1. Liebe Forumsgemeinde,

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Hood.de -> muss man verkaufen?

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by michi89, Jan 23, 2009.

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  1. michi89

    michi89 Byte

    Hallo
    besteht bei hood.de rechtlich die pflicht dazu einen von einer person ersteigerten artikel zu verkaufen?
    Oder hat man die Möglichkeit (falls das letzte Gebot geringer als erwartet ist) ohne folgen vom kaufvertrag, falls überhaupt einer zustande kommt, zurückzutreten
    mfg
     
  2. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Auch wenn sich das Auktion nennt, bei ebay und co kommt immer ein Kaufvertrag zustande und der ist in der Regel bindend.
     
  3. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Was für ein Scherzkeks.
    Dir ist scheinbar nicht bewusst, was eine Versteigerung ist und welche Folgen daraus entstehen können.
     
  4. michi89

    michi89 Byte

    hallo
    vielen dank für die tipps!

    dann werde ich lieber zum sofort kauf preis anbieten
    gruss
     
  5. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    .... oder einfach den Startpreis höher ansetzen ;-)
     
  6. michi89

    michi89 Byte

    oder so :P
     
  7. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Du solltest dir die Geschäftsbedingungen bei Hood.de durchlesen, dort steht drin ob und wann du die Versteigerung zurück nehmen kannst.
    Bei Ibäh gibt es zumindest solch eine Regelung!

    Gruß kingjon
     
  8. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Wozu?
    Wenn ich etwas versteigere und der von mir gewünschte Betrag wird nicht erreicht dann habe ich eben Pech gehabt oder den falschen Startpreis gewählt.
    Der Käufer hat das uneingeschränkte Recht, den Artikel, zu dem von ihm ersteigerten Betrag zu erhalten.
    Dazu brauche ich keine Geschäftsbedingungen lesen, das gebietet der menschliche Anstand.
     
  9. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Auf der einen Seite stimme ich dir zu, jedoch gibt es ja auch berechtigte Gründe für eine Angebotsrücknahme wie zb. Verlust, Beschädigung oder ähnliches!

    Bei Hood.de habe ich auf dieser Seite folgendes gefunden:
    Was passiert, wenn ein Verkäufer vor Zeitablauf einer Auktion diese vorzeitig beendet?
    Nach der derzeitigen Rechtsprechung durch das Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 O 93/05 sowie des LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004, Aktenzeichen 4 O 293/04, kommt auch dann ein Vertragsschluss zwischen dem zu dem Zeitpunkt der Rücknahme des Angebotes Höchstbietenden und dem Anbieter zustande, wenn dieser das Angebot vor Auktionsende zurücknimmt.

    Dabei wird aber nicht beschrieben inwieweit die Angebotsrücknahme zu erfolgen ist?

    Bei Ebay.de sieht es anders aus, dort ist von einem Zeitraum von 12h vor Auktionsende die Rede. Genaueres ist auf dieser Seite zu finden.

    Warum nun so unterschiedliche AGB's bestehen ist mir unverständlich ebenso das Fehlen einer genaueren Regelung bei Hood.de?
    Ich persönlich bin der Meinung, das eine Rücknahme aufgrund eines nicht erwünschten Preises, unehrenhaft ist! Im übrigen werden die Gebote ja erst zum Ende der Auktion höher, von daher gibt es wohl auch die 12h-Regel bei Ebay und die Verpflichtung zum Verkauf.

    Gruß kingjon
     
  10. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wenn eine Sache nicht mehr geliefert werden kann, ist es wohl kaum möglich einen Vertrag zu erfüllen. Wenn kein Schadenersatz für diesen Fall vereinbart ist, ist für den Käufer schlicht nichts zu holen. Ihm ist zudem auch kein Nachteil entstanden, auf den er sich berufen könnte. Letztlich bleibt immer noch das Thema des "Irrtums". Natürlich ist es moralisch nicht in Ordnung, aber auf dem Rechtsweg dürfte da wenig zu machen sein, insbesondere wenn es sich um einen privaten Verkauf handelt.



    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
  11. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Klar gibt es diese Gründe. Aber der TO hat von diesem hier gesprochen

    und genau darauf bezieht sich auch mein Statement. ;-)
     
  12. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Na ja, wenn ich in einer Versteigerung etwas anbiete muss ich auch dafür sorgen, dass es am Ende auch geliefert werden kann.
    Andernfalls könnte ich ja ein und denselben Artikel bei mehreren Auktionshäusern zur gleichen Zeit versteigern und am Ende würde immer jemand leer ausgehen.
     
  13. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    "Müssen" muss überhaupt nicht.

    Ja und, wer sollte dich (und womit) daran hindern?
     
  14. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Ach so, wusste gar nicht, dass man auch Dinge versteigern kann die man gar nicht besitzt.
    Aber ok, jetzt bin ich wieder ein Stück schlauer.
    Ein dickes DANKE dafür. ;)
     
  15. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wo habe ich das geschrieben?
     
  16. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Das ist die logische Schlussfolgerung aus deinem Beitrag.
     
    Last edited: Jan 24, 2009
  17. Andreas Schrobback aus zu Hood.de - Aloso ich bin der Meinung man muss nichts bei Hood verkaufen, steht so auch nicht in den AGB's :jump:
     
  18. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Geschäftsbedingungen solllte man IMMER lesen. Weil sie ggf. für beide Seiten bindend sein können. Und wenn da z. B. drinsteht, dass Verkäufer ihr Angebot rückgängig machen können, wenn der Preis nicht stimmt...

    Theoretisch wohlgemerkt.
     
  19. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö, das ist deine Schlussfolgerung und logisch ist sie in keinem Fall:

     
  20. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Na gut, dann bringen wir das leidige Thema anhand eines Beispiels zum Abschluss:

    Einmal angenommen ich habe einen MP3-Player zu verkaufen und biete
    diesen Player in zwei Auktionshäusern gleichzeitig an, dann habe ich
    ihn im besten Falle an zwei Leute gleichzeitig versteigert.
    Da ich aber nur einen in meinem Besitz habe, muss ich einem der beiden
    Ersteigerer die lange Nase zeigen und sagen "Tut mir leid, du gehst
    leer aus, DU bist der Looser".
    Diese Vorgehensweise ist aber in meinen Augen absolut unlauter da jeder,
    der bei einer Versteigerung teilnimmt davon ausgehen muss und darf,
    dass er den Artikel bei Zuschlag auch erhält.

    Wenn du das anders siehst, dann ist das eben so.
     
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