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"Sasser"-Autor erhält Bewährungsstrafe

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by dirk22, Jul 8, 2005.

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  1. dirk22

    dirk22 Byte

    Naja, denke, das reicht. Mit so' nem Eintrag in der Akte hat man schon ein paar Probleme im Werdegang.
    Ich weiß, sg69 &co. werden mich dafür hassen.

    Ring frei!
     
  2. -CG-MCLAINE

    -CG-MCLAINE Kbyte

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, daß der Heini nichtmal Sozialstunden machen muss? :aua:
     
  3. cheff

    cheff Megabyte

    Ich denke das Urteil ist fair. So schnell wird der keinen Wurm mehr schreiben (oder es das nächste mal nicht im "Freundeskreis" herumposaunen :D)
     
  4. schwarzm

    schwarzm Viertel Gigabyte

    Der wird keinen Wurm mehr produzieren, aber es gibt genug Leute die sich jetzt denken, dass man so glimpflich davon kommt wenn man einen Wurm schreibt. Dann freudiges programmieren :D
     
  5. Strontium

    Strontium Kbyte

    Ich finde es sehr beeindruckend was für fundierte Kentnisse so ein junger Kerl hat und hoffe die Softwareindustrie hat daraus a bisserl was gelernt.
     
  6. cheff

    cheff Megabyte

    Ja, ne Bewährungsstrafe macht sich gut im Führungszeugnis. (Taucht dort ja auf, oder?) Bei der heutigen Wirtschaftslage einen rießen Pluspunkt bei der Bewerbung. (Falls er mal woanders arbeiten will) Außerdem bin ich davon überzeugt, dass wenn er Daten gelöscht, oder zerstört hätte, die Strafe härter gewesen wäre. Dafür, dass er den Unternehmen gezeigt hat, was für schlampige Admins sie beschäftigen und die auch noch gut bezahlen, ist die Strafe zu hart :D. Ne, find´s OK.
     
  7. schwarzm

    schwarzm Viertel Gigabyte

    Der bewirbt sich mal bei Microsoft:

    Auszug aus seinem Anschreiben:
    ...da ihr Betriebssystem der letzte Mist in Beziehung Sicherheit ist, bin ich derjenige der die Sicherheitslücken erkennt...

    :muhaha: :totlach: :D
     
  8. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle


    trinkst du ? ;)
     
  9. Lactrik

    Lactrik Guest

    Zusätzlich zu der Strafe hat er ja noch etwas zu bezahlen, damit wird er sicher auch noch genug zutun haben.

    Aber das ist ebenfalls nichts, was sich nicht schaffen lässt, zumal die aussergerichtlichen Einigungen ja unterhalb der 1000€-Grenze stattfinden, soweit ich weiss.

    Grad nochmal so davongekommen, würd ich sagen... ;)
     
  10. cheff

    cheff Megabyte

    Ja sicher doch, sonnst würde ich verdursten. Nimmst du keine flüssigkeit auf :confused:
    Im ernst: Dachte eigentlich die Ironie ist ersichtlich.
     
  11. rommi45

    rommi45 Byte

    Wow, das ist ja mal ein knallhartes und extrem abschreckendes Urteil. Wenn ich so billig davonkomme, versuch ich`s vielleicht auch mal. :aua:
     
  12. Dazu braucht man aber auch ein gewisses Know How.
     
  13. Keta

    Keta Byte

    LÖL....... das waren mehr als 10 zeichen. Also bitte eintragen.
     
  14. sg69

    sg69 Halbes Megabyte

    Ich "hasse" niemanden für dessen Meinung - ich hasse meine Frau auch nicht, weil wir mal unterschiedliche Meinungen haben !

    Dieses Urteil hat aber KEINERLEI abschreckende Wirkung.

    Eintrag in welcher Akte ?
    Bewährungsstrafen verschwinden nach Ablauf der Bewährungsfrist aus dem Führungszeugnis und sind nur noch den Strafverfolgungs- und Justizbehörden zugänglich. Darum auch BEWÄHRUNGSstrafe.
     
