1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Sony-BMG-Chef: Urheberrechtssünder vom Netz abklemmen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by ubkraut, Mar 20, 2008.

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  1. Sele

    Sele Freund des Forums

    Soviel zum Thema juristische Kompetenz ...
     
  2. ceram08

    ceram08 ROM

    Bei der Gelegenheit möchte ich auf ein Urteil des Landgerichtes Berlin vom 30. November 2004 verweisen, das den Internetzugang als Grundrecht im Sinne des Art. 5 GG sowie des Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bestätigt.
     
  3. Sele

    Sele Freund des Forums

    Soetwas meinte ich doch mit Quelle! ;)
     
  4. ceram08

    ceram08 ROM

    Ich brauchte leider so lange zum recherchieren... hatte mal wieder voreilig großmächtige behauptungen aufgestellt und war jetzt sehr erfreut doch noch einen Beleg für meine These zu finden. Ich werd mich bessern, das nächste mal recherchier ich vorher ;)
     
  5. Darkness

    Darkness Kbyte

    Ist für dich dann nur etwas als Grundrecht anzusehen das einmal erfolgreich eingeklagt worden ist?
     
  6. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Zensur wäre, wenn die Inhalte der Informationsquelle kontrolliert/beeinflusst würden. Zumindest, wenn das Ganze staatlicherseits geschieht. Wenn sich die Musikindustrie mit den Providern auf Zensur/Zugangsbeschränkungen einigen würde, wäre es zumindest kein verfassungsrechtliches Problem mehr.

    Hast Du für das LG Urteil mal 'nen Link oder das Aktenzeichen (oder zur Not eine Pressemitteilung)? Beim rumgooglen finde ich sonst alles mögliche, aber nicht das zitierte Urteil. Würde mich mal interessieren, was die da so schreiben.
     
  7. JCS-Essen

    JCS-Essen ROM

    Von der Umsetzbarkeit und rechtlichen Problemen einmal abgesehen, entbehrt der Vorschlag dieses Herren nicht einer gewissen Logik. Allerdings sollte das gleiche Recht dann auch für Firmen gelten, die ungefragt Rootkits und/oder andere Malware verbreiten...

    Also: By, By, Sony! - oder besser: So nie!
     
  8. ceram08

    ceram08 ROM

    @Feuerfux: Zensur ist auch das Unzugänglichmachen von Informationen durch staatliche Organe.
    (Edit: Ich glaube nicht, dass Provider sich darauf einlassen würden eine nichtstaatliche Zugangsbeschränkung einzurichten)

    In dem Urteil gings konkret um das Recht eines Mieters auf Empfang von TV und DSL über Satelit. Dazu steht zB hier was:
    www.ses-global.org/consumer/de/Presse/archive-2005/Recht_auf_Sat-Empfang_lang_230205.pdf

    Das Aktenzeichen dazu ist 65 S 229/04
    Vielleicht kann ja jemand die Original-Urteilsbegründung auftreiben. Wäre sehr interessant....
    Irgendwo hab ich auch was von nem BGH-Urteilt gehört das das LG-Urteil einschränkt. Aber soweit ich weiß gehts da nur darum dass für ein und das selbe Medium ein vorgegebener Bezugsweg genutzt werden muss, falls vom Vermieter gewünscht... also irrelevant für uns.
     
  9. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Stimmt, das habe ich "im Eifer des Gefechtes" unterschlagen.

    Ich auch. >Klick<

    (via: http://forum.transponder-news.de/showthread.php?t=5972)

    Fraglich ist nur, inwieweit sich die Aussagen von LG Berlin und BGH auf unseren "Sachverhalt" anwenden lassen. Letztlich ging es ja "nur" darum, ob der Vermieter die Anbringung von Sat-Schüsseln dulden muss.

    Bis zum Beweis des Gegenteils (bzw. bis mich jemand davon überzeugt) bleibe ich dabei, dass aufgrund der - im Verhältnis zu anderen Medien - noch geringeren Bedeutung des Internets eine Einschränkung des Zugangs verfassungsrechtlich möglich ist.
     
  10. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Nun habe ich mir das auch mal reingezogen. Nun, wie ich das lese, verzichtet der "Sünder" doch freiwillig auf den Internetzugang.

    Das bedeutet, wenn jemand einmal erwischt wurde, weiß er, was ihm beim nächsten mal blüht. Wenn er also weiterhin gegen das Urheberrecht verstößt, geht er freiwillig das Risiko ein, zeitweise vom Netz abgeklemmt zu werden.

    Das ist wie mit dem Grundrecht, dass ich mich frei bewegen kann. Wenn jemand eine Straftat begeht, eventuell schon unter Bewährung steht, muss er damit rechnen, dass er hinter schwedischen Gardinen landet.
     
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