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"Centrino"-NB-WLAN-Karten anders als Fremdkarten? / Funkt. WLAN-Knopf mit Fremdkarte?

Discussion in 'Notebooks, Netbooks' started by Tobias Claren, Dec 4, 2007.

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  1. Hallo.

    Haben "Centrino"-WLAN-Karten eigentlich irgendwelche Vorteile in Centrino-NBs?

    Oder ist das nur Marketing?
    Dass Chipsatz und CPU in Verbindung Vorteile haben können (ich tippe mal Taktung runterreglen usw.) ist verständlich, aber kann so eine Intel-WLAN-Karte mit Hilfe von "Centrino" (in diesem Fall wohl dem Chipsatz) etwas dass eine Fremdkarte nicht kann?

    Wenn man 802.11n aufrüsten will, und MiniPCI (nicht MiniPCIe) hat, gibt es ja keine Intel-Karte.
    Also muss man eine Fremdkarte nehmen.

    Ich will nur wissen ob es Nachteile (auch fehlende Vorteile) geben könnte.
    Gibt es irgendwelche Energiesparfunktionen die nur mit Intel-Karten funktionieren? Etwas anderes als der Bereich Energie fällt mir da nicht ein, wo Nachteile denkbar wären. Und bei WLAN-Karten sehe ich nicht was "Centrino" (also der Chipsatz, die CPU ist ja nur "dumme Peripherie") per Intel-Karten machen könnte.

    Was ist mit dem Knopf für das WLAN?
    Der aktiviert und deaktiviert ja im Gerätemanager im Gerätemanager sichtbar auf Hardwareebene das WLAN, so wie man Hardware im Gerätemanager auch deaktivieren und aktivieren kann.

    Macht der das für jedes WLAN das man einbaut, oder nur für die Karte die ab Werk zum NB gehört? Wäre ja auch ärgerlich wenn das dann nicht mehr geht.
    Wenn das Acer-Windows (unmanipulierbare Recovery [quasi ein Image, es gibt keine Windowstypische Installation] über mehrere CDs) eine spezielle Zuweisung zu einer 2200bg für den Knopf enthält kann ich es nicht in den CDs ändern...
     
  2. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Kurze Antwort: Aufrüsten auf diesem Weg macht nur Sinn, wenn in deinem Notebook die 3 für "n" nötigen Antennen verbaut sind.
    "b" und "g" kamen mit 2 Antennen aus.

    Der Rest ist kein Problem.
    (Wobei IBM z.B nur bestimmte Wlan Modulle zuließ (/ zuläßt?) und man dort auf etwas mehr Know How angewiesen ist.)
     

  3. Nein, die ist natürlich nicht verbaut :baeh:
    :sorry: Natürlich "klebe ich mir eine".

    Da überlege ich auch noch, in welcher Position ich die Dritte Antenne klebe (ist extra flache Folie mit Klebepad, welches auch zwischen Hülle und Display passt).
    Die Main ist schon horizontal rechts oben über dem Display, und die aux links mittig (etwas darüber) am Rand vertikal.

    Ist es von Vorteil wenn ich die Dritte Antenne (sie scheint nur dem Empfang zu dienen) nun diagonal setze?
    Da sie scheinbar nur empfängt, könnte ich den Polarisationsbereich damit ergänzen. Durch Reflektionen können die eingehenden Signale doch auch diagonal eintreffen, oder?
    Und bei einem Convertible kommt es ja auch vor, dass man das Gerät mal Hochkant hält. Diagonal geklebt wäre es dann identisch...



    Ein Problem nur bestimmte Module nutzen zu können, kenne ich vom hp compaq nx9005. Das hat zwar MiniPCI, aber leer und keine Antennen.
    Ich setzte Antennen ein, und versuchte es mit einer 2200bg.
    Das klappte nicht. Erst mit einer HP-Karte (450), und den Treibern von Broadcom funktionierte es.


    Heißt "Kein Problem", dass es keine techischen Unterschiede zwischen Intel-, und Fremdkarten gibt?
    Also dass die Intelkarte im Centrino-NB etwas kann/unterstützt dass mit Fremdkarten nicht geht.

    Und die Frage ob der WLAN-Knopf mit einer anderen Karte noch funktioniert.
     
  4. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Centrino ist, wie du schon richtig erkannt hast, eine Marktingplattform.
    Es kann durchaus sein, daß der "Wlanmonitor", der mit der Herstellersoftware kam, nicht mehr funktioniert, aber das ist ja kein Beinbruch. Wenn du einen Treiber installierst, tut es auch die windowseigene Applikation.

    Weiß ich nicht.

    Einfach ausprobieren.^^
    Die Garantie ist natürlich futsch bei so einer Aktion.
     
