1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Domain rechtlich erlaubt?

Discussion in 'Web-Know-how für die Homepage' started by hoerl, Feb 11, 2003.

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  1. hoerl

    hoerl Guest

    [gelöscht]
     
  2. robotangel

    robotangel Byte

    Jetzt mal eine rein Theoretische frage: Was heißt
    > Dann hätte ich etwas Pfeffer verstreuen müssen?
     
  3. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    >Allerdings wenn man bedenkt das er erst 15 ist ... und er sich allein auf den Stadtnamen als Domainbestandteil bezieht ...

    Hallo dieschi,

    <I>gerade deshalb</I> wollte ich Ihn ja nicht ins offene Messer rennen lassen...

    Denn wenn er das design Übernimmt und sich für die Website als Webmaster verantwortlich zeichnet, könnte dann die beworbene Firma mit Schadenersatzforderungen auf Ihn zukommen, weil die natürlich davon ausgehen, daß er alles korrekt, auch in rechtlicher Hinsicht, abwickelt.

    Aber wie gesagt... wer nicht will und sich dann meint, er muß beleidigt sein, weil man ihm darlegt, daß es nicht so einfach ist, wie er es sich vorstellt, dem kann man dann wirklich nicht helfen..., aber vielleicht liest er ja zumindest die Erläuterungen noch...*nicht recht dran glaube*

    Die Konsequenzen muß er dann halt selber tragen...

    mfg ghostrider
    [Diese Nachricht wurde von ghost rider am 11.02.2003 | 16:34 geändert.]
     
  4. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Sorry dieschi,

    daß ich mal etwas deutlicher geworden bin, aber so kann es ja dann auch nicht gehen..... . Das er jetzt seine Beiträge gelöscht hat...dazu kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

    Pauschal kann man aber nichts dazu sagen, wie eine richterliche Entscheidung ausfallen wird.

    Wie ich schon weiter vorne gesagt habe ist IMHO nicht der Ortsname in der angestrebten Domain ausschlaggebend sondern der eigentliche Name : "idl". Und hier dürfte die Namensähnlichkeit mit dem Lebensmitteldiscounter zu groß sein.

    Und er wäre nicht der erste, der dann einen Rückzieher machen müßte.

    Aktuelles Beispiel:

    In der Nachbarstadt wurde eine Geschenkebotique mit dem Namen "Merci" schon seit Jahren betrieben. Zufällig bekam das der gleichnamige Schokoladenhersteller mit, und bestand auf einer Namensänderung.

    Das Kompromißangebot der Betreiberin, auch die Schokolade ins Sortiment aufzunehmen und dadurch den Namen behalten zu können und die Kosten für Umgestaltung des ganzen Firmenauftritts (Birefköpfe , Preisschilder, Werbung, Telefonbucheintragungen usw.) sparen zu können, wurde Rigoros abgelehnt und stattdessen eine Unterlassungsklage erwirkt, die im Wiederholungsfalle einen Schadenersatz von ein paar Hunderttausend Euro vorsieht.

    Ähnliches könnte deshalb auch durch den Discounter passieren, vor allen Dingen, wenn man bedenkt, daß die ganzen "Abmahnungsklagen" sehr in Mode gekommen sind.

    Aber wie gesagt, wenn er nicht einen gut gemeinten Rat annehmen will... nicht mein Problem, aber dann braucht er nicht so großsspurig rumko**en.

    Wer nicht will, der hat eben schon...

    mfg ghostrider
    [Diese Nachricht wurde von ghost rider am 11.02.2003 | 16:22 geändert.]
     
  5. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    @ll:

    Auch eine aussagekräftige Reaktion, seine Beiträge zu löschen.... .

    Jedenfalls für alle Interessierten die Seite die ich bezüglich Domainnamensrecht über google gefunden habe:

    http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=Urteile+%2C+Domainnamensrecht&btnG=Google-Suche&meta=

    Sucht Euch das richtige selber raus.

    mfg ghostrider
     
  6. Plinius

    Plinius Viertel Gigabyte

    Warum erkundigst Du Dich nicht bei der Stadtverwaltung von Travemünde? Lass\' Dir ein o.k. schriftlich bestätigen.
     
  7. Plinius

    Plinius Viertel Gigabyte

    Pfeffer:---&gt;http://www.mdr.de/kinderwelt/checken/109885.html
     
  8. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    noch ein Tipp: kauf mal ein Lexikon oder Schlag bei google die Definition von "Beleidigung" nach....

    Meine Aussage war eine <B>Aufforderung</B>, und eine berechtigte noch dazu.

