1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Garantie Notebook

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by CurtUZ, Jul 31, 2003.

Thread Status:
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  1. CurtUZ

    CurtUZ Byte

    Hallo,
    im März 2002 kaufte ich ein HP omnibook 500. Dieses Gerät ist inzwischen defekt. der Händler lehnt eine kostenlose Garantie- bzw. Gewährleistung ab und bietet mir gegen eine Pauschale von 745,-- ? eine Reparatur an. Ich bin der Meinung, dass ab Januar 2002 doch eine 2 jährige Garantiezeit besteht. Was soll ich machen?

    Gruß aus Bochum
    Jörg
     
  2. Edolino

    Edolino ROM

    Gar nichts muss der Händler bezahlen wenn der Mangel nicht auf ihn zurückzuführen ist oder keine Garantie besteht.
     
  3. dooyou

    dooyou Halbes Megabyte

    du wirst keine chance haben. meines wissens nach gibt HP nur 1 Jahr Garantie auf seine Notebooks!
    Die ist ja im März 2003 abgelaufen, pech gehabt.
    Die 2 Jährige Gewährleistung bleibt davon unberührt die du gegenüber dem Händler hast, sofern der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war, bzw. ein Folgeschaden durch einen Fehler im Gerät der beim Kauf vorhanden war entstanden ist.

    Da das wohl nur ein "normaler" Defekt ist der auftreten kann bei einem Notebook und es nicht schon beim Kauf fehlerhaft war musst du die kosten Tragen, der Händler muss dir nur den Transport zum Hersteller bezahlen, die Reperatur du!

    Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln!
     
  4. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hallo Jörg,

    es lag durchaus nicht in meiner Absicht, Deinen Thread mit einem Streit zu belegen. Jedoch nehme ich entsprechend Stellung, wenn ich öffentlich angegriffen werde. Ich denke es ist durchaus legitim dies zu tun.

    Ich persönlich finde es auch nicht gut, wenn solche Dinge passieren, aber so ist es ab und zu nun mal. Ganz läßt es sich nicht vermeiden.

    Ich hoffe, Dir konnten meine Links weiterhelfen.

    Nix für ungut.

    In diesem Sinne....

    mfg ghostrider

    PS:

    Schau mal meine anderen Beiträge an, daraus geht schon hervor, daß ich NICHT zu den permanenten Streithanseln dieses Forums gehöre ;)
     
  5. jotrabo

    jotrabo ROM

    hallo maenneken,

    dein streit mit ghost rider geht mich an sich gar nichts an. ihr solltet euere kriegsspiele demnächst auf neutralem Boden ausfechten. es ist leider nicht erfreulich, dass dadurch sehr wenig andere leser geantwortet haben.

    gruß

    jörg
     
  6. jotrabo

    jotrabo ROM

    Hallo ghost rider,

    es ist nicht gerade erfreulich, dass Du und maenneken hier im Forum eure Streitigkeiten austragt, dadurch bekomme ich leider keine weiteren Kommentare von anderen Lesern.

    Streitet euch doch bitte demnächst woanders.

    Gruß

    Jörg
     
  7. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    auf diese Antwort erübrigt sich jeglicher Kommentar...

    mfg ghostrider

    EOD
     
  8. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi nochmal,

    kleiner Nachtrag zu:

    >Wenn ich hier etwas behaupte, bin ich meist in der Lage, dazu auch die passenden Quellen zu liefern.

    >Wink mit dem Zaunpfahl verstanden?

    Warum postest Du dann nicht die Quelle aus der hervorgeht, daß es <B>NICHT</B> so ist, wie ich es sage?

    Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.....

    mfg ghostrider
     
  9. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hallo jörg

    hier kannst Du Dir auch noch Infos holen:

    http://www.verbraucherzentrale.de/UNIQ1059484498077812262/doc1266A.html

    und :

    https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/SES54803801//doc237B.html

    mfg ghostrider
    [Diese Nachricht wurde von ghost rider am 31.07.2003 | 17:35 geändert.]
     
  10. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    keine Sorge, werd ich machen...
    dauert aber ein klein wenig....

    mfg ghostrider
     
  11. CurtUZ

    CurtUZ Byte

    Moinsen,

    also ich hab da keine Probleme gehabt wo mein Brenner abgeraucht is.

    Hab HP angerufen S/N-Nummer ...Bla Bla Bla ... Wir schicken jemanden.

    Der kam dann auch, brachte nen neuen Brenner und hat den alten mitgenommen.