  5. Da kam eigentlich nicht die Intel-Aplikation. Ist zumindest nicht im Recovery drin.

    Garantie? Wenn die nicht länger ist als Gewährleistung...
    Und Gewährleistung verliert man nach deutschem Recht nicht durch so etwas.
    Auch wenn man das NB dafür "zerlegt". RAM-Upgrade kann bei manchem Gerät (eines kenne ich) auch einen Riegel unten haben, wärend der andere unter der Tastatur unter einem Blech liegt.
    Man darf sogar in seinen Sachem "rumbasteln". SIe können hinterher nur ablehnen, wenn ein beanstandeter Mangel damit nicht in Verbindung steht.
    Fummelt man am Scanner eines Multis rum (evtl. setzt man selbst eine Scheibe aus dem Baumarkt ein weil die Originale gebrochen ist [das dürfte wohl nie als Mangel durchgehen]), und bemängelt den Drucker, so geht das auf Gewährleistung.
    Auch wenn die Hersteller was anderes sagen.
    Das Recht ist da ziemlich eindeutig.
    Auch ein CPU-Upgrade ändert da nichts dran. Das ist nicht anders als wie mit dem Tower/Desktop, da gab es auch mal einen Hersteller der meinte Gewährleistung zu verweigern weil der PC geöffnet wurde (war in den Medien).
    Dass der so dumm war das so weit kommen zu lassen. Die hätten es besser wissen sollen.
    Ob PC oder NB, der Wechsel einer CPU ist identisch kritisch.
    Mal abegesehen vom zerlegen, kann es beim NB auch einfacher sein.
    Da gibt es beim PC ja Kühler. Dazu noch die alten freiliegenden DIEs, uiuiui. Beim NB sind die Kühler normalerweise einfach und gefahrlos aufzusetzen und zu fixieren.

    Wenn wegen einem beanstandeten Mangel ein Gerät nur noch ausgetauscht wird, ist es ja auch irrelevant, ob das Gerät schon andere Mängel hat (die nicht akzeptiert würden).
    Für den Hersteller ist es auch das Gleiche, ob der ein Gerät ohne weitere Mängel (selbstverschuldet) wegen eines speziellen Mangels ersetzt, oder ein Gerät mit solchen nicht Reklamationsfähigen Mängeln.
    Auch wenn der Kunde im zweiten Fall einen Vorteil hat, kann das ja nicht als Begründung dienen den gerechtfertigten Mangel abzulehnen.
     
  6. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Gewährleistung (eigentlich Sachmängelhaftung) ist gesetzlich geregelt und besteht 2 Jahre gegenüber dem Händler. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und du wußt beweisen, daß der Defekt schon beim Verkauf angelegt war.
    Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers und in die Bedingungen kann er schreiben was er will. Wenn da steht: "Durch das Öffnen des Geräts verlieren sie ihre Garantie", dann ist das halt so.
     

  7. Ich habe nichts gegenteiliges behauptet.
    Durch meine Ausführungen wollte ich gerade klarstellen dass "Garantie" nur etwas freiwilliges ist, und Gewährleistung nicht durch so etwas verloren geht bzw. nicht eingeschränkt werden kann.
     
  8. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Im Zweifelsfall wirst bei einem Schaden dann aber einen Gutachter bemühen müssen, denn der Händler wird, wenn das Gerät völlig zerlegt war, bestimmt nicht so kulant sein und nach Ablauf der ersten 6 Monate auf einen deinerseits Beweis zu verzichten, daß der Schaden schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts an den Kunden vorhanden war.
     
  9. Nein, die Situation ist genauso wie ohne Eingriff.

    Ansonsten könnte ein Händler immer sagen "ihre Schuld", und hoffen dass der Kunde Kosten für einen "Beweis" (Gutachterunwesen in D) scheut. Eine gut formulierte Erklärung warum das nicht im Zusammenhang mit den Aufrüstzerlegungen steht muss als Beweis reichen können. Wenn man das technisch korrekt darstellt, sollte das ausreichen. Ein "Gutachter" macht auch nicht mehr. Evtl. noch einen Detailscan der Oberfläche der Hauptplatine der beweist dass sie absolut unversehrt ist.
    "Beweislast" bedeutet nicht "Gutachter".



    In so einem Fall hat ein Händler kein Anrecht auf ein Gutachten.
    Ansonsten ist man wieder dabei, dass der Händler alles ablehnen kann.

    Es gibt rechtlich keinen Untersschied zwischen PC und NB.
    Und wer von euch akzeptiert eine Gewährleistungsabsage wenn ihr die GraKa in eurem PC gewechselt hattet?

    Wo soll der Ansatzpunkt sein? Bei den meisten Mängeln ist schon durch den normalen PC-Nutzer ersichtlich ob es etwas mit einem mal zerlegten PC zu tun haben könnte.
    Und dann ist das in einem Zweifel schnell ersichtlich wenn das Gerät geprüft wird.


    Es gibt einfach keine logische Grundlage für eine Ablehnung wegen solcher Aufrüstarbeiten. Das sehen auch Gerichter in der Regel so...
    EIne Haftpflicht würde das sofort annehmen.


    P.S.: Wenn man so ein NB verkauft ist es absolut rechtens, dass man nichts von der Aufrüstung erwähnt (abgesehen davon dass man eh damit wirbt was vom Standard abweicht).
    Auch wenn man mit der Rechnung und Restgewährleistung wirbt, muss man nichts "erklären", denn nach Deutschem Recht besteht die Gewährleistung unverändert und uneingeschränkt.....

    Es wäre ja noch schöner wenn man anfängt etwas zum eigenen Nachteil zu "erklären", nur weil Händler eine andere Rechtsauffassung haben und/oder absichtlich indirekt verbreiten (gezielte Verdummung/Falschinformation damit die Kunden sie nicht behelligen) nur um sich einen Vorteil zu verschaffen.
    Das sollte eigentlich schwer bestraft werden, wenn Händler auch nur indirekt rüberbringen dass etwas die Gewährleistung beeinträchtigt.

    Da werden Leute bestraft die privat jemand einen rechtlichen Tipp geben, aber solches Gesocks darf bei seinen Kunden solche rechtlichen Falschinformationen verbreiten :sorry: .
    Für Wirte die Rauchen lassen sind bis zu 50.000 Euro Strafe vorgesehen.
     
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