1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Garantie Notebook

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by CurtUZ, Jul 31, 2003.

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  1. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    neee eben nicht, du darfst abweichend vom BGB die Bedingungen besser stellen und wenn dies der Fall, z.B. beim Vor-Ort Service ist, so kann er den ohne weiteres in Anspruch nehmen und den Händler dabei übergehen.

    Schau dir doch mal die meisten Bedingungen seitens der TFT-Hersteller an ... zunächst die übliche Garantie/ Gewährleistung, darüber hinaus der Vor-Ort Service und der wird meines Wissens sehr häufig in Anspruch genommen.

    Andreas
     
  2. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    es kommt auf die Bestimmungen seitens HP an, hast du eine 2jährige Garantie oder aber die übliche Garantie mit anschl. Gewährleistung, evtl. hast du ja auch Vor-Ort Garantie. Schau mal in die Unterlagen rein.
    Ansonsten mal den Support von HP in Deutschland anrufen oder Mailkontakt aufnehmen.

    Andreas
     
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