1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dismiss Notice

Eplus ignoriert Kündigung

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by confessions, Sep 10, 2009.

Thread Status:
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  1. leider kann ich Dir nicht helfen, habe aber eine ähnliche Erfahrung gemacht und möchte sie gerne schildern:

    Rechtzeitig am 23.08.09 habe ich meinen Mobilfunkvertrag bei Eplus, der Anfang Dezember 2 Jahre läuft, per Email gekündigt. Nach einer Werbemail, "reden Sie mit uns, wollen Sie uns wirklich verlassen...", habe ich erneut per Email um Bestätigung der Kündigung gebeten.
    Dann bekam ich am 25.08.09 den Hinweis, dass ich die Kündigung mit eingescannter Unterschrift versenden sollte. Das leuchtet ein und ich habe es getan, am selben Tag, als PDF-Datei im Anhang.
    Darauf hin bekam ich überhaupt keine Antwort mehr. Zusätzlich habe ich am 28.08.09 (weil die Zeit drängt) eine schriftliche Kündigung nach Potsdam mit der Post geschickt, aber nicht als Einschreiben, sondern mit einem normalen Brief.
    Nach weiteren Nachfragen von mir per mail, schickte man mir eine Nachricht (Auszug aus original mail):

    Sehr geehrte Frau .....,
    Aus systemtechnischen Gründen können wir nicht alle Dateianhänge öffnen. Folgende Dateiformate können durch uns geöffnet werden:

    .doc (Word-Dokument)
    .pdf (Arcobat Reader Dokument)
    .ppt (Power Point Dokument)
    .pps (Power Point Dokument)
    .xls (EXCEL-Dokument)

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, uns .jpg, .tif, sowie .bmp Dateien zukommen zu lassen. Diese fügen Sie einfach in ein Word, Acrobat oder Power Point Dokument ein und senden uns diese dann zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr E-Plus Team


    Jetzt fühlte ich mich richtig auf den Arm genommen, denn ich hatte ja den Anhang als PDf-Datei gesendet. Die haben also erfolgreich den fristgemäßen Kündigungstermin verzögert.

    Ich wies darauf hin, dass ich die Anlage bereits nach Ihren Kriterien zum fristgerechten Termin versendet hatte und sendete nochmals meine Kündigung als PDF-Datei und als Word-Dokument ab.
    Beides könne nach Auskunft von Eplus geöffnet werden.

    Seither habe ich nie wieder eine Antwort bekommen, trotz mehrere Anfragen.
    Ein Telefonat mit dem Kundenservice ergab, dass die Kündigung nicht registriert war und man mir nicht helfen könne, ich müsse das schriftlich regeln.
    Bei diesem Gespräch wollte man mich erst abwimmeln, "ich sei bei denen nicht richtig und müsste mich an Vybemobil wenden". Nachdem ich sagte, dass man mir aber diese Telefonnummer per Email zugesendet habe, wurde der Mensch aus dem Kundenservice extrem unfreundlich. Darum kümmern könne er sich nicht.
    Was soll ich denn nun machen.
    Weder auf meine Kündigung per Email, noch die schriftliche erhalte ich eine Antwort, d.h., es wird einfach ignoriert.
    ich möchte dieses überteuerten Vertrag nicht weiter führen, kann es aber auch telefonisch nicht klären.
    Hat jemand einen Tipp für mich?
    Danke für eure Hilfe und schließt, wenn ihr diesen Terror vermeiden wollt keine Verträge bei Eplus ab.
     
  2. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Hallo,

    nicht an alte Threads dranhängen, zukünftig auch nach den zugestimmten Regeln handeln.

    Weiter gehts...
     
  3. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Oder Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, dazu im Einschreiben eine Kündigungsbestätigung fordern.

    Vor allem, nicht auf den letzten Drücker kündigen, sondern so rechtzeitig, dass man noch Zeit hat, Unstimmigkeiten zu beseitigen. Manche Verträge kündige ich schon kurz nach Abschluss des Vertrages.
     
  4. ok, wie ersellt man ein neues Thema?

    Der Hinweis auf eine vorzeitigere Kündigung ist hier nicht sehr hilfreich. Fakt ist doch, dass ich fristgerecht gekündigt habe.
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Eine Kündigung schickt man per Einschreiben/Rückschein. Am besten noch ein Zeuge dazu, der bestätigen kann, dass der Brief so versandt wurde und es gibt eigentlich bei keiner Firma Probleme.
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Fakt ist auch, dass du das aber nicht nachweisen kannst.
     
  7. X.MAN

    X.MAN Moderator

  8. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Beweise denen einfach, dass du fristgerecht gekündigt hast, lege denen schriftliche Beweise vor. Kannst du nicht, dann hat sich der Vertrag wohl um ein Jahr verlängert.

    Achtung, kündige den Vertrag am besten sofort zum nächsten Kündigungstermin, dieses mal per Einschreiben mit Rückschein.

    Und das nächste Handy kaufst Du Dir selber, dann brauchst du auch keine überteuerten Verträge abschließen. Was meinst du, womit die subventionierten Handys bezahlt werden?
     
