1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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SSD Rückerstattung?

Discussion in 'Festplatten, SSD, USB-Sticks, CD/DVD/Blu-ray' started by dömerix, Feb 27, 2017.

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  1. dömerix

    dömerix ROM

    Hallo,

    ich habe mir im November eine SSD gekauft, um meinen alten Firmenlaptop ein wenig aufzuwerten. Ich hatte mir viel davon versprochen, weil arbeiten darauf zuvor fast unmöglich war. Allerdings hat die SSD nicht so gearbeitet wie gehofft und ist Mitte Jänner sogar kaputt gegangen.

    Sie war von einer kleinen Firma und ich würde gern wissen, ob ich Anrecht auf eine neue SSD habe. Ich habe sie nämlich über das Internet gekauft (aber aus erster Hand!).

    Danke schon mal!
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich gehe mal davon aus, dass es nicht um deutsches Recht geht und es auch kein Neukauf war. Am einfachsten fragst du an Hand der Seriennummer beim Hersteller der SSD nach, ob auf der SSD noch Garantie ist. Wenn ja, tauscht er diese in der Regel um.
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  4. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

  5. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Nein.
    Wenn der Verkäufer ein Händler war, hat er aber für Reparatur zu sorgen.
     
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