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"rechtsfrage" zu ebay

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Aquaba84, Nov 16, 2003.

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  1. Aquaba84

    Aquaba84 Kbyte

    hallo, ich hätte mal eine frage zu einer auktion bei ebay

    hab gerade eine auktion gefunden, bei der sich jemand im preis vertippt hat (149 euro statt 249 eruo) es gibt auch nur den knopp "sofort kaufen"
    er hat aber noch am selben tag den fehler bemerkt und hingeschreieben, das es halt 249 kostet und er alle käufe ablehnt, die auf 149 eruo bestehen würde. nun ist das ja ein echtes schnäppchen, mich würde aber mal interessieren, ob er damit durchkäme und ob ich auf die 149 bestehen könnte und er mir das verkaufen MÜSSTE zu dem preis (also rechtlich gesehn).

    weiß da jemand genaueres?

    den link poste ich mal besser nicht, nicht das dann alle 7 produkte wech sind :-)

    *hamwill* *g*

    gruß basti
     
  2. Gast

    Gast Guest

    @ goemichel (richtig?)

    Uaaaah ich hätte es ahnen müssen... :aua:


    Doch nichts für ungut: Eine bloße invitatio ad offerendum liegt sicherlich nicht vor. Es geht um keinen Prospekt etc. Offenbar übersiehst du, wie ein "sofort kaufen" Geschäft funktioniert. Der Käufer muß nur noch annehmen und der Vertrag ist zustandegekommen. Einen Bindungswillen des Verkäufers kann er unterstellen.

    So, das muß reichen, die Einzelheiten gehören ins juristische Seminarstübchen. Kurz: Die Leute, die VOR der Preisänderung zuschlugen, haben Glück gehabt und die anderen müssen in den sauren Apfel beißen und den höheren Preis akzeptieren (oder es ganz sein lassen).

    Ein Wort noch zur Rechtsberatung: Das Rechtsberatungsgesetz ist bei Einträgen in Foren nicht einschlägig (Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung) . Und selbst wenn dem so wäre, gehöre ich zum Glück nicht zu den Leuten, denen eine Rechtsberatung verboten wäre. :D
     
  3. Urmel1

    Urmel1 Halbes Megabyte

  4. Gast

    Gast Guest

    Hallo,

    rechtlich sieht's wohl so aus:

    Der Verkäufer behauptet, er habe sich beim Preis vertippt. Also kann er sein Angebot anfechten, § 119 BGB. Das hilft ihm aber nix, weil er dem Käufer den Schaden zu ersetzen hat, § 122 BGB. Letztendlich haben damit die Käufer Glück gehabt, die zum vertippten Preis gekauft haben. Mit dem Argument "oops, habe mich vertan und akzeptiere nicht" wird der Verkäufer nicht durchkommen.

    Anders sieht es nach der Korrektur aus: Jetzt hat der Verkäufer ein neues Angebot zum Abschluß des Kaufvertrages abgegeben und weitere Käufer können sich nicht auf den Irrtum berufen.
     
  5. Gast

    Gast Guest

    Wenn du bei E-Bay einen Sofortkauf tätigst wird das ganze normalerweise per E-mail bestätigt.
    In der Mail steht der gekaufte Artikel, sowie der Preis drin.
    Damit erhält das ganze rechtlich die Eigenschaft eines Vertrages, und ist somit für beide, Käufer sowie Verkäufer verbindlich.
     
  6. mschuetzda

    mschuetzda Megabyte

    soweit ich weiss, kann ein Händler/Anbieter (nicht nur bei Auktionen) sein Angebot zurückziehen, wenn ihm "offen sichtlich" ein Fehler unterlaufen ist.
    Es gibt aber auch andere Einzelfall-Urteile
     
  7. Aquaba84

    Aquaba84 Kbyte

    lol ne verguckt *g*
     
  8. 60erjonny

    60erjonny Megabyte

    gut,aber so was kann ja auch mal passieren!
    weiß auch nicht weiter...
     
