

    Wie hoch ist der Einfluß der Stromlobby auf Gerichte?

    Ich finde es unendlich schade - dass vor langer Zeit - ein paar Württembergische Wanderer einen Brocken Brot in die Bayersichen Wälder geworfen haben.
     
  4. Gri

    Gri Halbes Megabyte

    demnach sollte sich GoYellow "GehGelb" nennen ;)
     
  5. Eigentlich warte ich nur noch darauf, daß sich irgendein "Müller", "Meier" oder "Schmidt", der unter seinem Familiennamen eine Firma hat, sich diesen als Markennamen eintragen läßt und dann, mit Hilfe der Gerichte, alle anderen terrorisiert, die zufällig genauso heißen...

    Es bestünde ja dringende "Verwechslungsgefahr"....
    :totlach:

    CF *rofl*
     
  6. Luemmel

    Luemmel ROM

    Ihr müßt das auch mal von der anderen Seite aus betrachten!
    Nehmt mal an, Ihr seid Bill Gates. Würde es Euch gefallen, wenn plötzlich überall Mikro-Softwaschmittel oder Mikro-Soft-Kondome verkauft werden und Ihr nichts daran verdient?

    Oder - um bei dem Beispiel zu bleiben und mal was Sympathisches zu nehmen - meldet doch www.GoPorsche.de an und verkauft dort Bleistifte. Ich wette, das gibt Ärger.
     
  7. @Luemmel:

    Die Argumentation zieht nicht, denn solche Begriffe wie "gelb" (ganz egal in welcher Sprache auch immer), "winzig" (engl. micro) oder "weich" (engl. soft) sind Begriffe aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Erst durch gewissen Kombination und Abänderungen oder Schreibweisen werden die zu einem (schützenswerten) Markennamen, wie z.B. "Yello-Strom" (in dem Fall sogar bewußt falsch geschrieben, um die Einzigartigkeit d. Namens zu gewährleisten). Sich aber einen Begriff wie "yellow" schützen zu lassen, ist schlicht frech und kompletter Blödsinn !

    CF *punkt*
     
  8. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Es ist in der Regel genau andersrum. Die großen werden übermütig und wollen die totale Macht über Alles. Und die Gerichte geben Demjenigen Recht, der das meiste Geld, die größte Bekanntheit hat und/oder am längsten den Namen benutzt.
    Darum darf die Schneiderin mit dem schönen Namen Milka ja auch unter ihrem Namen keine Klamotten mehr verkaufen und ich kaufe seitdem nur noch leckere Sarotti-Schokolade ;)

    Wenn ich Bill Gates wäre, dann interessiert mich das überhaupt nicht mehr, denn ich bin längst in Pension und der reichste Mann der Welt :p

    Dein Beispiel ist außerdem noch schlecht gewählt, weil ein gewisser Herr Porsche als Designer im Bereich der Konsumgüter tätig ist und Produkte aus fast allen Lebensbereichen entworfen hat.

    Wozu haben wir eigentlich bei Patenten und Namen so viele Hundert wenn nicht gar Tausend Produktgruppen, für die man seine Rechte anmelden kann oder sich das Geld sparen?
    Ein wenig mehr Hintergrundinfos wären nicht schlecht gewesen, z.B. ob Der Gelbstrom-Besitzer seine Marke tatsächlich auch für Telekommunikationsdienstleistungen angemeldet hat...
     
  9. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    GoYellow = "geh zu Gelb"

    Yello = ausrufen (engl.: to yell) + ein "O" hintendran

    Natürlich nutzt Yello die Farbe "Gelb", hat das englische Wort aber durch den Verzicht auf das "W" doppeldeutig gemacht.

    Denn: so reißerisch, wie die werben, kann man "Yello" auch mit "yell out" ("schrei es heraus") gleichsetzen. Und damit bleibt so gerade mal ein "homophon" (Gleichlaut) zu "Yellow" übrig...

    :nixwissen Thor
     
  10. MaRode

    MaRode Kbyte

    vielleicht hätte man einen Richter wählen sollen welcher sich halbwegs mit Markenrecht auskennt und der englischen Sprache mächtig ist. Es ist ja echt zum kotzen wie blöde Richter sind und was für dämliche Urteile heutzutage gefällt werden. Erinnert mich an die völlig geisteskranke DELL-Klage. So ein Quatsch dürfte erst gar nicht für eine Verhandlung zugelassen werden. Wenn das weiter Schule macht ist es wirklich nur noch eine Frage der Zeit bis man seinen eigenen Namen ändern muß um keine Rechte andere zu verletzen. Man müßte sich mal gleich ein paar GoYellow Domains reservieren und die dann als Privatmann auf die umbenannte ehemalige GoYellow umleiten. Dagegen kann kein Richter etwas sagen. Wäre GoYellow also zu empfehlen das Problem so zu umgehen. :baeh:
     
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