1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

abo bei fabriken.de

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by epedy, Mar 8, 2009.

Thread Status:
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  1. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Dann hast du dieser Vorgehensweise aber vorher in irgendeiner Form ausdrücklich zugestimmt!
     
  2. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... dem hast du aber mal zugestimmt.

    neines wissens ist das aber nur bei der
    einzugsermächtigung der fall.

    die kfz-steuer wird wird auch nur noch eingezogen, ohne rechnung.
     
  3. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Und wo liegt das Problem wenn die Rechnung in PDF-Form kommt?
    Versteh jetzt nicht ganz, warum das so ein großer Aufreger ist. :nixwissen:
     
  4. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... es ist kein aufreger.
    es geht darum,
    ob eine rechnung von bescheissmich.com
    per mail als zugestellt gilt.
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    das ist imho die falsche Frage! solange keinerlei Vertrag zustande gekommen ist, können die doch Rechnungen schicken wie sie lustig sind ...
     
  6. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  7. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    :spitze: Genau das ist das hüpfende Komma!
    Wenigstens einer der mitdenkt :ironie:
    So nebenbei fällt mir auf, dass den TO die Diskussion schon lange nicht mehr zu interessieren scheint.
     
  8. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Jede Mail im Gewerblichen muß wie jedes andere Schriftstück auch 10 Jahre aufgehoben werden.
     
  9. idur1

    idur1 ROM

    Kunden von fabriken.de, die sich noch zu kostenlosen Zeiten anmeldeten, sollten also nicht in blanke Panik oder Zahlzwang verfallen. Laut § 305 BGB sind AGB nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn ausdrücklich zugestimmt wurde. Zur Not ist es vielleicht besser auch den kostenlosen Vertrag zu kündigen oder mit möglicherweise anfallenden Rechnungen rechtlichen Beistand aufzusuchen.
     
  10. idur1

    idur1 ROM

    Connects 2 Content GmbH: Polizei ermittelt und bittet um Mithilfe

    Connects 2 Content GmbH: Polizei ermittelt und bittet um Mithilfe




    Polizei ermittelt gegen Connects 2 Content GmbH: Der Betreiber der Seiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de ist nun auch öffentlich ins Visier der Polizei geraten und seit Anfang März laufen Ermittlungen gegen den Betreiber der Seiten fabriken.de und rezepte-ideen.de!

    Wer die Kommentare der anderen Geschädigten der Connects 2 Content GmbH lesen möchte, sollte sich zunächt den vorherigen Artikel zu den Rechnungen der Connects 2 Content GmbH ansehen, um dann festzustellen, dass es offenbar mehrere hundert potentiell Geschädigte dieser Firma geben könnte.

    Nachfolgend der original Pressetext von den Seiten der Polizei Nordrhein-Westfalen, welche die Ermittlungen gegen die Connects 2 Content GmbH aufgenommen hat.

    In diesem Zusammenhang möchte ich nicht noch einmal die Adresse aus dem Impressum der betreffenden Seiten veröffentlichen, aber die findet Ihr ja auch auf den Rechnungen und in diversen anderen Seiten zu diesem Thema…
    Polizei ermittelt gegen www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de

    Also, rafft Euch auf und meldet Euch bitte bei der Polizei, damit dieser nette Herr seine gerechte Strafe für diese dreiste Abzocke erhält. Hier der Pressetext der Polizei:

    “…das Kriminalkommissariat 21 führt seit Anfang März Ermittlungen gegen einen 28-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges
    Verdacht des Leistungsbetruges
    Bislang 300 Anzeigen
    28-jähriger Mann im Visier der Ermittler
    Weitere Geschädigte gesucht

    Das Kriminalkommissariat 21 führt seit Anfang März Ermittlungen gegen einen 28-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges. Dieser hatte zunächst für registrierte Kunden auf Internetseiten Tipps zu Outlets und Kochrezepten kostenlos angeboten. Im Februar dieses Jahres änderte er die allgemeinen Geschäftsbedingungen und verlangte nun einen Jahresbeitrag von 84 Euro. Die bereits registrierten Nutzer will er über einen Newsletter informiert haben. Dieser wurde nach den bisherigen Ermittlungen jedoch nie versandt.

