1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

"rechtsfrage" zu ebay

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Aquaba84, Nov 16, 2003.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Na zum Glück hat Ebay keine Suchfunktion :p

    Meine Meinung: Wenn Du nach dem Ändern des Textes ein Gebot abgibst, wirst Du kaum Erfolg haben. Schließlich ist Dir bekannt, daß der Preis falsch ist ( der besagte offensichtliche Fehler).
    Wenn Du schon vorher geboten haben solltest, naja ein Versuch ists wert.

    Aber selbst 150? wären mir zuviel dafür, auch wenns nett aussieht.

    Gruß, Andreas
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page