1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

FritzMedia 8040 Nur Schrot und Betrug?

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by mr.storage, Dec 15, 2009.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Also ein Problem zwischen Käufer und Verkäufer.

    Womöglich hat 1und1 oder Maxdome oder wer auch immer da die Firmware selber verändert oder verändern lassen und AVM weiß wirklich nix davon.
     
  2. mr.storage

    mr.storage Byte

    Momentan sehe ich das harrgenauso wie du...

    Grüsse
     
  3. Indako

    Indako Kbyte

    Um bei deinem Beispiel zu bleiben, auch bei einer Glühlampe solltest du dich beim Verkäufer genau Informieren. Die Sehen z.B. alle gleich aus, haben die gleiche Fassung. Sie haben aber unterschiedliche Leistungen und Leuchten dadurch unterschiedlich hell.

    Und ums Extrem zu machen, es gibt auch Glühlampen für 400 Volt, aber auch welche für 24Volt. Und wenn du dich nicht beim Verkäufer informierst und die Glühlampe reinschraubst, dann wunderst du dich im ersten Fall warum 100 Watt so dunkel sind, im zweiten Fall warum 100 Watt so hell sind für ein paar Sekunden.

    Im übrigen auch Händys siehst du Ihr Branding nicht unbedingt an. Weder am Aussehen noch an der Beschriftung ist es oft zu sehen. Vor dem Kauf kann man mit Erfahrung es höchstens am Provider oder durch Nachfrage fest machen. Es gibt sogar bei Providern diese Händys zum Normalpreis. So kann man es nicht mal am Preis fest machen.

    Also wie dir hier geraten wurde. Dein Händler ist dein Ansprechpartner. AVM hat mit dem seinen Machenschaften nichts zu tun.

    Andere Möglichkeit, warte ab bis AVM eine neue Firmware für dein Gerät raus bringt. Mit ein paar Tricks und guten Computerkenntnissen kann man die dann deinem Gerät aufzwingen und dein Gerät entsprechend den Angaben auf der AVM-Seite wie ein Orginalgerät nutzen.
     
  4. mr.storage

    mr.storage Byte

    Ok dann nochmal für die ganz schnellen:

    Ich hab mich beimn Hersteller und anders wo vorher über das Gerät informiert.
    bei Handy lassen sich spätestens vom hersteller Brandings rückgängig machen so dass sie wieder den vollen funktionsumfang von vorher haben.
    Anders ist dies bei Handys die beispielsweise explizit für den Anbieter Vodafone hergestellt wurden. Diese funktionieren jedoch von vornherrein mit dem gleichen funktionsumfang.
    Bei diesem Gerät wurde nachträglich der Funktionsumfang eingeschränkt, womit daraus ein anderes Gerät wurde das demnach anders zu bennen ist.
    Dann habe ich nicht nur AVM sondern auch meinen Händler angeschrieben der mir inzwischen bestätigt hat das dieser auch nicht wuste dass die Funktion eingeschränkt wurde.
    Es bleibt dennoch dabei as der Hersteller sein Produkt anders beschreibt als es beim Endkunen ankommt. Der Hersteller ist also nicht ganz unschuldig dran.
    Die Firmware liesse sich so leicht abändern, indem man die eine Zeile in der Software entfernt die automatisch Maxdome startet anstatt das Startmenü zu zeigen (wo man das mediacenter starten kann).

    Und ausserdem schreibe ich das jetzt auch zum dritten mal. Für alle die ganz schnell lesen...

    Grüsse
     
  5. Indako

    Indako Kbyte


    Also ich kann auf dem Bild bei AVM eindeutig nicht die Aufschrift Maxdome sehen. Diese Aufschrift kann ich nur bei 1&1 sehen. Somit ist schon allein von der Aufschrift auf dem Gerät eindeutig, das dein Gerät nicht das Gerät ist was von AVM auf der Internetseite Allgemein angeboten wird.

    Im übrigen Hängen Maxdome und 1&1 über die United Internet AG zusammen. Damit ist auch schon klar warum es diese Bindung im Gerät von 1&1 gibt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Maxdome
    http://de.wikipedia.org/wiki/United_Internet
     
  6. mr.storage

    mr.storage Byte

    Du ob es aufgeruckt ist oder nicht. Es bleibt bei der gleichen Produktbezeichnung und somit bei der gleichen Produktbeschreibung. Um ein neues Gerät draus zu machen muss es neu benannt werden, so dass man eine neue Produktbeschreibung drauf setzen kann (oder sie sich vorenthalten kann). Bei so ziemlich jedem Notebook steht auch drauf für welches Betriebssystem das Gerät optimiert wurde (für das jeweils aktuelle von microsoft). Dennoch ist dies nicht gleichbedeutend mit (funktioniert ausschliesslich mit diesem system). Hier ist die Aufschrift also keine Funktionseinschränkung. Warum sollte sie sie also hier sein?
    Ich mein dass die Funktionen eines vordefinierten Gerätes erweitert werden dagegen hat keiner was und es ist auch im Sinne des Marketing. Und das die nagelneue Funktionserweiterung per Aufdruck geworben wird mag zwar weniger schön aussehen ist aber auch nicht so schlimm. In diesem Fall wurden sie aber eingeschränkt (es wurden funktionen entfernt). Und niemand hielt es für nötig irgendjemanden bescheid zu sagen. Das währ in etwa so also müstest du jetzt immer zur nächsten Postfilliale um deine Briefe abzuholen und keiner sagt es dir.

    Grüsse
     
  7. Sele

    Sele Freund des Forums

    Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Erkenntnis?
     
  8. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Was passiert, wenn Du statt der verlangten Zugangsdaten nur irgendwelches Kauderwelch eingibst?
    Oder ist das Gerät so lange nicht bedienbar, bis Du korrekte Zugangseindaten eingegeben hättest?
     
  9. mr.storage

    mr.storage Byte

    Also bei der rechtlichen Grundlage muss ich mich echt wundern. Kaufst du gern Sachen die falsch beschrieben wurden oder nicht das können was sie können sollten? Die Rechtsgrundlage sollte somit eigendlich klar sein. Es ist der "Betrug" (ob in bösswilliger und nicht bösswilliger absicht ist hier gleich). Fakt ist nunmal ich habe was erhalten was ich nicht gekauft habe.

    Ja mann muss leider korrekte Zugangsdaten eingeben. Das Gerät funktioniert ohne den Service Maxdome nicht. Dabei war Maxdome ursprünglich nur eine zusätzliche Funktion in diesem Gerät.

    Grüsse
     
  10. -humi-

    -humi- Joker

    bevor sich jemand auf deine Verleumdungsäusserungen einlässt und sich damit Probleme einhandelt
    :zu:
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page