1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dismiss Notice

"Sasser"-Autor erhält Bewährungsstrafe

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by dirk22, Jul 8, 2005.

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  1. dirk22

    dirk22 Byte

    Wieviele Arbeitsstunden hätten gespart werden können, wenn man seine Arbeit (Admins) richtig und verantwortungsbewusst macht? Die Diskussion dreht sich im Kreis. Natürlich ist das eine Straftat, aber gerade in diesem speziellen Beispiel gehörten nunmal zwei Parteien dazu um ein solches Ausmaß zu erreichen.

    Cheers
     
  2. kuhn73

    kuhn73 Megabyte

    Verstehe ich nicht ganz. Ich glaube, das Thema war aber mal irgendwo zur Sprache gekommen. Hier ist ein Typ (19 Jahre alt), in dem Fach in der Ausbildung - der aus Spaß, Langeweile, Geltungsbewußtsein o. was auch immer, eine bewußte Straftat begangen hat.

    Abgesehen davon: wer sagt bei ihm denn, dass er wirklich so clever war bei den vielen Baukästen, die jedem Script-Kiddie zur Verfügung stehen...

    Abgesehen davon habe noch nicht gehört, dass jemand bei einer Strafanzeige ignoriert worden ist, der überfallen und zusammengeprügelt worden ist, aber leider halt keinen Selbstverteidigungskurs belegt hat.
    Mit dem Strafmaß muß man ja hier mittlerweile leben, ich hoffe bloss, dass da noch genug Zivilklagen kommen.

    MfG, kuhn73
     
  3. dirk22

    dirk22 Byte

    Wo is'n da der Bezug zum Zitat? :confused:

    Wozu werden immer solche lächerlichen Vergleiche gebracht?
    Die kann man sich doch so drehen, wie man's gerade braucht.
    Okay, dann probier ich's auch mal:

    Ich fahre mit dem Auto in der Stadt und vom Radweg kommt ein Fahrradfahrer herunter. Blöderweise treff ich den, obwohl er ohne zu gucken auf die Straße gefahren ist (in diesem Beispiel sogar vorsätzlich um zu testen, ob ich auch aufmerksam bin). Und was is das Ende vom Lied? Ich bekomme zumindest eine Teilschuld, weil die alleinige Anwesenheit des Radfahrers mich zu erhöhter Aufmerksamkeit hätten zwingen müssen. Wenn wir das jetzt in Verbindung bringen, bin ich der User, der weiß, dass der Radfahrer(Wurmprogrammierer) da ist und mit seiner Aktion (Wurm) mir Schaden zufügen will. Da ich das weiß, bremse ich vorher (patche den Rechner) und nix passiert.

    Man, is das ein Blödsinn... :rolleyes:


    BTW:Von Ignorieren war überhaupt nichts gesagt, es ging um die Höhe der Strafe und die ist, unter Berücksichtigung der Teilschuld der beiden Parteien imho ausreichend.
     
  4. socke

    socke Byte

    @ Dirk22
    Wie du schon sagst, Vergleiche hinken!
    Deiner natürlich auch, ganz gewaltig.

    Fakt ist aber der Umstand, dass das Opfer nicht zum Täter verdreht wird!
    Und im Sasser Wurm Fall wurden nun mal nicht Sicherheitslücken aufgedeckt, sondern ausgenutzt! Das macht mach meinem Rechtsempfinden nun mal aus einem - positiv gemeinten - Hacker eben einen hinterhältigen gemeinen Kriminellen. Alle anderen mildernden Umstände lasse ich gerne in die Bewährungs- oder Geldstrafe einfließen. Aber ich hätte es gerne gesehen, dass der Jüngling weit mehr gemeinnützige Stunden als Entschädigung und stellvertretende Entschuldigung hätte abarbeiten müssen.
     
  5. Hulky

    Hulky Byte

    Diese Strafe ist Lächerlich, auch wenn er geheilt ist, andere wird das nicht abschrecken...



    Lächerlich :bse: ....
     
  6. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Der Angeklagte kann aber nur für die Straftat belangt werden, die er begangen hat. Ich denke, eine Urteil hat nicht primär die Aufgabe, abschreckend auf andere zu wirken.
     
  7. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    :danke:, Winnie the Pooh,

    genau darum geht es. Kein zukünftiger Täter, sondern nur der "Sasser"-Autor, saß auf der Anklagebank. Die Wirkung von Gerichtsurteilen auf potenzielle Täter ist eh gering, denn schließlich glauben doch alle, dass er/sie nicht erwischt wird.

    Anderenfalls hätten die vielen Todesurteile in den USA diesem Staat doch längst den Sieg von Law & Order beschert.

    War also wieder nur ein weiterer Beitrag in Sachen "Kochender Volkszorn".
     
  8. Er kann keine Privatinsolvenz einleiten, da seine Schulden aus einer Straftat stammen und nicht durch immer neue "Lockangebote" auf "leichte Abzahlung" und "geringe Zinsen" mit "kaufen Sie heute, zahlen Sie in 6 Monaten". Diese Angebote sind es gewesen, die Vadder Staat den Anbietern mit der Möglichkeit der Privatinsolvenz vorwirft: die Leichtigkeit in eine Schuldenfalle zu geraten.

    Schäden, die jedoch aus einer Straftat entstanden sind, können nicht über die Privatinsolvenz getilgt werden.

    Dennoch ist diesem wahren Wort nichts mehr hinzuzufügen...

    Denise
     
  9. dirk22

    dirk22 Byte

    ;) Ich weiß...
    Jap, okay.
     
  10. GF.Pauli

    GF.Pauli ROM

    >
    Das sehe ich nunvollkommen anders: Wen wir resozialisieren wollen, und davon gehe ich aus, müssen wir doch auf die persönliche - dem Lebensalter entsprechende - Entwicklung sehen und dann entscheiden: Wegsperren und einen Jugendlichen mit echten Straftätern (Mödern, Vergewaltigern, Räubern, Betrügern etc.) einsperren und warten bis er im Knast den Kreditkartenbetrug aus dem FF lernt und hoffentlich bald wieder raus ist, damit er dann richtig los legt? Da denke ich, es ist besser den Zeigefinger deutlich zu erheben!

    Privatinsolvenz: Das ist so nicht ganz richtig! - Haftungsrecht und das BGB lassen eine Reihe von Möglichkeiten, dass der Titel, der durch die Geschädigten erwirkt werden kann, eine Laufzeit von 30 Jahren hat. Das ist auch die übliche Laufzeit. D.h. in den nächsten 30 Jahren wird alles über dem Sozialhilfesatz (oder der verglichbaren Summe) durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden können - wenn gewollt. Die Insolvenz ist dann nur, nach frühestens 7 Jahren, zulässig, wenn der Schuldenstand erkennbar nicht abgetragen werden kann - selbst Arbeitslosigkeit reicht nicht - Frührente eventuell. Das bedeutet aber auch eine Reihe von Offenbarungseiden, erneuten Haftbefehlen, Schufa-Einträgen etc., also keine Händyverträge, kein Urlaub im Ausland, Auto oder Ratenkauf etc.

    Ich bin der Meinung, vom Gegenteil hat mich sg69 nicht überzeugen können, dass Urteil ist sehr hart - aber gewiss nicht ungerecht!

    GF.Pauli
     
  11. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Volle Zustimmung zu diesem Beitrag.
     
  12. pcinfarkt

    pcinfarkt Viertel Gigabyte

  13. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Doch immerhin 30 Sozialstunden...

    Quelle: LG Verden
     
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