    Bislang gingen über 300 Anzeigen bei der Polizei ein. Ein Konto des Tatverdächtigen wurde bereits von der Kriminalpolizei „eingefroren“. Der 28-Jährige gründete im vergangenen Jahr eine Firma in Köln und bot seit September 2008 Tipps auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de an. Die Nutzer mussten sich Online registrieren und hatten dann kostenfreien Zugang zu den Ratschlägen auf den Seiten. Im Januar 2009 gründete der Mann eine Firma in Düsseldorf. Hier kündigte er auf den Internetseiten an, dass er die Seiten der Kölner Firma übernimmt, aber die Tipps jetzt nicht mehr kostenlos anbieten kann. Seit dem 1. Februar 2009 sind diese auf den Seiten kostenpflichtig und es wird auch auf die anfallenden Nutzungsgebühren hingewiesen. Die von September 2008 bis 31. Januar 2009 registrierten Nutzer will er angeschrieben und über die nun anfallenden Kosten informiert haben. Dieser Newsletter ist aber laut Angaben der Geschädigten nie angekommen. Der 28-Jährige verlangte nun per Rechnung von jedem eine Jahresgebühr in Höhe von 84 Euro. Auf ein Konto, auf das die Gebühren eingehen, hat der Tatverdächtige keinen Zugriff mehr. Die Ermittler müssen nun in akribischer Kleinarbeit herausfinden, welche Gebühren zu Recht eingefordert und gezahlt wurden.

    Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert und den Jahresbeitrag gezahlt haben, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter Telefon 0211-8700 in Verbindung zu setzen…”

    (Quelle und Originaltext: polizei-nrw.de)

    Weitere Informationen zum Stand der Ermittlungen gegen die Connects 2 Content GmbH folgen sicherlich schon bald…


    geschrieben vom Tutsi am: 10. März 2009 – 17:31 Uhr


    Wenn Euch der Artikel: Connects 2 Content GmbH: Polizei ermittelt und bittet um Mithilfe gefallen bzw. geholfen hat, würden wir uns freuen, wenn auch Ihr unseren Newsfeed abonnie

    :jump:
     
  11. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    klingt sehr verdächtig nach Abo-Falle! :fire:
     
    Last edited: Mar 10, 2009
  12. idur1

    idur1 ROM

    :ironie:

    Katja Günther: Einschüchterung auch mit Mahnbescheiden
    In die organisierte Abzocke von Internetnutzern kommt eine neue Qualität. Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, die für die dubiose Online Content Ltd. Geld eintreibt, versucht ihr Glück jetzt offenbar auch mit Mahnbescheiden. Verbraucherschützer raten Opfern dazu, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren.

    Katja Günther ist bundesweit so bekannt wie berüchtigt. Die Rechtsanwältin aus München betätigt sich seit langem als Geldeintreiberin für dubiose Internetfirmen wie die Online Content Ltd. Ungestört von Justiz und Rechtsanwaltskammer München setzt die Juristin abgezockte Opfer mit Drohbriefen und Mahnungen unter Druck.

    Nicht weniger umstritten ist ihre Mandantschaft, die Online Content Ltd. Die Firma betreibt so fragwürdige Internetdienste wie every-game.com, tiere-infos.de oder auch routenplaner-server.com. Das Unternehmen steht auch auf der schwarzen Abzocker-Liste des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

    Ungeachtet dessen setzen Online Content Ltd. und ihre Anwältin Katja Günther weiter Verbraucher unter Druck. Neuerdings beantragt die Inkasso-Anwältin sogar Mahnbescheide gegen Internetnutzer, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt würden die Mahnbescheide an Opfer, die sich weigern, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. zu begleichen.

    Wieviele Menschen für die neuerlichen Einschüchterungsversuche herhalten müssen, ist bislang völlig unklar. Angesichts der wenigen Meldungen in den Verbraucherforen scheinen es aber nicht viele zu sein.

    Mit den Mahnbescheiden macht es sich die Anwältin auch durchaus bequem. Sie stellt beim Gericht lediglich einen entsprechenden Antrag und zahlt 23 Euro ein. Das Amtsgericht prüft dann nicht, ob der Mahnbescheid berechtigt ist, sondern schickt diesen einfach weg. Der Vorteil für die Anwältin: Mahnbescheide sorgen bei Verbrauchern, die nie zuvor etwas mit der Justiz zu tun hatten, oft für Angst und Schrecken. Die deutsche Justiz wird damit faktisch missbraucht, um der Internet-Abzocke den Weg zu bereiten.