  15. GF.Pauli

    GF.Pauli ROM

    Betrachtet man die Relationen, handelt es sich doch um ein sehr hartes Urteil. Der Täter ist ein jugendlicher Ersttäter! In Hamburg wird kein siebzehnjähriger Straßenräuber in seiner ersten Verhandlung ein derartiges Urteil nach dem JGG hinnehmen müssen - auch bei Gewalt oder Gewaltandrohung.

    In bin der Meinung, dass das Urteil gegen den Programmierer des Wurms durchaus abschreckende Wirkung hat, denn jeder Erwachsene würde wesentlich mehr zu erwarten haben und das Landgericht hat durchaus ein Zeichen für die folgende Rechtssprechung gesetzt, indem es eben das Urteil im obersten Bereich des kaum anfechtbaren Strafmaßen festgesetzt hat.

    Dem Laien kommt eine Bewährungsstrafe immer als "wenig" vor aber alles über einem Jahr gilt offiziell als Vorstrafe - auch bei Jugendlichen und es braucht einige Jahre bis zur Löschung.

    Und Haftungsrechtlich wird man sich dem Strafgerichtsverfahren annähern. An das Urteil wird der junge Mann noch in 20 Jahren denken, wenn er nicht im Lotto gewinnt!
     
  16. sg69

    sg69 Halbes Megabyte

    @ GF.Pauli:
    OHNE ANSEHEN DER PERSON !!!
    Das ist eigendlich der Grundsatz der Justiz !
    Also DARF das Alter bei über 18 jährigen KEINERLEI Rolle spielen !

    In 20 Jahren noch daran denken ?
    Hierfür hat der Staat die Möglichkeit der PRIVATINSOLVENZ eingerichtet. Der leitet die Privatinsolvenz ein, weil er es NIE bezahlen kann ...

    Nein, ich bleibe dabei - dieses Urteil ist LÄCHERLICH !

    Die deutsche Justiz ist in meinem Augen ein Karnevalsverein - die Liste der unglaublichen Urteile wird länger und länger !
     
  17. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Der Täter hatte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
     
  18. socke

    socke Byte

    Ich finde Bewährung okay. Jugendlicher Ersttäter, der keinem leiblichen Schaden zugefügt hat. Geldstrafe... nun ja. Auch das geht, wenn man einen Job hat.

    Wo ich allerdings enttäuscht bin, sind die gemeinnützigen Stunden. Wenn man vergleicht, wie viele Stunden andere "graue Haare" bekommen haben, weil sie den Wurm drauf hatten! Also da hätte man aus meiner Sicht deutlich mehr aufbrummen können! Aus meiner Sicht auch gerne mit Anrechnung auf die Geldstrafe. Von mir aus auch gerne Computer Anfängerseminare in Schulen und Altersheimen. Die jungen Menschen gleich auf die Sicherheit aufmerksam machen und von den alten Menschen auch was in puncto menschlicher Reife und Erfahrung lernen. Und letztlich, dass Helfen besser ist als schädigen!
     
  19. Denianer

    Denianer Byte

    Also ich teile die Meinung von Socke 100%. Das Urteil ist viel zu mild. Und wenn der Täter nun noch ein Jugendlicher ist, so hätte man doch genau so eine Strafe ausfällen können, wie Socke sie genannt hat. Wer von uns hat sich nicht schon geärgert, wenn er einen Virus auf dem Rechner hatte. Und wenn wir uns mal vorstellen, was "Sasser" angerichtet hatte, wie viele Arbeitsstunden gingen weltweit verloren, weil man den Sasser entfernen musste. Darüber müsste sich der Täter mal klar werden, und während er Sozialdienst leistet, hätte er sehr viel Zeit dazu.
     
  20. R. Wilco

    R. Wilco Byte

    Manchen mag das STRAFURTEIL zu milde erscheinen, doch darf man die etwaigen Schadenersatzansprüche diverser Unternehmen nicht vergessen, die das Maß an Abschreckung des Stafurteils bei weitem übersteigen dürften....
     
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