  9. wu-wolle

    wu-wolle Halbes Gigabyte

    Also doch das selbe Angebot. ;)
     
  10. wu-wolle

    wu-wolle Halbes Gigabyte

    Hast du ein anderes Angebot!? :eek:

    Schick mir mal deinen Link als PN.... :bet:
     
  11. wu-wolle

    wu-wolle Halbes Gigabyte

    Also, der Verkäufer scheint recht seriös (100% positive Bewertungen), ausführliche Beschreibung des Artikels....

    Wie es da rechtlich ausschaut ist schwer zu sagen. Da könnten beide Parteien recht haben.... (ne negative Bewertung als Verkäufer würde mir da auch nichts ausmachen, wenn es um 100? pro Artikel geht).
    Sicherlich hätte er die Auktion auch zurückziehen können. Aber sie ist ja noch nicht lange drinnen und heut ist Sonntag (schwer jemanden zu erreichen) Ich würde mal bis morgen abwarten, falls die Artikel nicht schnell weg sind.

    Einerseits kann es wirklich ein echtes Versehen sein. Andererseits ne billige Masche.

    Gruß
    wolle
     
  12. Aquaba84

    Aquaba84 Kbyte

    noch reichlich 9 tage... hab noch n bissel zeit *g*

    (hatte mich verguckt *g*)
     
  13. 60erjonny

    60erjonny Megabyte

    und weiß du wie's bei der Auktion rechtlich aussieht?
     
  14. wu-wolle

    wu-wolle Halbes Gigabyte

    9 Tage 17 Stunden

    ;) :jump:

    Gruß
    wolle
     
  15. 60erjonny

    60erjonny Megabyte


    ja gut!dann würde ich aber trotzdem Ebay anmailen und Info's über die Auktion einholen...
    wie lange geht die Auktion noch?
     
  16. Aquaba84

    Aquaba84 Kbyte

    woher ich das weiß? daher

    aber da könnte ja jeder im nachhinein kommen, angenommen er stellt 200 mäuse rein, extrem billig, die gehen wech wie warme semmeln, und dann schreibt er hin was weiß ich 30 euro mehr, alles andere wird abgelehnt... für sowas fehlt jeder rechtliche grundlage eig., aber das problem ist, wenn man sich bei ebay beschwert oder vor ebay auf sein recht besteht, löschen die einfach die auktion, weils unter "umgehen von ebaygebüren" fällt, aber das will ich ja vermeiden, ich will ja das ding :-)
     
  17. 60erjonny

    60erjonny Megabyte

    Das hätte der Verkäfer mit Eaby klären müssen!
    z.B.die auktion zurückziehen...
    Woher weiß du ,des er 100? mehr will?
    Ich glaube ,er hat da keine Chance,wenn die Auktion weiter läuft...
     
  18. goemichel

    goemichel Guest

    @ MobyDuck: ok, ok, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :D :D

    @ kukkuck: :D :D
     
  19. goemichel

    goemichel Guest

    Was das rechtliche angeht: :bet: vor dem OLG Hamm :D
    Klar darf man eine eigene Meinung/Einschätzung haben und diese öffentlich kundtun - wo kämen wir den dahin, wenn nicht ;)


    P.S.: Kann denn keiner meinen Nick richtig abschreiben:aua:
     
  20. goemichel

    goemichel Guest

    Was für ein Glück haben diese Käufer gehabt?? Das Ding (was auch immer es ist - hab keine Lust zu suchen) nicht kaufen zu müssen???

    Natürlich wird der Verkäufer mit dieser Erklärung "durchkommen" (wo auch immer). Denn er hat ja nur eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes (rechtsdeutsch: invitatio ad offerendum)" abgegeben.:huh:

    BTW: Mensch Leute, lasst es sein, hier in einem öffentlichen Forum Rechtsberatung zu betreiben. So was ist in unserem schönen Land nicht erlaubt:no:

    Und wenn, dann wenigstens richtig:bse:
     
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