    Ich wiederhole es nochmals:

    Du wolltest einen Rat, und den hast Du bekommen. Aber anscheinend hältst Du es ja für unmöglich, daß andere Menschen eine größere Lebenserfahrung und Wissen haben, als Du... .

    Und wenn DU mich dann so agressiv angehst, nur weil ich Dir nicht huldige und Dir das sage was Du gerne hören möchtest, sondern <B>Fakten</B>, laße ich mich nicht von Dir so abkanzeln!

    Capice?

    Und wenn Du einen Rat von jemanden willst, der sich damit absolut auskennt, dann Frage bei der Anwaltskammer nach einem Rechtsanwalt, der sich auf Internetrecht / Domainrecht spezialiesiert hat.

    Abgesehen davon habe ich Dir bereits google ans Herz gelegt, wo Du mit sicherheit auf zahlreiche, einschlägige Gerichtsurteile zu "Vertipp / Ähnlichkeitsdomains" finden wirst.

    ghostrider
     
  9. hoerl

    hoerl Guest

    [gelöscht]
     
  10. robotangel

    robotangel Byte

    OK jetzt mal alle abregen. Einfach alle noch mal von vorne anfangen. Alles vergessen. Und noch mal auf den Ausgangsstandpunkt zurück versetzen. Obwohl ich "ghost rider" recht gebe.
     
  11. hoerl

    hoerl Guest

    [gelöscht]
     
  12. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    &gt;dann: "Beleidigung"

    Ich fordere Dich hiermit nochmals auf, zu belegen, wo ich Dich beleidigt haben sollte.

    Ansonsten ist es wohl besser, wenn Du dem Forum fern bleibst.

    ghostrider
     
  13. hoerl

    hoerl Guest

    [gelöscht]
     
  14. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hallo Plinius,

    nur so nebenbei:

    Ich glaub ich muß mir mal langsam eine extra Datenbank für die *Plonk*-erfassung einrichten... ;)

    ...wird ja langsam wirklich schlimm hier mit den Trollen...

    mfg ghostrider
     
  15. Plinius

    Plinius Viertel Gigabyte

    Wieso ist <I>Sandkasten</I> eine Beleidigung?
    Ghostrider wollte Dich - große Strategen planen heute noch im Sandkasten Aktionen - auffordern, alles noch einmal analytisch zu überdenken. Allso rege Dein jugendliches Blut ab.

    Bleib cool Junge

    salve
    [Diese Nachricht wurde von Plinius am 11.02.2003 | 15:24 geändert.]
     
  16. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hääää????

    Seit wann ist der Begriff "Sandkasten" eine Beleidigung? Bitte um einen Link zu einem richterlichen Urteil, daß diese Aussage von Dir bestätigt.

    Du wolltest einen Rat zur Domain und den hast Du bekommen, und wenn Du von vorneherein sagst: bitte sagt mir Eure Meinung, auch wenn ich sowieso bei meiner (eigenen), vorgefaßten Meinung bleiben werde, dann wäre es besser, wenn Du erst gar nicht fragen würdest.

    ghostrider

    (jetzt aber wirklich EOT)
     
  17. hoerl

    hoerl Guest

    [gelöscht]
     
  18. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    nun aber mal runter vom Gas, aber plötzlich! <B>Du</B> bist hier <B>nicht</B> in der Position einen sochen Ton anzuschlagen.

    <B>Du</B> wolltest unseren Rat!</B> ...Und Du hast von mir einen bekommen!

    Also überlege Dir gefälligst wie Du mit erwachsenen Leuten redest! Mich persönlich interessiert es einen feuchten Kehrricht, ob ihr hinterher eine Klage am Hals habt... .

    Geh auf google und suche nach den einschlägigen Urteilen zu "Verwechslungsdomains" die genau dieses Problem behandelt.

    Und am besten geh wieder zurück in Deinen Sandkasten, wo Du hergekommen bist!

    EOT / EOD *PLONK*

    ghostrider
     
  19. hoerl

    hoerl Guest

    [gelöscht]
     
  20. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    wenn dann kann ich Dir nur raten, die Abkürzung"IDL" nicht zu verwenden sondern, den ausgeschriebenen Namen der Firma.

    Denn es ist anzunehmen, daß der bekannte Lebensmitteldiscounter "LIDL" wegen Verwechslungsgefahr eine Unterlassungserklärung / Klage anstreben wird, was unter Umständen ganz schön teuer werden kann.

    Abgesehen davon, solltest Du Dir <B>d r i n g e n s d </B> die Nutzungsbedingungen des Forums zu Gemüte führen.

    mfg ghostrider
     
Thread Status:
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