1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Chef muss private Internetnutzung erlauben

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Hotte63, Nov 4, 2008.

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  1. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ich habe von Lohnkosten gesprochen. In den Lohnkosten sind alle Kosten enthalten, die Dein Arbeitsplatz kostet. Das ist nicht nur Dein Lohn und dein Urlaubsgeld, nicht nur die Sozialabgaben und Unfallversicherung, die die Firma tragen muss.
    Da ist das Gebäude, die Maschinen, Werbung und Marketing, Ausfälle Zinsen für Firmenkredite, Entwicklungskosten für neue Produkte und und und. Die 40,- € sind für die meisten berufe noch zu Tief gegriffen. In den meisten Berufen dürften sich die Lohnkosten zwischen 50 und 100 € bewegen.

    Aber es gibt auch Leute, die 40,- € und viel, viel mehr die Stunde verdienen. Oft bekommen diese Leute aber nur ein geringes Festgehalt und werden nach Erfolg bezahlt.
     
  2. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Deine Behauptung ist nicht besser :rolleyes: ; der Begriff der "betrieblichen Übung" ist seit Jahrzehnten in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung verankert:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Übung

    Also nächstes Mal bitte erst informieren ;)
     
  3. yeTTiz

    yeTTiz Kbyte

    Das ist falsch, der Chef kann sich mit den Informationen die er daraus bekommt und nutzt eine Klage einhandeln, so das meistens der Betrieb geschlossen werden muss. Aber leider nutzen die meisten Chef die Informationen nicht oder die Arbeitnehmer wissen ihre Rechte nicht.

    Es geht sogar soweit das der Arbeitgeber die komplette Festplatte löschen muss, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber sagt die Festplatte sei Privat. Die Hardware gehört zwar immer noch dem Chef, aber die Informationen darf er nicht verwenden, das ist noch schlimmer als das Postgeheimnis.

    so long yeTTi

    PS: Datenschutz geht vor Betrieblichen Interessen.
     
  4. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Hier verwechselst du wohl etwas, denn Datenschutz ist betriebliches Interesse und daher kann jeder Firmeninhaber seine firmeninternen Computer kontrollieren und ggf. die Mitarbeiter zur Verantwortung ziehen.
     
  5. Carcasse

    Carcasse Byte

    So isses, in der Zentrale meiner letzten Firma sind in einem solchen Fall die PCs morgens weg gewesen.

    ...und ein paar Wochen später die Mitarbeiter...
    Da ging es nicht mal ums Surfen, nur um die Verbreitung von Informationen.
     
  6. Gri

    Gri Halbes Megabyte

    Da sieht man, dass das Vertrauen in dieser Firma ein Fremdwort ist. In so einer Firma möchte ich nicht arbeiten.
    Meiner Erfahrung nach, ein Gespräch mit dem Chef kann nie schaden, sogar im Gegenteil - es kann auch was bringen. Fehler kann jeder machen - das ist menschlich, aber viele Fehler kann man vermeiden.
     
  7. yeTTiz

    yeTTiz Kbyte

    Das ist so aus Sicht des Arbeitgebers, der Gesetzgeber sieht es jedoch etwas anders. Wenn allerdings die Arbeitnehmer nicht ihre Rechte nicht kennen bzw. sich durch eigenes falsch verhalten meinen sie hatte dadurch ihre Rechte verwirkt, kann natürlich der Arbeitgeber so leicht vorgehen.
    Das gleich gilt auch für Videoüberwachung, so darf nicht alles überwacht werden bzw. es darf nicht ausgewertet werden. Der Chef darf ein Videoüberwachungssystem installieren und bei z.B. einem Überfall die Aufnahmen auswerten, aber nicht um zusehen wann wer und wie oft wohin gegangen ist. Wie zuletzt bei Supermärkten bekannt geworden ist.
    Um eine Straftat zu verhindern darf man selbst keine Straftat begehen.

    Als Arbeitgeber darf man z.B. einen Fax und Mailserver installieren und alles speichern, dies muss er allerdings dem Personal mitteilen, dabei ist natürlich klar das private Faxe und Mails untersagt sind, jetzt könnte man noch übers Internet Daten versenden (Online-Email, FTP,...) dafür gibt es wie gesagt entsprechende Firewall die das unterbinden, bei zu Widerhandlungen kann der Chef abmahnen und bei Wiederholung die Kündigung aussprechen, dabei bleibt der PC des Arbeitnehmers unberührt.

    Aus diesem Grund wird in vielen Betrieben Skype nicht zugelassen, weil es nicht bzw. nur sehr schwer kontrolliert werden kann. Als Arbeitnehmer hat man aber kein Recht auf Skype.

    So long yetti

    PS: Nicht alles was gemacht wird, ist auch Richtig. Oder wird Richtig, weil man es macht. Wie heißt es so schon Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
     
  8. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Die kennen sie oft besser, als die Pflichten.
     
  9. derupsi

    derupsi Halbes Gigabyte

    Das ist einfach eine "Null"-Meldung um sich mal in der Presse wiederzufinden... :rolleyes:
     
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