    Und wie ich vorher beim Händler war um das Ding umzutauschen sagt der mir: HP ist dein Mann - und so wars dann auch.

    cya CurtUZ
     
  12. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    &gt;Wenn ich hier etwas behaupte, bin ich meist in der Lage, dazu auch die passenden Quellen zu liefern.

    Habe ich doch gemacht : Quelle: Verbraucherzentrale

    &gt;Selbst wenn ich, wie du, ständig den guten Ratschlag "Google hilft" verwende, steht dabei meist auch der ensprechende Suchbegriff.

    Ein wenig Eigeninitative von den Forenusern zu erwarten dürfte ja wohl nicht zu viel verlangt sein, oder? Ein Forum ist schließlich <B>nicht</B> dazu da, daß man alles gleich vorgekaut, in mundgerechten Häppchen auf dem Silbertablett serviert bekommt.

    EOD

    mfg ghostrider
     
  13. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    wenn Du nichts besseres zu tun hast als ständig mir ans Bein zu pinkeln, dann bleib bitte diesem Forum fern, danke.

    Ich habe Dir keinen Grund gegeben, so ausfallend zu werden, was ja nicht nur in diesem Thread der Fall war....

    Zur Quellenangabe:

    Jede Verbraucherzentrale wird Dir meine Aussage bestätigen, denn der Tipp wurde mal bei "Ratgeber Recht" gesendet und kam von einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale NRW.

    mfg ghostrider
     
  14. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hallo Jörg,

    was der Händler zur Reparaturpauschale sagt ist völlig egal. Der kann ja viel erzählen... . Ruf einfach direkt mal bei HP an und kläre das ab, nenne denen auch den Namen des Händlers und schildere HP den Fall. Ich denke die werden Deinem Händler auf die Füße treten... und laße Dir die Gewährleistung / Pauschalsatz von HP schriftlich bestätigen.

    Wie Dir meine Vorredner schon gesagt haben, dürftest Du gute Karten haben, die Garantie durchzusetzen... laß Dich also nicht ins Boxhorn jagen und halte uns auf dem Laufenden.

    mfg ghostrider
     
  15. jotrabo

    jotrabo ROM

    Hallo CurtUZ,
    die von HP sind genauso stur und verweisen immer zum Händler.

    mfg
    Jörg
     
  16. jotrabo

    jotrabo ROM

    Hallo ghostrider,
    lt. Händler soll die Herstellerreparaturpauschale 745,00 ? betragen, hart wie. Bei einem Gerät welches einen Neupreis von über 2200,-- ? hatte doch wohl etwas heftig. Ich meine, dass ich auf der kostenlosen Reparatur bzw. Gewährleistung bestehen müßte, oder etwa nicht?

    mfg jörg
     
  17. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    zu den Garantiezeiten wurde Dir ja schon einiges gesagt. Sollte der Händler sich weigern empfehle ich Dir, dich an eine Verbraucherzentrale zu wenden.

    Sollte alles nix nutzen, dann frag bei HP wegen der Herstellerreperaturpauschale an und laße die Dir schriftlich bestätigen. Über diese sind die Händler <B>verpflichtet</B>, egal um welches Elektrogerät es sich handelt, dieses <B>unabhängig vom Fehler</B>, zum Preis der Herstellerpauschale zu reparieren.

    mfg ghostrider
     
  18. CurtUZ

    CurtUZ Byte

    Moinsen,

    Wenn bei dem Notebook ne Telefonnummer von HP dabei war und
    irgentwo so}n Aufkleber mit S/N - Nummer hängt, dann ruf die Jungs von HP an.

    cya CurtUZ
     
  19. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    das ist sicherlich noch die alte Ausgabe mit dem 1 Jahr, ab dem 01.01.02 gilt autom. 2 Jahre auch wenn in den Bedingungen etwas anderes steht. Man kann dich nicht schelchter stellen als das was die gesetzl. Vorgaben vorgeben.
    Setz dich mit HP in Verbindung und der Rest sollte seinen Weg gehen, wenn nicht ab zum Anwalt oder Verbraucherberatung.

    Andreas
     
  20. jotrabo

    jotrabo ROM

    Hallo,
    habe gerade in der Garantiebestimmung HP nachgesehen, dort steht 1 Jahr Gewährleistung HP. Kann HP sich eine eigene Garantiebestimmung schnitzen oder gilt nicht automatisch BGB 2 Jahre. Auf der Händlerrechnung ist keinerlei Vermerk über Garantiezeit vorhanden.

    Gruß

    Jörg
     
Thread Status:
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