  9. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > Achtung, kündige den Vertrag am besten sofort zum nächsten Kündigungstermin, dieses mal per Einschreiben mit Rückschein.

    :idee: mach Dir das doch endlich mal als Signatur, spart jede Menge Abbeit! :D :bussi:
     
  10. Hallo EBehrmann,
    ist denn meine gespeicherte Email mit dem Anhang der Kündigung nun ein Nachweis oder nicht?
     
  11. Hallo Scasi,

    leider weiß ich nicht was Du meinst. Bin wohl leider schon erheblich älter als ihr und diese Geschichte hier ist eine Herausforderung.

    Diesen Vertrag mit Eplus habe ich im Dezember vor 2 Jahren für meinen Sohn abgeschlossen, weil er sich dieses Handy zu Weihnachten gewünscht hat. Jetzt bin ich seit Kürze ohne Job und kann ihn mir einfach nicht mehr leisten. Als ich von Eplus die Email erhielt, meine Kündigung mit eingescannter Unterschrift zu versenden, ging für mich daraus hervor, dass die es auch akzeptieren und mir nciht stattdessen einen Strich daraus drehen.
    Beim nächsten mal bin ich auch schlauer.
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    nein .
     
  13. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ confessions
    Du musst beweisen, dass eplus das Schreiben erhalten hat, nicht, dass du es versendet hast. darum auch Schreiben mit Rückschein.

    Wenn eplus Dir bestätigt hätte, dass sie das Schreiben erhalten haben, dann hättest Du einen Beweis.

    Also, wie gesagt, jetzt per Einschreiben mit Rückschein kündigen, das eine Jahr die Grundgebühr (telefonieren musst du auf den Vertrag ja nicht) als Lehrgeld zahlen und beim nächsten mal ein Handy im Handel kaufen.

    Ansonsten läßt du den Nutznießer des Handys, Deinen Sohn, die Gebühren tragen, z.B. mit seinem Taschengeld.
     
  14. urmel511

    urmel511 Byte

    Deine Kündigung per Mail ist wirksam.

    Hier das Urteil dazu:
    Az.: 30 C 730/08

    Vertragskündigung per E-Mail - AG Frankfurt/Main vom 23.10.2008 - Az. 30 C 730/08-25
    9. März 2009

    Verträge können grundsätzlich auch per E-Mail gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Die Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie in der Mailbox des Empfängers abrufbar gespeichert ist. Auf den tatsächlichen Abruf des Empfängers und eine entsprechende Lesebestätigung kommt es dabei nicht an.

    Urteil des AG Frankfurt/Main vom 23.10.2008
    Aktenzeichen: 30 C 730/08-25
     
  15. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...und das willst du dann wie konkret als Versender beweisen?
     
  16. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Zudem wird eine EMail in der Regel nicht als "schriftliche Kündigung" angesehen. Und die ist von E-Plus gefordert.
     
  17. Eplus hat mich aber in einer Email darauf hingewiesen, dass sie diese Form akzeptieren.
    Zitat:
    "Senden Sie uns Ihren Kündigungswunsch bitte noch einmal unterschrieben
    (mit eingescannter Unterschrift auf dem Dokument) als E-Mail"
     
  18. urmel511

    urmel511 Byte

    Es reicht lediglich der Ausdruck der Mail, und da steht drauf, wann und um wieviel Uhr sie versendet wurde.

    "Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 23. Oktober 2008 (Az: 30 C 730/08-25), angenommen, dass dem Absender einer E-Mail, der nachweisen kann, dass er die E-Mail verschickt hat, der Beweis des ersten Anscheins zur Seite steht, dass die von ihm versandte E-Mail auch bei dem Empfänger eingegangen ist. Das Gericht lässt es für die Annahme des Zugangs genügen, dass die E-Mail abgesendet und nicht als unzustellbar zurück gelangt ist. Für den Beweis des ersten Anscheins hat es die Vorlage des Ausdrucks der gesendeten E-Mail als ausreichend erachtet."

    Somit hat eplus hier die Popokarte, die Kündigung ist wirksam, er kann den Versand der Kündigungsmail anhand des Ausdruckes nachweisen. Und E-Plus akzeptiert auch E-Mail Kündigungen.

    Ich persönlich würde das ganze nun ausdrucken (kompletter Mailverkehr) und denen das per Einschreiben / Rückschein zuschicken, inklusive des Urteilsspruches.
     
  19. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    das ist ja nur ein Urteil, gegen das afaik auch noch eine Berufung läuft - und in D-Land entscheiden Gerichte doch eh alle wie sie wollen ... :rolleyes:
     
  20. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Das Ausdrucken der EMail war aber auch in dem genannten Verfahren nicht ausreichend. Google mal danach.
    Der Kunde hat zusätzlich beweisen können, dass er keine Nachricht über die fehlgeschlagene Zustellung der EMail bekommen hat (wie auch immer man beweisen kann etwas nicht bekommen zu haben.)

    Und ich denke das zu beweisen wird nicht ganz so einfach sein.

    Zudem geht das ganze ja noch in die Berufung und ich gehe doch mal ganz stark davon aus, dass das Urteil wieder kassiert wird... wo kämen wir denn sonst hin...
     
Thread Status:
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