1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Sony-BMG-Chef: Urheberrechtssünder vom Netz abklemmen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by ubkraut, Mar 20, 2008.

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  1. ubkraut

    ubkraut Byte

    wird sich kaum durchsetzen lassen.

    besser die Preise fuer Online Music nach unten anpassen, und auf die Loyalitaet der Fans pochen.
    Wenn eine CD 25,00 Euro kostet und
    die Musiker selbst davon gerade mal 0,10 EUR kassieren, ist dies allerdings nicht moeglich.
     
  2. Copiegeil

    Copiegeil Byte

    Die Leute von der Musikindustrie sollten mal wieder mehr Wert auf die Qualität der Musik/Interpreten legen und nicht jeden Kasper vermarkten. Das spart Geld und die Musik wird wieder glaubwürdiger.
    Das Problem ist doch unter anderem, daß man sich keinen Sampler mehr kaufen will, weil von 18 Lieder 2 gut sind und der Rest Schrott. Da soll man dann ein Haufen Geld dafür berappen. Da ziehen sich die Leute lieber die 2 Songs aus dem Netz, und zwar von illegalen Quellen, weil keiner Bock hat, sich mit dem DRM rumzuquälen. Ich denke, da muß ein anderer Ansatz her.

    Copiegeil
     
  3. Darkness

    Darkness Kbyte

    Die haben wirklich einen an der Klatsche. Schlagen etwas vor das noch nicht einmal im Ansatz mit der Verfassung zu vereinbaren wäre.
     
  4. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Man kann ja auch DRM-freie Musik in den "Musicstores" im Netz erwerben.

    Was kann man auch von einem Unternehmen erwarten, das Rootkits mit seinen CDs verteilt(e). Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird, insofern: Don't panic.
     
  5. pixel

    pixel Kbyte

    Ist das jetzt für die gedacht, die sich von den tausendeuroschweren Abmahnungen nicht abschrecken lassen? Ja Herr B., ich dachte, dass mittlerweile auch der größte Schwachkopf in Ihren Reihen begriffen hat, dass es nichts bringt, Konsumenten zum Feindbild zu erklären, wenn sie nicht so konsumieren, wie ihr das gerne hättet. Wenn es allerdings jetzt so weit kommt, dass Sie Judikative und Exekutive unseres Staates nach Ihren Wünschen formen und Bürger dieses Landes in ihrer Informationsfreiheit einschränken wollen, dann würde ich sagen: warum ver[piep] ihr Euch nicht aus diesem Land und von diesem Markt? Ich setze mich lieber hin, lerne Gitarre und trete einer Laienspielgruppe bei, als mich weiter ständig in den von ihnen kontrollierten Teilen der Medien als Krimineller beschimpfen zu lassen. Das stinkt mir sowas von!
     
  6. Da sollte man vielleicht erst mal beim Sony BMG-Mann was abklemmen!
    Ich meine natürlich sein scheinheilig lügnerisches Sprechorgan.
    Das Herausposaunen von frei erfundenen Anschuldigungen bei gleichzeitiger Strafandrohung ist mehr als dreist.
    Soll er mal erzählen, um wieviel Prozent sein persönliches Einkommen gestiegen ist. Vielleicht setzen wir das dann mal in Relation zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und stellen dann die Frage, wer die "Piraten" denn wohl sind?
     
  7. MWunsch

    MWunsch Byte

    Ich persönlich finde den Ansatz, unbelehrbare / uneinsichtige Software- und Musikpiraten vom Internet abzuklemmen, nicht verfassungswidrig. Etwas ähnliches wird ja schon praktiziert: das von Hr. Berger zum Vergleich herangezogene Punktesystem in Flensburg, verbunden mit Fahrverboten und empfindlichen Strafen bei Verkehrsdelikten.

    Technisch halte ich es durchaus für machbar, Internet-Anwendern, gegen die ein "Internet-Verbot" ausgesprochen wurde, per Portsperren oder massives Tempo-Reduzieren nur die grundlegendsten Funktionen zu erlauben (Mail, Surfen und ggfs. VPN für Tele-Arbeit), bis die angeordnete Sperrfrist vorbei ist.

    Gruß
    M.Wunsch
     
  8. Darkness

    Darkness Kbyte

    Du hast kein Verfassungsmäßiges Grundrecht ein Fahrzeug führen zu dürfen.
    Ich habe jedoch ein Verfassungsmäßiges Grundrecht auf freien Informations und Nachrichten zugang.
     
  9. Sele

    Sele Freund des Forums

    Der wäre nach der Idee vom MWunsch gewährleistet.