    Für die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist das Ganze unterste Schublade: "Das ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern", sagt Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.

    Empfänger der Bescheide sollten unbedingt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Danach wäre nämlich wieder die Online Content Ltd. am Zuge. Sie müsste klagen und vor Gericht beweisen, dass sie ihre Opfer klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingeweisen hatte - und die Betroffenen auch mit dem teuren Vertrag einverstanden waren.

    Dass es soweit kommt, glauben die Verbraucherschützer nicht: "Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", rät Barbara Steinhöfel.
     
  13. idur1

    idur1 ROM

    fabriken.de verschickt fragwürdige Rechnungen
    Hunderte, vermutlich tausende Verbraucher bekamen heute unerfreuliche Post: eine "Zahlungsaufforderung" der Internetseite fabriken.de. Einschüchtern lassen sollten sich Betroffene allerdings nicht. Fabriken.de dürfte es schwer haben, seine Forderungen durchzusetzen.

    Die Betreiber der Seite fabriken.de hatten noch bis vor wenigen Wochen mit dem Slogan "Kostenlose Schnäppchen-Community" um Anmeldungen geworden. Mitte Januar dann verschickte die Betreiberfirma, die Düsseldorfer Connects 2 Content GmbH, einen Newsletter. Und der hatte es in sich. Unter dem eher unscheinbaren Punkt "Änderung der Teilnahmebedingungen" erklärte die Firma, dass fabriken.de ab Februar 2009 kostenpflichtig werde. Wer künftig nicht zahlen wolle, so die Meinung der Betreiber, müsse aktiv werden und schriftlich kündigen.

    Dass eine derart gravierende Vertragsänderung per Newsletter nach Meinung von Juristen gar nicht möglich ist, störte die Connects 2 Content GmbH offensichtlich nicht.

    Am heutigen Montag nun platzte dann - nicht ganz unerwartet - die Bombe. Die Betreiber von fabriken.de schickten ihren Community-Mitgliedern saftige Rechnungen:

    wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Premium-Mitgliedschaft der Internet-Community Fabriken.de. Nachdem wir Sie am 14.01.2009 und 10.02.2009 über die zukünftige Kostenpflichtigkeit von Fabriken.de informiert haben, wurde das Ihnen gesetzlich eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen.

    Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß der folgenden Aufstellung in Rechnung zu stellen:

    12-Monatszugang für Fabriken.de - 84,00 EUR
    Zeitraum: 01.02.2009 - 01.02.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

    zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR

    hieß es in den Mails wörtlich.

    Bei vielen Betroffenen löste die unerwartete Forderung trotz der eindeutigen Rechtslage Verunsicherung aus. Die meistgestellte Frage im Forum von Computerbetrug.de: "Muss ich das jetzt bezahlen?"

    Die Antwort ist relativ einfach: Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln, ist ohne Einwilligung des Kunden gar nicht möglich. § 305 BGB besagt, dass AGB nur dann Bestandteil eines Vertrags werden, wenn die andere Vertragspartei - also in diesem Fall der Kunde - mit ihrer Geltung einverstanden ist. Sprich: Nur, wer ausdrücklich zugestimmt hat, dass er für den Service von fabriken.de Geld bezahlen will, muss das auch tatsächlich tun. Wer damals unter Zusage einer kostenlosen Community Mitglied wurde, kann nachträglich nicht zur Kasse gebeten werden.

    Da in diesen Fällen keine kostenpflichtigen Verträge zustanden kamen, muss den Rechnungen der Connects 2 Content GmbH auch nicht widersprochen werden - auch wenn die Firma möglicherweise weiter drohen und mahnen wird.

    Dass die Düsseldorfer Firma mit ihren angeblich bestehenden Forderungen vor Gericht zieht, ist indes nicht zu erwarten. Sie würde auch ziemlich auf die Nase fallen.

    :laola:
     
  14. idur1

    idur1 ROM

  15. epedy

    epedy ROM

    hallo allezusammen
    erst mal vielen dank für eure antworten.die haben mir sehr geholfen.ich habe jedenfalls das geld für fabriken.de nicht überwiesen sondern einen einspruch mit kündigung abgeschickt,mal sehen was draus wird.jedenfalls hat man mir bei der verbraucherzentrale bestätigt das dieser anbieter versucht die mitglieder täuschen.
    epedy
     
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