    Übrigens hast Du auch kein verfassungsmäßiges Grundrecht auf einen PC, und wenn Informations- und Nachrichtenfreiheit mit dem illegalen Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke gleichgesetzt oder verwechselt wird, bei wem stimmt da wohl etwas nicht; bei den Sony-Leuten, oder ....
     
  10. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Selbst bei einer Vollsperre des Internets für den "Raubkopierer" wäre das Grundrecht noch gewährleistet, da hierfür ja noch TV und Zeitung zur Verfügung stehen.

    Den Vergleich mit Flensburg kann ich aber nicht ganz nachvollziehen. Schließlich sterben in Deutschland nicht jedes Jahr 5000 Urheberrechtsinhaber aufgrund von Urheberrechtsverletzungen via Internet.
     
  11. Darkness

    Darkness Kbyte

    Artikel 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Dann versuch das mal unter einen Hut zu bekommen.
     
  12. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Muss ich gar nicht, es passt schon drunter... :D

    Nee, mal im Ernst, Zeitung und TV reichen für die Sicherung des Grundrechts aus Art. 5 GG aus - das war ja auch schon so, als es noch kein Internet gab. Noch hat das Internet die klassischen Medien nicht verdrängt, insofern würde es hier zunächst kein Problem geben.

    Allerdings muss ich zugeben, dass ich auch nicht wüsste, wie ein entsprechendes Gesetz auszusehen hätte. Aber da die "Internetsperre" ohnehin nicht kommen wird, brauchen wir uns auch nicht die Köpfe darüber zu zerbrechen.
     
  13. Wiupiuwiu

    Wiupiuwiu Kbyte

    Sehe ich genauso. Auch Mörder im Gefängnis erhalten Zeitungen. Wenn die im Knast gar nichts von der Aussenwelt mehr mitbekommen würden, wie sollen die sich nach ihrer Strafe resozialisieren?

    Aber ich glaube, bei solchen Schwachsinnsideen sollte man keine ernsthafte Diskussion beginnen.

    Es gibt wesentlich wichtigere Probleme als unautorisiertes Musikanbieten.

    Zum Beispiel der Missbrauch von Strafverfolgungsbehörden für Abmahnungszwecke. Da laufen Drogendealer, Mörder, Terroristen und Kinderschänder frei herum, und die MI belästigt Staatsanwaltschaften mit der Beschaffung von Filesharer-Identitäten. Die Anzeigen werden wegen Nichtigkeit eingestellt, und die MI benutzt die erhaltenen Adressen für ihre Abmahnungen.

    Aber nicht mal bei diesem Pack würde ich ein Internet-Verbot fordern. Schliesslich können die von vielen Musikern, die ihre Musik unabhängig von den großen Plattenfirmen verbreiten und trotzdem berühmt werden, noch viel lernen.

    Ein gutes Beispiel ist Andy McKee, ein begnadeter Gitarrenspieler: Er hat seine Videos bei YouTube hochgeladen, ist dadurch berühmt geworden und verkauft seitdem jede Menge Musik.
    Sein Video "Drifting" hat schon 12,4 Mio. Views, 70.000 Ratings, 22.000 Kommentare und ist in über 98.000 Favoriten drin:
    http://www.youtube.com/watch?v=Ddn4MGaS3N4
    http://www.youtube.com/results?search_query=Andy+McKee
     
  14. ceram08

    ceram08 ROM

    Das Internet ist eine allgemein zugängliche Quelle im Sinne des Art.5 (1) GG. Eine Zugangsbeschränkung (->Zensur) wäre auch dann verfassungswiedrig, wenn der Zugriff auf andere Quellen unbehelligt bliebe. Wenn Herr Berger von "positive[n] Signale[n] aus der Politik" spricht, zeigt das höchstens die bedauernswerte juristische Inkompetenz vieler Politiker.
     
  15. Sele

    Sele Freund des Forums

    Quelle? .....
     
  16. ceram08

    ceram08 ROM

    Richtig. Eine Quelle die der Öffentlichkeit zur freien Unterrichtung (Information) sowie zur Meinungsäußerung frei zugänglich zur Verfügung steht.
     
  17. Sele

    Sele Freund des Forums

    Mit Quelle ist gemeint, woher Du das Internet als allgemein zugängliche Quelle im Sinne des Art.5 (1) GG herleitest.
     
  18. ceram08

    ceram08 ROM

    Die Herleitung rührt von der Eigenschaft der freien Zugänglich sowie der Finalität der Unterrichtung her.
     
  19. Sele

    Sele Freund des Forums

    Also berufst Du Dich auf nichts, was einklagbar wäre?
     
  20. ceram08

    ceram08 ROM

    Ich berufe mich auf ein Grundrecht. Und das ist sehr wohl einklagbar.
     
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